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Remonstration oder neuer Antrag (Besucher Visum) (Gelesen: 9.725 mal)
trixie
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Antwort #15 - 16.02.2008 um 11:17:38
 
@ FliegerTom

Die Urlaubsbescheinigung hat grundsätzlich nichts mit dem beantragten Visumszeitraum zu tun. Diese dient lediglich als "Mittel der Glaubwürdigkeit", dass man "sicherlich" wieder in die Heimat zurückkehrt.

Passieren kann grundsätzlich alles. Die Botschaft kann das beantragte Visum ablehnen, auf vier Wochen ausstellen oder auch nur für eine Woche. Darüber eine verläßliche Aussage zu treffen, die einzelfallbezogen ist, ist nicht möglich.

trixie
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Ralph43
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Antwort #16 - 16.04.2008 um 06:19:01
 
Ralph43 schrieb am 15.02.2008 um 20:19:43:
Hallo,
kann mir jemand einen Rat dazu geben?

Klassischer Fall, (Philippinen)
Antrag auf Erteilung eines Schengen-Visum für 8 Wochen zwecks Besuch gestellt.
Vorausetzung: Frau 25 Jahre, unverheiratet, ohne feste Arbeit, ein Kind 2 Jahre.
Abgelehnt!

Nun hat Sie die Möglichkeit zur Remonstration, um die Gründe der Ablehnung zu erfahren.
Dauer der Bearbeitung bis zu 3 Monaten.

Da aber die Gründe für die Ablehnung offensichtlich sind (fehlende Rückkehrwilligkeit)
haben wir uns überlegt gleich einen neuen Antrag zu stellen und in diesem schriftlich zu Erläutern
was für eine Rückkehrwilligkeit spricht. (ähnlich wie ich es bei einer Remonstration auch schreiben würde)
Dauer der Bearbeitung ca 14 Tage.

Was ist Eure Meinung, oder hat jemand Erfahrung damit



Hallo
habe den Bescheid auf meine Remonstration erhalten!
Zurückgewiesen  

Begründung: Nicht nachgewiesen Rückkehrbereitschaft.

5 Seiten lang wurde argumentiert das es auf den Philippinen üblich ist das
- alle Frauen Ihre Kinder im Stich lassen um im Ausland zu leben
- alle Arbeitslosen ein Schengenvisum zur Illegalen Einreise nutzen wollen.
Es wurden keine Argumente angeführt die ausschließlich auf die Antragstellerin begründet sind. (Einzelfallentscheidung???)

Auf telefonischer Nachfrage wie wir die Rückkerbereitschaft nachweisen können wurde mir gesagt gar nicht!
"Zu jung, ohne Arbeit, Kind ist kein Grund"
Einzig sie würde eine qualifizierte Arbeitstelle (nicht Verkäuferin im SM) nachweisen die mind. 6 Monate besteht.
Dann bekäme sie vielleicht ein Visum für 2-3 Wochen.
Ergo: es steht zwar nicht im Gesetz aber für die Botschaft ist es wohl eine Voraussetzung zum erteilen eines Besuchervisums das eine qualifizierte Arbeitstelle nachgewiesen wird.

Aussage des Botschaftsangestellten:
ES IST NICHT GEWÜNSCHT DAS ARME LEUTE NACH DEUTSCHLAND EINREISEN KÖNNEN!

Es kommt bei mir der Verdacht auf, das alle Problem die sie beim erlangen eines Visum haben (Schengen, Finace, FZF) auf dieser Aussage begründet sind.

Auch das INTERVIEW ist eine Face! Auf meine Frage warum sie im Interview keine Erklärungen abgeben durfte (wie sie lebt, warum sie nach Deutschland möchte, was dafür spricht das sie zurückert..) sondern nur auf Fragen mit Ja und Nein antworten durfte, erklärte man mir das im Interview nur begrenzte Zeit zur Verfügung steht und diese Ausführung in der Remonstration aufgeführt werden könne. Warum dann das Interview??? da reicht ein Fragebogen.

Ich bin stink sauer!  

Gruß Ralph

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altheia
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Antwort #17 - 16.04.2008 um 08:13:45
 
Ralph43 schrieb am 16.04.2008 um 06:19:01:
Aussage des Botschaftsangestellten:
ES IST NICHT GEWÜNSCHT DAS ARME LEUTE NACH DEUTSCHLAND EINREISEN KÖNNEN!

Es kommt bei mir der Verdacht auf, das alle Problem die sie beim erlangen eines Visum haben (Schengen, Finace, FZF) auf dieser Aussage begründet sind.



.... riecht nach Anwalt, aber ob das zeitlich etwas bringt, wage ich als Laie nicht zu beurteilen. Meine eigene Meinung dazu ist, wenn ich einen Menschen wirklich liebe, es meine familiären Umstände zulassen, also deutscher Single Mann ( keine schulpflichtigen Kinder in D zu denen noch ein sorgeberechtigter Vater gehört...nur Beispiel) wieso nicht zu dem Menschen ziehen und dort für eine Weile leben, dann nach D zurückkehren ? Ich kann einfachnicht weg aus D, weil ich hier Kinder aus erster Ehe habe und ihnen auch den Vater nicht wegreißen möchte. Ansonsten wäre ich bereits in Kolumbien.
Ich selbst bin nur für 14 Tage zu meinem Mann gereist, um im Schweinsgallopp so viel wie möglich seines Umfeldes kennenzulernen, drei Monate würde ich meine Kinder niemals in D allein lassen. Ist aber mein persönliches Empfinden.
Wie schon mal erwähnt, habe ich auch seinen Deutschkurs kennengelernt. Zusammensetzung: Er als einziger einheimischer Mann, zwei Teenies die in D internationales Business studieren wollen, Söhne reicher Kolumbianer, reichlich unmotiviert Deutsch zu lernen und neun Frauen mit und ohne Kind (er), zum Teil blutjung, mit deutschen Verlobten, übers Internet kennengelernt, deutsche Männer bezahlen den Kurs, der für einen Normalo bei der Höhe Monatgehalt liegt und das Hotel vorort für die Zeit des Kurses.... ein deutscher Singel Mann kann sich das leisten.
Das war ein Kurs, ein deutsches Sprachinstitut ( Testdaf zertifiziert) in einem Land  und ich bin Subjekt... ist schon klar.
In mir warf das zu sehen jedoch viele, viele Fragen auf.
Es ist wohl schon möglich "arme Leute in D" einreisen zu lassen, wenn der deutsche Mann das finanzieren kann, die Frauen den A1 machen und nach Heirat ein FZF beantragen. Komisch, das es dann offenbar nicht interessiert, ob ein Kind zurückgelassen wird oder nicht. Ich glaube auch kaum, das es irgendwen in diesen Fällen interessiert, ob diese Frauen hier unterdrückt werden oder nicht.
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Antwort #18 - 16.04.2008 um 08:15:45
 
Ralph43 schrieb am 16.04.2008 um 06:19:01:
Ich bin stink sauer!    


Verständlich, aber die Situation wurde Dir von Ernas (der da von uns die größte Erfahrung mit hatte ) ja bereits ein paar Antworten ( Antwort 5  um genau zu sein)  vorher ausführlich bewertet.

Was hat dich jetzt noch wirklich überrascht?

altheia schrieb am 16.04.2008 um 08:13:45:
riecht nach Anwalt, aber ob das zeitlich etwas bringt, wage ich als Laie nicht zu beurteilen. 


Sorry, dass ich wieder mal auf Dich reagiere , aber Anwalt ist Zeit- und/ oder Geldverschwendung .

Sicher kann man theoretisch klagen, aber die Klage gewinnen ist ein zweites Paar Schuhe. Und zumindest in einem Besuchsvisum - Fall halte ich die Klage für reine Verschwendung.

Die Botschaft hat sicher keine handwerklichen Fehler (Ermessensfehler) gemacht, und das Gericht kann allenfalls eine erneute Ermessensentscheidung anordnen. Das gericht kann aber nicht die Ermessensentscheidung der Botschaft durch Ausübung eigenen Ermessens ersetzen.


Grüße
Ronny Zwinkernd

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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #19 - 16.04.2008 um 08:49:19
 
ronny schrieb am 16.04.2008 um 08:15:45:


Sorry, dass ich wieder mal auf Dich reagiere , aber Anwalt ist Zeit- und/ oder Geldverschwendung .




Zum Einen vermisse ich dein Post schon, wenn ich was schreibe und nix kommt.... Zwinkernd und zum Anderen sagte ich ja selbst, dass ich es nicht wage zu beurteilen und es nach Rechtsbeistand riecht, mehr nicht. Ob es was bringt, kann ich, da selbst kein Anwalt und Laie, nicht beurteilen. Frieden ?
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Antwort #20 - 16.04.2008 um 09:00:08
 
altheia schrieb am 16.04.2008 um 08:49:19:
Ob es was bringt, kann ich, da selbst kein Anwalt und Laie, nicht beurteilen. Frieden ?  

Warum es nichts bringt und welche Kosten entstehen, kannst du hier nachlesen:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1185552129/

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Antwort #21 - 16.04.2008 um 09:14:34
 
ronny schrieb am 16.04.2008 um 08:15:45:


Verständlich, aber die Situation wurde Dir von Ernas (der da von uns die größte Erfahrung mit hatte ) ja bereits ein paar Antworten ( Antwort 5  um genau zu sein)  vorher ausführlich bewertet.

Was hat dich jetzt noch wirklich überrascht?


Hallo,

Habe die Remonstration auch gemacht um bei Ablehnung die genauen Gründe zu erfahren um bei einem erneuten Antrag darauf einzugehen. Allerdings sind die Begründungen so pauschal das ich damit überhaupt nichts anfangen kann bei einem erneuten Antrag. (alles Standart Textblöcke evtl mit Namen ergänzt, 5 Seiten lang)

Es wird nur auf die allgemein gemachten Erfahrungen eingegangen nicht auf den Einzelfall.
zb. "es ist üblich das Frauen ihre Kinder verlassen um im Ausland zu leben"
Dies ist schwer zu widerlegen und alle Begründungen das es in diesem Fall anders ist, wird mit der obigen Aussage zurückgewiesen.

Gruß Ralph
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Antwort #22 - 16.04.2008 um 09:32:25
 
Ralph43 schrieb am 16.04.2008 um 09:14:34:
Dies ist schwer zu widerlegen und alle Begründungen das es in diesem Fall anders ist, wird mit der obigen Aussage zurückgewiesen.  

... weil sich die Begründung, warum es bei deinem Fall anders ist, sicherlich genauso oft verwendet wurde, wie bei den Antragstellern, die nicht zurückgekehrt sind. Es ist zwar traurig, aber die Erfahrung der Botschaft hat dies in der Vergangenheit gezeigt. Negative Beispiele aus der Vergangenheit machen einem ehrlichen Menschen immer das Leben schwer; nicht nur in Visaangelegenheiten.

trixie
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Antwort #23 - 16.04.2008 um 09:49:08
 
Ralph43 schrieb am 16.04.2008 um 09:14:34:
Es wird nur auf die allgemein gemachten Erfahrungen eingegangen nicht auf den Einzelfall.
zb. "es ist üblich das Frauen ihre Kinder verlassen um im Ausland zu leben"
Dies ist schwer zu widerlegen und alle Begründungen das es in diesem Fall anders ist, wird mit der obigen Aussage zurückgewiesen.

Gruß Ralph


Ich finde das alles etwas unlogisch aus folgendem Grund:

Bis dato ist es noch so, dass bei gleicher Konstellation  (kein fester Job etc) ein Besuch beim deutschen Freund abgelehnt wird, jedoch bei der in Deutschland verheirateten Schwester bewilligt wird. Warum?
Angeblich wird ja immer nur der Antragsteller unter die Lupe genommen und nicht der Einlader.
Natürlich finde ich das mit dem Verwandtenbesuch gut und möchte auf keinen Fall schlafende Hunde wecken -Smiley

Um noch eine konkrete Geschichte loszuwerden:
Letztes Jahr war ein Fall, dass ein Deutscher, der auf den Philippinen mit seiner Freundin lange zusammenlebte, bei einem Deutschlandbesuch feststellte, dass er schwer krebskrank war und nicht mehr lange zu leben hatte.
Seine Freundin stellte ein Besuchsvisum, um  ihren Lebensgefähren noch mal zu sehen. Abgelehnt ....
Daraufhin hat die Familie des Mannes Sat1 (nur die Liebe zählt) eingeschaltet... und ein paar Tage später stand sie in D vor der Tür.  Bedingung: in der Sendung durfte nicht schlecht über die Botschaft geredet werden. Wurde auch nicht......
Frau ist auch schön brav wieder ausgereist.. obwohl kein Job und düstere Aussichten auf den Philippinen.



Gruss

hge



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Antwort #24 - 16.04.2008 um 10:11:49
 
Zitat:
Ich finde das alles etwas unlogisch aus folgendem Grund:

Bis dato ist es noch so, dass bei gleicher Konstellation  (kein fester Job etc) ein Besuch beim deutschen Freund abgelehnt wird, jedoch bei der in Deutschland verheirateten Schwester bewilligt wird. Warum?  
Angeblich wird ja immer nur der Antragsteller unter die Lupe genommen und nicht der Einlader.


Meiner Meinung nach ist die Gefahr doch größer das eine Filipina bei einem Besuch von Angehörige untertaucht als wenn Sie Ihren möglichen zukünftigen Eheman besucht und sonst niemanden in Deutschland kennt.
Beim Besuch von Angehörigen besteht doch ein soziales Netz das Sie auffangen kann und Hilfe bei Ihrem Vorhaben (illegale Einreise) bekommen kann.

Anders ist es doch wenn Sie nur den Einlader kennt! Sie wäre am Anfang ganz auf sich alleine gestellt, wenn sie untertauchen würde, ohne Unterstützung.



Ralph


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Antwort #25 - 16.04.2008 um 10:28:45
 
Hoi,

es ist müßig, hier persönliche Meinungen zu
verbreiten oder sich in Spekulationen zu üben.

Fakt ist: Visum ist abgelehnt und hier im Board
können wir keines erteilen. Ob wir's gut finden
oder nicht, spielt hier keine Rolle.
Der Rechtsweg ist dem TS klar, somit Thema
durch, oder?
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #26 - 16.04.2008 um 20:18:23
 
hge2001 schrieb am 16.04.2008 um 09:49:08:
Um noch eine konkrete Geschichte loszuwerden:
Letztes Jahr war ein Fall, dass ein Deutscher, der auf den Philippinen mit seiner Freundin lange zusammenlebte, bei einem Deutschlandbesuch feststellte, dass er schwer krebskrank war und nicht mehr lange zu leben hatte.
Seine Freundin stellte ein Besuchsvisum, um  ihren Lebensgefähren noch mal zu sehen. Abgelehnt ....
Daraufhin hat die Familie des Mannes Sat1 (nur die Liebe zählt) eingeschaltet... und ein paar Tage später stand sie in D vor der Tür.  Bedingung: in der Sendung durfte nicht schlecht über die Botschaft geredet werden. Wurde auch nicht......
Frau ist auch schön brav wieder ausgereist.. obwohl kein Job und düstere Aussichten auf den Philippinen.



Ich möchte nachtragen, dass diese "Bedingung" meinem persönlichen Eindruck entsprach, von dem ich auch bis heute überzeugt bin.
Es gibt aber keine objektiven Hinweise seitens Sat1 oder der Botschaft, dass dies tatsächlich der Fall war.
Tatsache allerdings: Es wurde im Bericht nicht über die Botschaft gesprochen.
Wäre der 1. Antrag  nicht abgelehnt worden, hätte dieser fall garnicht in "nur die Liebe zählt" präsentiert werden müssen.

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Antwort #27 - 16.04.2008 um 21:24:13
 
Tja, die Macht des Fernsehens...
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Antwort #28 - 16.04.2008 um 21:31:45
 
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