Eine ganz große Bitte an alle Spezialisten hier vor Allem aus den Ausländerbehörden!!!!
Hallo zusammen,
ich habe einen Antrag auf
NE gestellt und heute eine noch nicht verbindliche Antwort bekommen, dass ich sie noch nicht erhalten kann. Der Grund, ich muss 5 Jahre im Besitz einer Aufenthaltsrelaubnis zum Zweck der Arbeit sein.
Meine Situation habe ich vor einigen Monaten hier geschildert aber ich mache es noch mal kurz:
Studium: 5 Jahre von 2000 bis 2005
Arbeit: 2,5 Jahre von 2005 bis jetzt
Arbeitsvertrag: unbefristet (Manager)
Arbeitserlaubnis: unbefristet (seit Kurzem)
Wohnung und Unterhalt: gut gesichert
Deutsch: sehr gut
Also, mir wurde gerade gesagt, dass ich die Voraussetzungen für eine
NE erst im Jahre 2010 erfühlen werde. Das bedeutet also, 5 Jahre mit Arbeitsaufenthalt. Die Studiumzeiten können nich angerechnet werden, weil es
"stehe in Anwendungshinweisen zum Gesetz"Zitat:
§9b Anrechnung der Aufenthaltszeiten für eine
NE im Punkt 4 besagt:
"4. Zeiten eines rechtmäßigen Aufenthalts zum Zweck des Studiums oder der Berufsausbildung im Bundesgebiet zur Hälfte."
Wie können irgendwelche Anwendungshinweise das Gesetz widerlegen? Wenn im Gesetz steht, dass die Studiumzeit zur Hälfte Angerechnet werden kann???
Natürlich bekommt man die misteriösen Anwendungshinweise nie zur Gesicht!!!
Aber vielleicht könnten mir die Insider die Frage beantworten und weiter helfen?
Ich habe meine Sachbearbeiterin noch mal gebeten zu prüfen, wie es sein könnte. Sie sagte - OK. Aber ich glaube nicht, dass sie von ihrer heutigen Antwort abweichen wird.
Bitte, gibt es diese Anwedungshinweise?
Steht es dort wirklich, dass die Studiumzeiten überhaupt nicht angerechnet werden?
Ich bin seit fast 9 Jahren in Deutschland. Seit 2,5 Jahren berufstätig und habe immer noch kein Recht, mich in Deutschland nieder zu lassen!!!
Ich beruhige mich jetzt rest mal und bedanke mich ganz herzlich für eure Antworte in Voraus.
Grüße
Danka
P.S. ich bin nicht-EU-Bürgerin