maki schrieb am 27.02.2008 um 11:38:21:Bulgarien erlaubt doch keine Meerstaatigkeit,
Das sei jetzt mal dahingestellt.
maki schrieb am 27.02.2008 um 11:38:21:d.h. du verlierst deine bulgarische Sta. automatisch
Das wiederum hat mit der Frage, ob der andere Staat
Mehrstaatigkeit erlaubt oder nicht, gar nichts zu tun.
Bulgarische Staatsangehörige verlieren jedenfalls
die BG-StA definitiv nicht automatisch mit dem
Erwerb einer anderen StA. Hier wäre ein Entlassungs-
antrag erforderlich.
Blaise schrieb am 27.02.2008 um 14:19:05:Mir ist aber nicht bekannt, ob diese Regelung in Bayern angwendet wird.
Vermutlich nicht, sonst gäbe es ja einige Probleme
weniger.
Jedenfalls gibt es keinen sachlichen Grund, bei der
Frage der Mehrstaatigkeit von EU-Bürgern im Rahmen
von § 8 anders zu entscheiden als bei § 10.
Im Falle einer Ablehnung entsprechender Anträge
sehe ich also durchaus gute Chancen, auf dem
Rechtswege das gewünschte Ziel zu erreichen.