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Arbeitserlaubnis EU, unbefristet, nach Umzug eine neue beantragen? (Gelesen: 1.262 mal)
petusik
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: slowakisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Arbeitserlaubnis EU, unbefristet, nach Umzug eine neue beantragen?
17.02.2008 um 22:20:30
 
Hallo,

ich und meine Frau haben beide eine EU AE ohne jegliche Beschränkungen. Die ist allerdings in Berlin beantragt und ausgestellt worden. Drin steht auch unsere Berliner Adresse. Nun sind wir aber seit 3 Wochen in München, ich hab hier Arbeit, meine Frau ist arbeitssuchend. Muss ich jetzt eine neue AE (der Adresse wegen) in München beantragen?
Danke für Eure Hilfe!

Peter
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petusik/petusik  
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ChicaLoca
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 18.02.2008 um 08:15:55
 
erstaunlich, dass in der AE/EU eine Adresse drinsteht - kenne ich nur von Freizügigkeitsbescheinigungen, aber nicht von den alten AE's/EU

wenn ihr eine FZB habt, solltet ihr ruhig eine neue beantragen - kostet ja nix  Zwinkernd
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PN's an mich zwecklos - hab die funktion abgestellt &&&&wer einen rechtschreib-,grammatik- oder tippfehler findet, kann ihn behalten
 
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Der_Jimi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 18.02.2008 um 11:03:52
 

Petusik hat die Arbeitsgenehmigung gemeint und nur "falsch" abgekürzt.

Die unbefristete Arbeitsgenehmigung braucht nicht neu beantragt werden. Adressenänderung ist ebenso nicht notwendig.
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petusik
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Staatsangehörigkeit: slowakisch
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Antwort #3 - 28.02.2008 um 22:50:07
 
Ja klar, hab falsch abgekürzt, soll AG heissen. Danke Jimmy! Hat erst mal sehr viel Zeit gespart und natürlich geholfen. Hab irgendwie net so richtig verstanden, wieso da ne Adresse drine steht und nicht was relevanteres. Pass Nr. oder so... Na ja... ist halt so. Danke noch mal

Peter
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