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AE nach Fiktionsbescheinigung, wann? (Gelesen: 3.154 mal)
siggi73
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Beiträge: 6
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: AE nach Fiktionsbescheinigung, wann?
Antwort #15 - 27.02.2008 um 16:19:53
 
Also,

er hat jetzt sicherheitshalber noch einen formlosen Antrag auf Aufenhaltswechsel zu § 28 (1) gestellt.

Danke für Eure Hinweise, da wäre ich nicht draufgekommen. Und die Übergangsregelung. Und einiges mehr...

Ich hab gesehen, daß es jetzt einen ähnlichen Beitrag unter Familie gibt, daher noch die Anmerkung/Frage:
Verstehe das nicht ganz: wenn man die Heiratsurkunde abgibt und danach 5x nachhakt, wann die AE geändert werden kann, müssen sie einen doch darauf hinweisen, wenn man was schriftlich einreichen sollte....
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