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Darlehen vom Sozialamt für Passbeschaffung? (Gelesen: 5.090 mal)
thebaily
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
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28.02.2008 um 16:47:05
 
Hallo,

gibt es für Anwärter auf §104 a, die die Mittel für die Passbeschaffung nicht aufbringen können die Möglichkeit, ein Darlehen vom Sozialamt zu bekommen? Sind jemandem Fälle bekannt?

Hier scheint das nicht möglich zu sein - wollte nur mal wissen, ob so evtl. in anderen Gegenden anders gehandhabt wird...

Ist die Idee absurd? Griesgrämig Wie geht ihr damit um?

Danke und Gruß

B.
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Einbeck
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Antwort #1 - 28.02.2008 um 16:55:39
 
thebaily schrieb am 28.02.2008 um 16:47:05:
gibt es für Anwärter auf §104 a, die die Mittel für die Passbeschaffung nicht aufbringen können die Möglichkeit, ein Darlehen vom Sozialamt zu bekommen? Sind jemandem Fälle bekannt?
 



Nein, ein Darlehen für einen Pass bekommst Du nicht vom Sozialhilfeträger,
mal nebenbei, wohin willst Du denn ohne Geld reisen.

Ja , da Du fragst die Idee ist absurd, kein Geld für Pass will aber in Länder außerhalb der EU reisen?????

Personalausweis ist auch gültiges Ausweismittel und wird zur Einreise in vielen EU Staaten anerkannt.
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Zkai
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Antwort #2 - 28.02.2008 um 17:09:30
 
Einbeck schrieb am 28.02.2008 um 16:55:39:
Ja , da Du fragst die Idee ist absurd, kein Geld für Pass will aber in Länder außerhalb der EU reisen?????

Personalausweis ist auch gültiges Ausweismittel und wird zur Einreise in vielen EU Staaten anerkannt.



Nur mal so ganz lieb gefragt: Ich kenn zwar durchaus so Fälle wie von dir zitiert, die sofort nach Erhalt der AE ins Ausland gereist sind... aber wie kommst du darauf, dass genau dieser ein solcher ist? Passpflicht für die Erteilung einer AE nach Duldung etc?

@thebaily: Nachfragen schadet nix. Soll wohl schonmal vorkommen, insbesonders weil manche Kommunen ganz scharf drauf sind, die aus dem AsylbLG rauszukegeln und ab zur ARGE zu kriegen, damit die Kassen entlastet werden.  Von einem durchsetzbaren Anspruch ist mir aber nix bekannt.
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thebaily
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
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Antwort #3 - 28.02.2008 um 17:10:22
 
Hallo Einbeck,
die Leute wollen nirgendwohin reisen - im Gegenteil:
Es geht um Menschen, die seit 1988 in Deutschland leben, deren Asylanträge abgelehnt wurden und die seitdem geduldet sind - nur wenn sie der ABH ihre Nationalpässe vorlegen, fallen sie unter §104 a AufenthG und erhalten eine AE bis 2009.
Daher war die absurde Frage vielleicht nicht sooo absurd, wie Du dachtest (find ich jedenfalls).
Gruß
B.
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Muleta
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Antwort #4 - 28.02.2008 um 17:12:09
 
Einbeck schrieb am 28.02.2008 um 16:55:39:
Nein, ein Darlehen für einen Pass bekommst Du nicht vom Sozialhilfeträger,


das ist wohl richtig: kein Darlehen, sondern Zuschuss (§ 6 Abs. 1 AsylbLG).

Muleta
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thebaily
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
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Antwort #5 - 28.02.2008 um 17:12:51
 
Danke Zkai,
ich werde auf jeden Fall mal nachhaken. Ist ja nichts zu verlieren...
Gruß
B.

Änderung:
Ich füge dein Folgepost hier ein      Tippi

...

Danke auch Muleta, ja, das wäre natürlich auch n Antrag wert!!
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« Zuletzt geändert: 28.02.2008 um 17:25:28 von Tippi »  
 
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schweitzer
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Antwort #6 - 28.02.2008 um 17:42:10
 
Hi thebaily,

hier bei mir gibt es solche Zuschüsse, mitunter nur für Fahrtkosten zur Botschaft im Rahmen der Passbeschaffung, mitunter auch (anteilig bzw. einzelfallbezogen geprüft)  für die Passgebühren.

Alles aber nur auf Antragstellung (Bedürftigkeit wird dann geprüft) - ggf. wird auch die ABH kontaktiert, aber wenn im Rahmen der Mitwirkungspflicht Passbeschaffungserfordernis besteht, ist das dann in der Regel nur Formsache.

Also probierts!

=schweitzer=
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Einbeck
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
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Antwort #7 - 28.02.2008 um 18:02:28
 
thebaily schrieb am 28.02.2008 um 17:10:22:
Daher war die absurde Frage vielleicht nicht sooo absurd, wie Du dachtest (find ich jedenfalls). 


Sorry, vergass das es sich um Ausländer und Asylanten handelt.
Manchmal vergisst man glatt das man im Ausländerforum ist.

War gerade zu sehr mit Deutschen und deutschen Pässen beschäftigt, nur deutsche Kunden betreut.
Meine Antwort galt für Deutsche, die kommen auch oft mit solchen Fragen.
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gc
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #8 - 28.02.2008 um 18:09:00
 
Dss gilt für Ausländer (wg. der Passpflicht, § 3 AufenthG!) nicht nur zur Abschiebung, sondern auch zum "Hierbleiben" als notwendiger Bedarf

nach § 6 AsylbLG als Beihilfe (Zuschuss!) vom Sozialamt,

oder (auch für ALG II Empfänger, oder ggf. auch in Verbindung mit § 2 AsylbLG) als Beihilfe (Zuschuss!)
vom Sozialamt (nicht: ArGe) nach § 73 SGB XII,

Rechtsprechung dazu siehe hier
(pdf 3 MB, Dokument nach "Passkosten" durchsuchen)

http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/gesetzgebung/Urteile2.pdf

gc
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