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Einbürgerung, Polin nach Heirat (Gelesen: 1.267 mal)
camkey
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung, Polin nach Heirat
28.02.2008 um 15:54:24
 
Hallo liebe Forumgemeinde,

zuerst einmal möchte ich mich für die tolle Seite von info4alien bedanken.

Jetzt zu meinem Anliegen:

Meine polnische Ehefrau ist im Februar 2005 zu mir nach Deutschland gezogen (Anmeldung beim EMA März 2006). Wir haben im Oktober 2006 geheiratet. Sie arbeitet zurzeit nicht, hat jedoch drei Deutschsprachkurse an der VHS (von uns privat bezahlt) absolviert.

* Wann kann der Einbürgerungsprozess gestartet werden?
* Werden in Bayern (Nürnberg) die Sprachkenntnisse geprüft? Falls ja, gibt es Möglichkeiten an Kursen teilzunehmen, die bezuschusst werden?
/Camkey
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Odysseus
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... grinsend grüßt der
greise Grieche


Beiträge: 1.179

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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Einbürgerungsb.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 28.02.2008 um 16:50:00
 
camkey schrieb am 28.02.2008 um 15:54:24:
Meine polnische Ehefrau ist im Februar 2005 zu mir nach Deutschland gezogen (Anmeldung beim EMA März 2006). Wir haben im Oktober 2006 geheiratet. Sie arbeitet zurzeit nicht, hat jedoch drei Deutschsprachkurse an der VHS (von uns privat bezahlt) absolviert.

* Wann kann der Einbürgerungsprozess gestartet werden?

erforderlicher Aufenthalt i.d.R. mind. 3 Jahre, Ehe mit Deutschem mind 2 Jahre
also Antrag auf EB im März 2009)

camkey schrieb am 28.02.2008 um 15:54:24:
Werden in Bayern (Nürnberg) die Sprachkenntnisse geprüft? 

jo freili !!  Durchgedreht   - aber nur deutsch, nicht bayrisch  Laut lachend
Ob allerdings evtl. vorhandene Regelnachweise (Sprachdiplom der VHS o.ä.) anerkannt werden, müssten die Kollegen südlich des Weißwurschtäquators beantworten
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Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
 
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camkey
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 28.02.2008 um 17:23:11
 
Odysseus schrieb am 28.02.2008 um 16:50:00:
erforderlicher Aufenthalt i.d.R. mind. 3 Jahre, Ehe mit Deutschem mind 2 Jahre, also Antrag auf EB im März 2009


Ist die Anmeldung beim EMA die einzige Möglichkeit den Aufenthalt nachzuweisen?

Hintergrund: Sie ist das erste mal im Sommer 2005 zu mir gekommen, ist meistens für 2....2,5 Monate hier geblieben, danach ca. 2 Wochen in PL und wieder zurück. Mir ist damals gesagt worden, dass Aufenthalte unter 3 Monaten bei EU Bürgern nicht gemeldet werden müssen (die Dame von EMA hat gemeint, "Sie sollten doch nicht mehr Papier produzieren, als es notwendig ist").


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