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SELBSTÄNDIGER EU -BÜRGER SCHLIEßT GEWERBE (Gelesen: 5.116 mal)
ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #15 - 25.02.2008 um 08:46:46
 
Dorota schrieb am 25.02.2008 um 08:38:54:
Und jetzt ist die Frage ,ob das überhaupt möglich ist.


Hallo Dorota,

hat denn Euer Kind ggf. die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt im Inland erworben ? Siehe dazu § 4 Abs. 3 StAG ...

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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trixie
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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #16 - 25.02.2008 um 08:46:51
 
Dorota schrieb am 25.02.2008 um 08:38:54:
Ich bin gesund und bereit fast jede Arbeit anzunehmen aber nicht mehr selbständig (wegen kosten ) sein 

Du sprichst in erster Linie sicherlich von den Kosten der Krankenkasse. Wenn du/ihr ALG II Leistungen erhält, seid ihr über die ARGE versichert. Eine private KV wäre dann nicht mehr notwendig.

trixie
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Dorota
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Antwort #17 - 25.02.2008 um 08:48:33
 
Darf ich aber eine Arbeitserlaubnis erst beantragen ,wenn ich denn Arbeitgeber
finde ,oder?
Das Kind hat automatisch nach der Geburt aber polnische Staatsangehörigkeit bekommen.
Krankenversicherung haben wir für mind. 5 Jahre abgeschlossen d.h. Uns bleiben noch 2 Jahre dann dürfen wir kündigen ,bzw.ich .
Entschuldigung ,dass ich alle Fragen in einem beantwortet habe.

Gruß Dorota
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« Zuletzt geändert: 25.02.2008 um 08:59:08 von Dorota »  
 
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Dorota
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Antwort #18 - 25.02.2008 um 09:23:13
 
Wir sind in Deutschland seit 3 Jahren.
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salute
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Antwort #19 - 25.02.2008 um 10:10:07
 
Wenn Ihr wirklich seit 3 Jahren  ununterbrochen im Inland seit, dann gilt:

Nach § 9 BeschVerfV entsteht nach 3 Jahren(nachzuweisen anhand der Melde-bzw. /Freizügigkeitsbescheinigung) ein Rechtsanspruch auf eine Arbeitsberechtigung.
Diese kann ohne Arbeitgeber beantragt werden.
Einfach zur Agentur für Arbeit mit Pass und Nachweis des 3 jährigen Aufenthalts und den Antrag stellen.
Grüße Salute
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Dorota
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Antwort #20 - 25.02.2008 um 10:24:59
 
Hallo salute!!!
Ist das Wahr????????Wir haben seit März 2005 Freizügigkeitsbescheinigung ,wir sind auch seit der Zeit angemeldet und seit April 2005 Selbständig.Haben wir also Anspruch auf eine Arbeitsberechtigung ohne als Angestellte zu arbeiten ?




Schönste Grüße
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salute
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Antwort #21 - 25.02.2008 um 10:34:48
 
Noch ist ja kein März. Aber nach Ablauf der 3 Jahre.
Ja, dann habt ihr einen Anspruch.

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Dorota
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Antwort #22 - 25.02.2008 um 10:39:27
 
Ich bin jetzt viel ruhiger und unbegrenzt dankbar für die Hilfe.
Bis zum März ist nicht mehr lange.

Danke!!!




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Dorota
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Antwort #23 - 25.02.2008 um 14:18:33
 
Noch eins zum Thema .Wir haben ein Vertrag mit der Krankenkasse für 5 Jahre unterschieben d.h.wir können erst in 2 Jahren kündigen .Dürfen wir dannach in die gesetzliche Krankenkasse ? Gibt es Möglichkeit jetzt das alles zu ändern?
Kennt sich jemand damit aus? hä?
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