valamala schrieb am 25.02.2008 um 15:42:22:- ich weiss es aber nicht ob hier das dt.
StaG irgendwie an die Grenze kommt!
Nein , wieso ?
Der Fall ist doch eindeutig geregelt:
Wer ohne Beibehaltungsgenehmigung eine fremde Staatsangehörigkeit erwirbt, verliert die deutsche.
Zitat:- die Familie lebet tatsächlich in DE, hate aber auch engere Kontakte zur Heimatland ---> besitzt dort Huas, Land usw... und auch Dokumente wie z.B. UNMIK-Ausweis und UNMIK-Reisepass.
Falls das Kosovo eine eigene StAng bekommt, wären die UNMIK-Pässe Makulatur.
Die übrigen Gründe könnten ggf. bei der Frage Beibehaltungsgenehmigung ja/ nein relevant werden.
Zitat:- d.h. die Familie wird wahrscheinlich automtisch die neue kosovarische Staatsbürgerschaft bekommen (ist so inm neuen Verfassungsentwurf vorgesehen, noch nicht aber beschlossen!) bzw. es wird ein Antrag nötig!
Bei automatischer Verleihung der Staatsangehörigkeit dürfte es kein Problem werden. Bei einem (wie auch immer gearteten) Antrag (
Achtung: auch eine bloße Registrerung, mit der die Staatsangehörigkeit erworben würde, gilt als Antrag) ist evtl. die deutsche Staatsangehörigkeit gefährdet bzw. futsch.
Zitat:- hier denke ich ist das Problem - bei dem Antrag, da nimand und nirgendwo bekommte etwas automatisch zugestllt, ohne einen Antrag zu stellen!
Richtig erkannt, da liegt as Problem.
Sollte bspw. eine Registrierung zum Erwerb nötig sein, wäre bereits die Eintragungin das Register als Antragserwerb ansehbar.
Ich kann mich da an die südafrikanische Referendum-Geschichte vor Jahren erinnern..
Noch ein Tip:
Bevor irgendeiner Versprechung des Staates Kosovo Glauben geschenkt wrd, sollte der deutsche Staatsangehörige
vor einem Antrag den deutschen Staat fragen (das Thema Doppelpass und Türkei mal als warnendes Beispiel hier erwähnt).
Grüße
Ronny