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Integrations-900 Stunden? (Gelesen: 2.311 mal)
maikjensen
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Beiträge: 16

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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27.02.2008 um 01:57:07
 
Hallo
meine Frau hatte 2006 ihren Integrations von 600 Stunden gemacht.
Nun rief mich einer an von der Caritas, ob noch bedarf besteht für 300 weitere Stunden.

Ich versuch mich gerade durch zulesen.
Finde aber nur das man das vor hatte auf 900 Stunden zu erhöhen.

Meine Frau hat ja schon 1 Jahr Arbeit, aber verfallen lassen, wollen wir die 300 Stunden nicht, wenn sie ihr zustehen.

Gruss
Maik
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #1 - 27.02.2008 um 07:43:46
 
Guten Morgen,

die Rechtsgrundlage, auf der seit einiger zeit 900-Stunden-Kurse möglich sind, findet sich unter § 13 (1) der geltenden IntV - siehe hier:

Zitat:
§ 13
Integrationskurse für spezielle Zielgruppen, Intensivkurs

(1) Bei Bedarf können Integrationskurse für spezielle Zielgruppen vorgesehen werden, wenn ein besonderer Unterricht oder ein erhöhter Betreuungsaufwand erforderlich ist. Integrationskurse für spezielle Zielgruppen umfassen bis zu 900 Unterrichtsstunden im Sprachkurs und 45 Unterrichtsstunden im Orientierungskurs. Sie können insbesondere eingerichtet werden für Teilnahmeberechtigte,
1. die nicht mehr schulpflichtig sind und das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zur Vorbereitung auf den Be-such weiterführender Schulen oder Hochschulen oder auf eine andere Ausbildung (Jugendintegrationskurs),
2. die aus familiären oder kulturellen Gründen keinen allgemeinen Integrationskurs besuchen können (Eltern- bezie-hungsweise Frauenintegrationskurs),
3. die nicht oder nicht ausreichend lesen oder schreiben können (Alphabetisierungskurs),
4. die einen besonderen sprachpädagogischen Förderbedarf haben (Förderkurs).


Wie Du sehen kannst, sind diese Integrationskurse aber grundsätzlich nicht für alle Migranten, sondern "bei Bedarf" für "spezielle Zielgruppen" vorgesehen. Wenn deine Frau Ihren Integrationskurs seinerzeit erfolgreich abgeschlossen und die Kenntnise entsprechend zertifiziert bekommen hat, dürfte sie in aller Regel nicht zu einer "speziellen" Zielgruppe gehören. - Das von mir hervorgehobene "insbesondere" ist allerdings auch ein Hinweis darauf, dass die im Gesetzestext vorgenommene Aufzählung möglicher Zielgruppen nicht als abgeschlossen zu betrachten ist.

In meiner Kommune werden deshalb eigentlich auch nur jene Migranten gezielt angesprochen, die mit dem 600 - Stunden-Volumen, die B 1 - Prüfung nicht geschafft haben.

Ob und zu welchen Konditionen letztlich eine Teilnahmemöglichkeit für Deine Partnerin besteht, kannst Du schlussendlich nur über den Integrationskursträger und das BAMF erfahren - ggf. lasst Euch noch einmal von einer Migrationserstberatungsstelle dabei "begleiten".

=schweitzer=
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jetflyer
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Antwort #2 - 27.02.2008 um 08:38:23
 
Zitat:
Hochschulen oder auf eine andere Ausbildung


Leider haben wir da kürzlich keine "großzügigen" Erfahrungen gemacht..

Meine Frau (23) ist nach dem B1 Abschluss auch inzwischen dabei , die Sprachschule für das Testdaf Zertifikat (Unizugang) weiter zu besuchen. Immerhin 700€ für 7 Wochen + 150€ Testgebühr

Auskunft vom BAMF Regionalkoordinator: B1 ist das Ziel , mehr wird nicht gefördert..Ob das nun eine Einzelmeinung dieses Regionalkoordinators ist?? Fakt ist,  mit B1 kann man nicht studieren...

Finanziell gesehen waren wir sowieso die Dummen, denn meine Frau hatte den B1 Test vor der Änderung der I-Kurs Verordnung. Da der  Kurs letzten Sommer nach 600h mit A2 Prüfung endetete, mußten wir den 3. Teil (300h) selber komplett bezahlen, nachgezahlt wird nix. Pech gehabt...

Wäre meine Frau durchgefallen, hätte sie natürlich kostenfrei 300h bekommen und umsonst wiederholen können.  Wäre hätte wenn....Smiley

Grüße

Jetflyer

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Ulf
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Antwort #3 - 27.02.2008 um 15:17:33
 
jetflyer schrieb am 27.02.2008 um 08:38:23:
Auskunft vom BAMF Regionalkoordinator: B1 ist das Ziel , mehr wird nicht gefördert..Ob das nun eine Einzelmeinung dieses Regionalkoordinators ist?? Fakt ist,  mit B1 kann man nicht studieren...



Nein, ist nicht die Einzelmeinung; mir hat ein Regionalkoordinator zugestanden, daß die Förderung des Hochschulzugangs bei der Begrenzung eigentlich etwas inkonsequent ist. Es werde irgendwo überlegt, ob man fürderhin über B1 hinausgehen will.

Gruß, ULF
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jetflyer
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Antwort #4 - 27.02.2008 um 15:25:57
 
Hallo Ulf,

Was räts´s Du uns denn dann? Sollen wir (ggf. wo? ) nochmal einfach einen Antrag auf 300 h stellen für einen Testdaf Kurs?

In dem zitierten §13 ist doch ausdrücklich "Vorbereitung auf den Besuch einer Hochschule für unter 27jährige" erwähnt..



GRüße

Jetflyer
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 27.02.2008 um 18:19:36
 
jetflyer schrieb am 27.02.2008 um 15:25:57:
Was räts´s Du uns denn dann? Sollen wir (ggf. wo? ) nochmal einfach einen Antrag auf 300 h stellen für einen Testdaf Kurs?


Erstmal die Caritas deswegen anschreiben. Zertifikat ist vorhanden?

Gruß, ULF
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