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Arbeitserlaubnis-EU für ein 6 Mon. Praktikum, Vergütung 600 Euro (Gelesen: 1.575 mal)
Bgpatriot
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28.02.2008 um 18:11:26
 
Hallo,

ich habe ein Angebot bekommen, ein 6-monatiges Praktikum (freiwilliges Praktikum während des Studiums) zu absolvieren.
Den Vertrag (Vertragsbeginn 1.04.2008) haben wir zuerst bis 30.06.2008 befristet, da ich nur 90 Tage arbeiten darf. Für die restlichen 3 Monate muss ich eine Arbeitsgenehmigung-EU beantragen.

Sofern ich weiss, muss die Arbeitsagentur eine Lohn-und Arbeitsmarktprüfung durchführen. Der Lohn ist 600 Euro Brutto im Monat bei Vollzeitbeschäftigung. Einerseits ist das ein Dumpinglohn (ca. 3,60 Euro/Stunde), andererseits ist das aber ein üblicher Lohn für Praktikanten.

Kann die Erteilung der Arbeitsgenehmigung daran scheitern, dass der Lohn so niedrig ist?

Da der Arbeitsort Frankfurt, und der Wohnort Mannheim ist: Wo muss ich den Antrag stellen - in Mannheim oder in Frankfurt?
Danke
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C_Devil
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Antwort #1 - 28.02.2008 um 23:02:08
 
Bgpatriot schrieb am 28.02.2008 um 18:11:26:
Kann die Erteilung der Arbeitsgenehmigung daran scheitern, dass der Lohn so niedrig ist?  

Ja, ist durchaus möglich, in meiner Agentur ist es so, bei dem Lohn keine Chance. Aber das würde ich mit der AA Frankfurt abklären.

Bgpatriot schrieb am 28.02.2008 um 18:11:26:
Da der Arbeitsort Frankfurt, und der Wohnort Mannheim ist: Wo muss ich den Antrag stellen - in Mannheim oder in Frankfurt?

Der Antrag ist bei der Agentur zu stellen in deren Bezirk der Arbeitgeber seinen Sitz hat. In deinem Fall also in Frankfurt.
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Bgpatriot
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Antwort #2 - 29.02.2008 um 01:09:54
 
Sofern ich weiss, darf der Lohn nicht denjenigen Betrag unterschreiten, den auch ein Deutscher gleicher Position verdienen würde. Deutsche Praktikanten werden bei diesem Arbeitgeber auch mit 600 Euro vergütet. Der Arbeitgeber ist eine der Großbanken in Frankfurt-Main.
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SigSag
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Antwort #3 - 29.02.2008 um 06:35:24
 
Hi,

wenn dieses Praktikum einen Bezug zu deinem Studium hat und du dieses der ABH auch so darlegen kannst, dann besteht evtl. von Seiten der ABH eine Zustimmungsmöglichkeit. Die Arbeitsagentur muss aber vorher einen Abgleich machen.
Da es sich hierbei um ein Praktikum handelt, spielt die Entlohnung evtl. keine grosse Rolle. Nicht jedes Praktikum muss bezahlt sein.

Schau mal hier rein (insbesondere Seite 6):

http://daad-kaliningrad.de/texte/arbeitgn.pdf
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