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SELBSTÄNDIGER EU -BÜRGER SCHLIEßT GEWERBE (Gelesen: 4.838 mal)
Dorota
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23.02.2008 um 20:22:14
 
Hallo!
Kann uns jemand weiter helfen?
Wir (Ich und mein Mann)sind selbständig.Beide s.g.Kleinunternehmer(Garten u. Reinigungsarbeiten).Jeder hat eigene Gewerbe.Wir haben ein Kind bekommen und können nicht mehr so viel arbeiten.Wir wechseln uns d.h.Mein Mann kommt von der Arbeit- ich gehe.Es ist dann auch klar ,dass wir mit dem Geld nicht ganz gut zurecht kommen.Vor allem die Beiträge(mal 2) für HK;IHK;Krankenkasse(privat,weil wir vor d.Selbständigkeit nicht mal als Angestellte gearbeitet haben , konnten wir uns auch nicht gesetzlich versichern)sind nicht vom Einkommen abhängig; die muss man einfach weiter zahlen.Gibt es Möglichkeit ein Arbeitserlaubnis zu bekommen und sich  dann gesetzlich krankversichern(in unserem Fall)?Vieleicht einer von uns kann die Gewerbe schließen?Was soll man weiter tun um ein AE zu bekommen?Wir haben Bescheinigung gem.§5Freizüg G/EU.



Änderung:
Ich habe den Betreff geändert. Du hattest den Namen
des Forums als Betreff gewählt.    Tippi
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« Zuletzt geändert: 24.02.2008 um 21:38:46 von Tippi »  
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 23.02.2008 um 21:34:27
 
Hallo Dorota,

wie lange seid ihr denn schon in Deutschland?

Wenn nur noch einer selbsändig ist, hat dies keine Auswirkungen auf euren Aufenthalt in Deutschland. Derjenige wo selbständig ist genießt  weiterhin Freizügigkeit als Selbständiger nach dem FreizügG. Das bedeutet wiederum, dass auch die Familienmitglieder (bei euch: Ehegatte und Kind) weiterhin Freizügigkeit haben.
Wenn euer Einkommen nicht reicht, würde ich euch dringen empfehlen, mal mit der Stelle für ALG II (bei und ARGE) in Kontakt zu treten und durch ALG II zu beantragen. Evtl. kann von dort auch was wegen eurem Krankenverischerungsbetrag gezahlt werden

Dorota schrieb am 23.02.2008 um 20:22:14:
Gibt es Möglichkeit ein Arbeitserlaubnis zu bekommen 

Hierzu müsst ihr euch an die zuständige Agentur für Arbeit wenden.

Gruß Wolfgang
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Dorota
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 24.02.2008 um 13:20:49
 
Erst danke für Antwort!
Wir sind in Deutschland seit März 2005,seit April 2005 beide selbständig.Ich habe mit Agentur für Arbeit telefoniert.Dort habe ich erfaren,dass wir keine AE brauchen,weil wir Freizügigkeitbescheinigung haben und in EU sind.Ich war aber immer noch nicht sicher und ich habe beim Ausländeramt angerufen.Dort hatte mir man gesagt,dass wir doch eine AE brauchen,soweit wir als Arebeitsnehmer arbeiten möchten.Wir dürfen aber bei ARGE ALG II beantragen.Persönlich finde ich das nicht besonderes korrekt,dass man (nach Aussage der Behörden)kein recht auf AE in unserem Fall hat,aber in Anspruch ALG II nehmen kann.Na ja.Ich habe mich bei ARGE gemeldet.Dort habe ich erfaren,dass wir beiden selbständig sind d.h. wir sollen den Antrag bei der Stelle wo  selbständige betreut sind.Ich habe allle Unterlagen zusammen gesammelt und(nach Termin Vereinbarung ) bin gefahren.
Dort habe ich mit bekommen:
-Meine Selbständigkeit ist nur eine Selbständigkeit in Nebengewerbe,weil ich zu wenig verdiene.Ich soll zusäzliche Arbeit suchen.Ich habe versucht zu erklären , dass ich:
1.mehr zur Zeit nicht arbeiten kannwegem dem Kind.Mein Kind ist erst 2 Jahre alt.Wir haben ihn schon vor einem Jhr in 4 verschiedenen Kindergärten angemeldet aber immer noch keinen Platz bekommen.Deshalb mein Enkommen kann auch nicht größer werden.
2.Ich brauche eine AE wenn ich eine Arbeit aufnehmen möchte.
Das alles haben aber die Behörden nicht berücksichtig,die meinten nähmlich wir sind in EU.
-Wir sind Privat Krankenversichert und das ist eine Freiwilige Versich.Dann habe ich auch versucht das zu erklären,nähmlich wir hatten keine andere Möglichkeit,weil wir frührer nie in Deutschland als Agastellte gearbeitet haben.Das haben die Behörden auch nicht berücksichtig,weil private Krankenversich.gehört nicht zu Ausgaben(?) und bei der Abrechnung für ALG II darf nicht von unserem Einkommen abgezogen werden.Das heißt-wir  beim zur Zeit Einkommen von ca.1300-1400€u. Gewerblichen Ausgaben für Fahrtkosten u.Haftpflichtversich.ca.150€,Miete 350€+Heizkosten ca.68€ sind nicht mehr Hilfsbedürftig.Wir müssen noch aber 460€  die Krankenkasse bezahlen!
Deshalb will ich mein Gewerbe abmelden und Versuchen eine AE zu bekommen.Was können Sie dazu sagen? Hat Jemand Evtl.andere Ideen,was wir weiter tun können?
Für jede Hilfe werden wir sehr dankbar Smiley
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Antwort #3 - 24.02.2008 um 13:45:41
 
Dorota schrieb am 24.02.2008 um 13:20:49:
Das heißt-wir  beim zur Zeit Einkommen von ca.1300-1400€u.


Für die ARGE müßtest jeden Monat eine sog. Gewinn- und Verlustrechnung erstellen, damit der ALG II Anspruch errechnet werden kann. Wenn es dir schwer fällt, dies zu machen, solltest du dich an einen Steuerberater wenden.

Aber im Groben sieht das so aus, dass du alle betrieblichen Einnahmen und betrieblichen Ausgaben zusammenrechnest. Dann ergibt sich der jeweilige Gewinn oder Verlust im Monat.

Wie dein Gewinn auf das ALG II angerechnet wird, kannst du hier entnehmen.

Zitat:
§ 30 Freibeträge bei Erwerbstätigkeit
1Bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die erwerbstätig sind, ist von dem monatlichen Einkommen aus Erwerbstätigkeit ein weiterer Betrag abzusetzen. 2Dieser beläuft sich
1.für den Teil des monatlichen Einkommens, das 100 Euro übersteigt und nicht mehr als 800 Euro beträgt, auf 20 vom Hundert und
2.für den Teil des monatlichen Einkommens, das 800 Euro übersteigt und nicht mehr als 1.200 Euro beträgt, auf 10 vom Hundert.
3An Stelle des Betrages von 1.200 Euro tritt für erwerbsfähige Hilfebedürftige, die entweder mit mindestens einem minderjährigen Kind in Bedarfsgemeinschaft leben oder die mindestens ein minderjähriges Kind haben, ein Betrag von 1.500 Euro.


Wenn du ALG II beantragt hast, wirst du einen Bescheid darüber bekommen, ob bzw. was dir zusteht.

trixie
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Dorota
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Antwort #4 - 24.02.2008 um 15:19:23
 
Das habe ich alles gemacht für Jahr 2007 und 2008.Krankenkasse gehört aber nicht zu Gewerbeausgaben.
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Antwort #5 - 24.02.2008 um 15:26:43
 
Dorota schrieb am 24.02.2008 um 13:20:49:
dass wir doch eine AE brauchen,soweit wir als Arebeitsnehmer arbeiten möchten
Dorota schrieb am 24.02.2008 um 13:20:49:
Ich brauche eine AE wenn ich eine Arbeit aufnehmen möchte.


Ich bin der Meinung, die Sachbearbeiterin der ABH
meinte eine Arbeitserlaubnis EU.

Eine AE nach dem AufenthG könnte nur erteilt wer-
den, wenn es für euch günstiger wäre, als nach dem
FreizügG.
(z.B. wenn euer Kind die deutsche Staatsangehörig-
keit hätte)


Gruß

Tippi
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Antwort #6 - 24.02.2008 um 15:32:41
 
Ich muss  blöd fragen was für unterschied zwischen d.Erlaubnisen ist?

Änderung:
Ich füge dein Folgepost hier ein      Tippi

...

Ich habe die Formulare zugeschickt bekommen.Die müsste ich vom Arbeitgeber ausfüllen lassen . Ich habe mich beworben bei einer Firma die würden mich anstellen aber sie wollen das ich die Sache mit AE alleine erledige . Das geht  
aber doch gar nicht.

Gruß Dorota

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« Zuletzt geändert: 24.02.2008 um 15:43:49 von Dorota »  
 
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Antwort #7 - 24.02.2008 um 15:45:03
 
Danke Smiley
Ich muss dazu schreiben für alle die es nicht wissen für uns gilt die Übergangszeit.
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Antwort #8 - 24.02.2008 um 20:56:24
 
Ich bin selbständig (Kleinunternehmer) mein Mann auch .Ich habe vor meine  Gewerbe zu schließen .Welche Rechte habe ich dann später ?Darf ich nur vom Geld von meinem Mann leben ? Habe ich Aussichten für AE?Wir haben auch gemeinsames 2 Jähriges Kind und warten auf einen Platz im Kindergarten.
Wir werden für jede Hilfe dankbar.
Wie sieht dann aus mit den Beiträgen für dieses Jahr für IHK und HK?
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Antwort #9 - 24.02.2008 um 21:40:57
 
Dorota,
ich habe deine zwei Threads zusammen gefügt. Die Infos
die bereits geflossen sind, müssen nicht mehr wiederholt
werden und einige Antworten hast du bereits bekommen.

Noch eine Bitte: AE ist nicht die Abkürzung für Arbeitser-
laubnis sondern für Aufenthaltserlaubnis.

Bitte vermeide diese Abkürzung - das kann zu Missver-
ständnissen führen.

Danke  

Gruß
Tippi
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Antwort #10 - 24.02.2008 um 21:41:51
 
Dorota schrieb am 24.02.2008 um 20:56:24:
Ich bin selbständig (Kleinunternehmer) mein Mann auch .Ich habe vor meine  Gewerbe zu schließen 


Hallo Dorata,

um Wiederholungen zu vermeiden, schau doch bitte, was ich dazu in Antwort 1 geschrieben habe

Zitat:
Wenn nur noch einer selbsändig ist, hat dies keine Auswirkungen auf euren Aufenthalt in Deutschland. Derjenige wo selbständig ist genießt  weiterhin Freizügigkeit als Selbständiger nach dem FreizügG. Das bedeutet wiederum, dass auch die Familienmitglieder (bei euch: Ehegatte und Kind) weiterhin Freizügigkeit haben.

Ihr könnte auch dann die Freizügigkeit(sbescheinigung) behalten, wenn nur einer selbständig ist.

Gruß Wolfgang
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Antwort #11 - 24.02.2008 um 21:52:25
 
Hallo !!
Ich wusste schon ,dass ich ohne weiteres die Gewerbe abmelden kann .Meine Sorge ist wie das weiter rechtlich laufen soll!
Danke für die Erinnerung, das  habe ich aber noch mal geschrieben ,weil ich möchte das für alle Leser unsere Lage klar ist.
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Antwort #12 - 25.02.2008 um 08:29:29
 
Dorota schrieb am 24.02.2008 um 21:52:25:
weil ich möchte das für alle Leser unsere Lage klar ist. 

Dafür musst du aber keinen neuen Thread aufmachen. Keine Angst, jeder Leser hat deine Lage aufgrund dieses Threads schon verstanden.

Dorota schrieb am 24.02.2008 um 21:52:25:
Meine Sorge ist wie das weiter rechtlich laufen soll! 

Was meinst du damit. Worauf bezieht sich deine Sorge?
Dein Mann ist weiterhin selbständig und darf daher in Deutschland bleiben. Du bist seines Frau und darfst deshalb natürlich auch in D bleiben. Das selbe gilt für euer Kind.

Sofern euer Einkommen nicht reicht, geht zur ARGE oder wer halt bei euch für ALG II (Hartz IV) zuständig ist und beantragt dort ergänzende Leistungen. Dies sind für euren Aufenthalt nicht schädlich, da einer von euch ja selbständig Tätig ist. Fragt dort auch nach, wie das mit der Krankenversicherung weiter gehen kann.

Gruß
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Antwort #13 - 25.02.2008 um 08:38:54
 
Guten Morgen Wolfgang !
Ich meinte damit ,ich will nicht unbedingt Geld v.ARGE aber einfach die Möglichkeit haben selber zu verdienen.
Ich bin gesund und bereit fast jede Arbeit anzunehmen aber nicht mehr selbständig (wegen kosten ) sein . Und jetzt ist die Frage ,ob das überhaupt möglich ist.
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Antwort #14 - 25.02.2008 um 08:43:59
 
Dorota schrieb am 25.02.2008 um 08:38:54:
Und jetzt ist die Frage ,ob das überhaupt möglich ist. 

Grundsätzlich geht das natürlich, dass du unselbständig tätig bist. Dafür benötigst du aber eine Arbeitserlaubnis-EU. Diese kannst du bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragen.

Gruß Wolfgang
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