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Hilfe,man will von mir 14.000 Euro Abschiebekosten!!!!!!!!! (Gelesen: 8.812 mal)
AndreaM.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Hilfe,man will von mir 14.000 Euro Abschiebekosten!!!!!!!!!
29.02.2008 um 07:53:59
 
Hallo
ich bin es mal wieder.Gestern hat mich der Rechtsanwalt angerufen,daß das Regierungspräsidium Reutlingen Abteilung Asyl für die Abschiebung 14.000 Euro von mir will.Er hat mir ca. 2500-3.000 gerechnet und das Ausländeramt hier mit ca. 2000.Kann das sein ?
Mein Verlobter wurde von 2 Polizisten nach Stuttgart gefahren von Friedrichshafen aus,dann sind noch 2 Afrikaner,einer davon in Handschellen da er Probleme gemacht hat in Stuttgart dazugekommen.Es sind 6 Polizisten von Stuttgart bis Kamerun mitgeflogen mit den 3 Afrikaner.Sie haben in Kamerun übernachtet und am nächsten Tag zurück nach Deutschland,daß haben sie meinem Verlobten gesagt.Er hat keine Probleme gemacht bei der Abschiebung da er ja wieder zurück kommen möchte zur Eheschliesung.Er muss nur noch kommen und dann können wir einen Termin machen.Ich wußte ja daß es nicht ganz leicht wird ihn zurück zu bringen aber jetzt der Schock 14.000 Euro und ich muss die Hälfte von den Kosten sofort bezahlen.
Unser Rechtsanwalt hat es bis jetzt nur telefonisch erfahren und alle Papiere angefordert,die Berichte der Polizei und die Aufstellung der Kosten,er denkt daß es ein Missverständnis ist.
Mein Verlobter war nicht mal in Abschiebehaft,er wurde morgends um 2.oo Uhr bei mir geholt und um 7.15 Uhr ist er von Stuttgart zurück geflogen.
Es wäre nett wen mir Jemand dazu was sagen könnte DANKE
                                                                                       Andrea
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Antwort #1 - 29.02.2008 um 08:35:26
 
Moin,

das kann insgesamt durchaus hinkommen, allerdings müßten die Begleitkosten der Beamten normalerweise durch 3 geteilt werden.

Abschiebungen nach Afrika sind aber immer derbe teuer und da 6 (!) Begleitbeamte dabei waren, die da übernachten mußten und natürlich auch wieder zurück flogen.. Da kommt schon eine dicke Summe zusammen.

Wars ein normaler Flieger oder eigens angemietet?

Eigentlich kannst man aber wirklich erst genaueres sagen, wenn die Aufstellungen vorliegen.

2.000 Euro sind aber total unrealistisch. Nicht bei dem Aufwand.. da rechne ich eher mit 8.000-10.000, was natürlich auch schon ein Unterschied ist und dan kommts nochmal darauf an ob die Kosten der Polizei mit abgerechnet wurden.. Da kommt dann auch schonmal schnell noch ein Tausender zu.



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ChicaLoca
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #2 - 29.02.2008 um 09:06:14
 
Die Summe ist bei Begleitung schon (leider) realistisch.
Pro Abschübling werden bei erforderlicher Begleitung immer 2 Beamte mitgeschickt.
Und gerade die Flüge nach Afrika - hier Kamerun - sind sehr sehr teuer.
Da kann es schon zu solchen horrenden Kosten kommen.

Lass dir die detaillierte Kostenaufstellung zuschicken damit du das nachvollziehen kannst.
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Antwort #3 - 29.02.2008 um 11:10:40
 
Hallo,

das ist mal wieder "mein" Thema Smiley.

Ich möchte nur darauf hinweisen, dass es nicht immer richtig ist, was bei so einer Rückführung berechnet wird. Bei jemandem, bei dem keine Probleme zu erwarten sind, ist es für mich nicht nachvollziehbar, warum bis ins Heimatland begleitet werden muss. Man hätte auch einfach nur ins Flugzeug setzen können und gut ist.

Bei meinem - nunmehr - Ex-Mann wurde begleitet (2 Beamte) aus der Haft abgeschoben (nach Gambia), nach Befristung sollte er 7.000 Euro bezahlen. Er hat dagegen geklagt und Recht bekommen. Gründe: Begleitung wäre aus Sicht des Gerichts nicht nötig gewesen (es war kein Widerstand zu erwarten), mehrmalige Übernachtung im besten Hotel am Platz (Strandlage) auch nicht (da würde ich mir die Abrechnung genau anschauen: haben die Beamten wirklich nur einmal übernachtet); die Personalkosten waren zu hoch angesetzt (mit Nachtzulage, also rund um die Uhr bezahlt).

Am Ende musste er lediglich sein Flugticket bezahlen.

Das sind meine Erfahrungen dazu, vielleicht hilfts ja weiter - ist ja doch eine Menge Geld.

Grüße
Susanne

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AndreaM.
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Antwort #4 - 29.02.2008 um 13:16:05
 
Hallo
zu der Frage ob es ein normaler Flug war Ja den es waren auch andere Pasagiere an Bord die nach Kamerun geflogen sind und die Polizei war zivil angezogen so das die anderen Pasagiere gar nicht wussten daß es Polizei ist.
Andrea


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Speedball
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Antwort #5 - 02.03.2008 um 18:06:34
 
amie2 schrieb am 29.02.2008 um 11:10:40:
Ich möchte nur darauf hinweisen, dass es nicht immer richtig ist, was bei so einer Rückführung berechnet wird. Bei jemandem, bei dem keine Probleme zu erwarten sind, ist es für mich nicht nachvollziehbar, warum bis ins Heimatland begleitet werden muss. Man hätte auch einfach nur ins Flugzeug setzen können und gut ist.   


Was ist eine Abschiebung? Eine zwanghafte Durchsetzung der Ausreisepflicht. Kommt eine Ausländer der Ausreisepflicht nicht nacht wird diese durchgesetzt.

Einfach ins Flugzeug sitze hätte er auch selber oder? Güb Abgeben und richtig, dann sind es nur die Kosten für den Flug.

AndreaM. schrieb am 29.02.2008 um 07:53:59:
Mein Verlobter war nicht mal in Abschiebehaft,er wurde morgends um 2.oo Uhr bei mir geholt und um 7.15 Uhr ist er von Stuttgart zurück geflogen. 


Da währen Fahr- und Bewachungskosten für die Fahrt nach Stuttgart, Flug- und Bewachungskosten für die begleitenden Beamten sowie für den Schübling weiterhin natürlich noch die Rückreise.

Da kann ein ganzer Haufen zusammen kommen.

Dem sollte man sich immer im Klaren sein wenn man ein Verpflichtungserklärung unterschreibt, denn ich denke dass ist der Grund warum dir die Kosten in Rechnung gestellt wurden.

Mit freundlichen Grüßen
Speedball
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #6 - 03.03.2008 um 08:34:55
 
Speedball schrieb am 02.03.2008 um 18:06:34:
Dem sollte man sich immer im Klaren sein wenn man ein Verpflichtungserklärung unterschreibt, denn ich denke dass ist der Grund warum dir die Kosten in Rechnung gestellt wurden.

glaub ich nicht
für mich klingt der Sachverhalt eher nach abgelehntem Asyl, Ausreisepflicht nicht nachgekommen, Abschiebung - jetzt Visumantrag (zur Eheschließung) + Antrag auf Rückbefristung der Wirkung der Abschiebung - was bedeutet, dass die Abschiebungskosten vorher zu begleichen sind
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Mono
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Antwort #7 - 03.03.2008 um 09:30:17
 
AndreaM. schrieb am 29.02.2008 um 07:53:59:
Kann das sein?

Ich denke schon. Unser Sohn hat nachts mit dem Auto eine Toreinfahrt zugeparkt. Die Abschleppkosten in Höhe von 208 € (inkl. Nacht- und Feiertagszuschlag) musste er vor Ort begleichen. Mir als Halter schickte das Polizeipräsidium Mainz darüber hinaus eine Rechnung über 184 € für zehn Minuten Einsatz von zwei Polizisten sowie 1,4 km Fahrt mit dem Streifenwagen zum 'Tatort'.

Da bekommst du ja vergleichsweise einen Schnäppchenpreis. Augenrollen Ich verstehe allerdings nicht, wieso diese Kosten von dir eingefordert werden. Das deutet doch auf eine Verpflichtungserklärung deinerseits hin.

Mono
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
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Antwort #8 - 03.03.2008 um 10:58:59
 
ChicaLoca schrieb am 03.03.2008 um 08:34:55:
für mich klingt der Sachverhalt eher nach abgelehntem Asyl, Ausreisepflicht nicht nachgekommen, Abschiebung - jetzt Visumantrag (zur Eheschließung) + Antrag auf Rückbefristung der Wirkung der Abschiebung - was bedeutet, dass die Abschiebungskosten vorher zu begleichen sind 


Wenn das so ist muss er die Kostentragen und nicht sie. Außer sie will, dass er wieder kommt.

Deshalb frag ich ja.

MfG
Speedball
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AndreaM.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #9 - 03.03.2008 um 11:25:02
 
Hallo
ja meinem Verlobten wurde sein Asylantrag abgelehnt.Er hat dann auch Anfang September einen Brief vom Ausländeramt bekommen wegen freiwilliger Rückreise,unser Anwalt hat darauf hin mit Reutlingen von dem alles ausgeht vereinbart dasß sie noch auf die Antwort vom OLG warten werden .Diese Dame  wurde dann für längere Zeit krank und ihr Kollege hat dann den Auftrag gegeben zur sofortigen Abschiebung.
Da es morgends 2 Uhr war als die Polizei ihn holte und er um 7.15 Uhr schon im Flieger saß konnten ich den Anwalt erst um 8 Uhr in der Kanzlei erreichen und da war es schon zu spät für den Anwalt etwas zu tun da mein Verlobter ja schon weg war.Der Anwalt hilft mir nun ihn wieder herein zu holen damit wir entlich heiraten können. Andrea
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Speedball
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
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Antwort #10 - 05.03.2008 um 09:35:10
 
Tja da hat dein Anwalt wohl verpennt, denn der müsste von der Entscheidung des OLG doch informiert gewesen sein.
Welchen Vorwurf willst du der ALA denn machen? Welcher Sachbearbeiter dies verfügt ist doch Unreellfant. Die Entscheidung des OLG war da. Dann hätte dein Verlobter den du nun nach der Abschiebung heiraten willst freiwillig Ausreisen müssen.
Die GÜB dafür war da.
Ihr könnt ja heiraten, was immer noch nicht bedeutet, dass er wieder kommen darf. Erst nach Begleichung der Kosten und Prüfung der Lebensumstände.

Mit freundlichen Grüßen
Speedball
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Eduard
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Antwort #11 - 05.03.2008 um 11:37:26
 
Speedball schrieb am 05.03.2008 um 09:35:10:
Tja da hat dein Anwalt wohl verpennt, denn der müsste von der Entscheidung des OLG doch informiert gewesen sein.

Nach dem geschilderten Ablauf ging es vermutlich nicht um eine OLG-Entscheidung über Abschiebung o.ä., sondern um die Befreiung vom EFZ als Voraussetzung für eine Eheschließung, richtig? Solange das Befreiungsverfahren beim OLG läuft, steht zwar die Eheschließung noch nicht unmittelbar bevor, also kein Abschiebungshindernis, aber ein pragmatischer Sachbearbeiter kann trotzdem auf die Abschiebung verzichten, nach dem Motto: "Warum soll ich den jetzt mit Gewalt heimschicken, wenn er in einem Jahr sowieso wieder hier ist."

Wenn wirklich eine mündliche Vereinbarung mit der ABH existierte, dass die Abschiebung bis zur Entscheidung des OLG ausgesetzt werden sollte, dann ist die plötzliche Abschiebung schon etwas fragwürdig; es kann nicht sein, dass Abmachungen dadurch plötzlich nichtig werden, dass die zuständige Sachbearbeiterin erkrankt. Wozu gibt es eine Ausländerakte, in der man solche Vereinbarungen dokumentieren kann.

Voraussetzung für eine Mitverantwortung der ABH in bezug auf Kosten ist natürlich, das man glaubhaft machen kann, dass man ohne diese Vereinbarung freiwillig ausgereist wäre.

Eduard

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trixie
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Antwort #12 - 05.03.2008 um 13:10:46
 
Eduard schrieb am 05.03.2008 um 11:37:26:
Wozu gibt es eine Ausländerakte, in der man solche Vereinbarungen dokumentieren kann.  

... zu der du aber keinen Zugang hast, um zu belegen, dass eine Vereinbarung getroffen wurde. Nur ein Vermerk in der Akte dürfte m. M. nach für eine Vereinbarung zu wenig sein, wenn der Betroffene keine Möglichkeit hat, diese einzusehen.

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Antwort #13 - 05.03.2008 um 13:24:29
 
trixie schrieb am 05.03.2008 um 13:10:46:
wenn der Betroffene keine Möglichkeit hat, diese einzusehen.
per Anwalt geht das aber schon. Und in diesem Fall wird er sicher auch Akteneinsicht nehmen, wenn er schon die Kostenaufstellung prüft.
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AndreaM.
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Antwort #14 - 07.03.2008 um 07:31:04
 
Hallo
habe die Rechnung von Reutlingen bekommen und kann es fast nicht fassen:

Flugkosten:2.225,75 Euro
Rückreisedokument/Transportkosten: 139,28 Euro
Kosten für Sicherheitsbegleitung: 11.411,79 Euro
Polizeikosten: 685,06 Euro
Gesamt: 14.461,88 Euro

Es kann doch nicht sein daß 2 Begleitpolizisten 11.411,79 Euro kosten !

Wen ich möchte daß mein Verlobter zurück kommen kann habe ich die Hälfte sofort zu bezahlen und über den Rest eine Ratenvereinbarung zu machen.
Ich finde es ganz schön teuer,wen ich bedenke daß mit meinem Verlobten noch 2 Afrikaner und 4 Polizisten dabei waren.Das würde ja bedeuten daß alleine diese 3 Abschiebungen mehr als ca. 43.500,00 Euro gekostet haben.

Gruss Andrea
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