Hallo Allerseits,
Meine Freundin (Nicht EU-Ausländerin) hält sich derzeit mit einem Au-Pair-Visum hier in D auf. Dies läuft noch bis Ende März. Sie hat nun eine Stelle für ein freiwilliges soziales Jahr bekommen.
Die Sachbearbeiterin der
ABH hatte ihr vorher telefonisch versichert, eine Verlängerung der
AE sei unproblematisch, wenn sie einen Vertrag der FSJ-Stelle hätte. Mit diesem und den anderen Unterlagen bewaffnet, ging sie gestern zur
ABH. Doch dort wollte man plötzlich nichts mehr wissen von dieser Zusage.
Dann wurden Gründe gesucht, die Verlängerung der
AE zu verweigern. Zuerst hieß es, sie würde nur hier bleiben wollen um zu heiraten. Dann plötzlich war die
ABH nicht mehr zuständig, sondern die
ABH am Ort der FSJ-Stelle. Zum Schluss wurde dann noch der Vorgesetzte eingeschaltet. Dann hieß es, irgendwas müsse noch geprüft werden und meine Freundin solle sich am nächsten Tag melden.
Gesagt, getan. Beim diesem Gespräch wurde dann Finanzierung in Frage gestellt, da die FSJ-Stelle nur 205,-/Monat zahlt, allerdings Unterkunft,
KV und Verpflegung übernimmt. Ob letzteres mit in die Bewertung der finanziellen Situation mit einfließt, wüsste man nicht.
Der ganze Schmodder wurde nun zur Prüfung an eine höhere Stelle übergeben und meine Freundin solle sich bis Freitag gedulden.
Irgendwie durchschau ich nicht, was genau diese
ABH mit diesem Verhalten bezwecken will. Wenn es nur um die finanzielle Situation geht, könnte ich ja eine
VE abgeben, nur weiß ich nicht, ob das taktisch klug ist überhaupt in Erscheinung zu treten. Nicht dass das gesabbel wieder los geht, von wegen sie würde hier heiraten wollen. Denn räumt man einen Stein aus dem Weg, wird einem der nächste hingelegt.
Daher meine Fragen:
1) Was sagt das Gesetz? Gehen freie Unterkunft, Verpflegung und
KV in die "Finanzberechnung" mit ein?
2) Was kann man im Falle einer Ablehnung tun? Gibt es irgend eine Möglichkeit, Einspruch/Widerspruch oder dergleichen Einzulegen und wenn ja, wie lange dauert dieses Prozedere?
3) Angenommen, eine Ablehung sei mit der finanziellen Situation begründet. Wäre diese Entscheidung hinfällig, wenn ich im Nachhinein eine
VE abgäbe oder bestünde dann die Gefahr, dass sich die Behörden irgend einen neuen Scheiß ausdenken?
Vielen Dank fürs lesen und viele Grüße von einem verzweifelten
Stefan