Guten Morgen,
die Rechtsgrundlage, auf der seit einiger zeit 900-Stunden-Kurse möglich sind, findet sich unter § 13 (1) der geltenden
IntV - siehe hier:
Zitat:§ 13
Integrationskurse für spezielle Zielgruppen, Intensivkurs
(1) Bei Bedarf können Integrationskurse für spezielle Zielgruppen vorgesehen werden, wenn ein besonderer Unterricht oder ein erhöhter Betreuungsaufwand erforderlich ist. Integrationskurse für spezielle Zielgruppen umfassen bis zu 900 Unterrichtsstunden im Sprachkurs und 45 Unterrichtsstunden im Orientierungskurs. Sie können insbesondere eingerichtet werden für Teilnahmeberechtigte,
1. die nicht mehr schulpflichtig sind und das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zur Vorbereitung auf den Be-such weiterführender Schulen oder Hochschulen oder auf eine andere Ausbildung (Jugendintegrationskurs),
2. die aus familiären oder kulturellen Gründen keinen allgemeinen Integrationskurs besuchen können (Eltern- bezie-hungsweise Frauenintegrationskurs),
3. die nicht oder nicht ausreichend lesen oder schreiben können (Alphabetisierungskurs),
4. die einen besonderen sprachpädagogischen Förderbedarf haben (Förderkurs).
Wie Du sehen kannst, sind diese Integrationskurse aber grundsätzlich nicht für alle Migranten, sondern "bei Bedarf" für "spezielle Zielgruppen" vorgesehen. Wenn deine Frau Ihren Integrationskurs seinerzeit erfolgreich abgeschlossen und die Kenntnise entsprechend zertifiziert bekommen hat, dürfte sie in aller Regel nicht zu einer "speziellen" Zielgruppe gehören. - Das von mir hervorgehobene "insbesondere" ist allerdings auch ein Hinweis darauf, dass die im Gesetzestext vorgenommene Aufzählung möglicher Zielgruppen nicht als abgeschlossen zu betrachten ist.
In meiner Kommune werden deshalb eigentlich auch nur jene Migranten gezielt angesprochen, die mit dem 600 - Stunden-Volumen, die B 1 - Prüfung nicht geschafft haben.
Ob und zu welchen Konditionen letztlich eine Teilnahmemöglichkeit für Deine Partnerin besteht, kannst Du schlussendlich nur über den Integrationskursträger und das
BAMF erfahren - ggf. lasst Euch noch einmal von einer Migrationserstberatungsstelle dabei "begleiten".
=schweitzer=