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Remonstration oder neuer Antrag (Besucher Visum) (Gelesen: 9.698 mal)
Ralph43
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15.02.2008 um 20:19:43
 
Hallo,
kann mir jemand einen Rat dazu geben?

Klassischer Fall, (Philippinen)
Antrag auf Erteilung eines Schengen-Visum für 8 Wochen zwecks Besuch gestellt.
Vorausetzung: Frau 25 Jahre, unverheiratet, ohne feste Arbeit, ein Kind 2 Jahre.
Abgelehnt!

Nun hat Sie die Möglichkeit zur Remonstration, um die Gründe der Ablehnung zu erfahren.
Dauer der Bearbeitung bis zu 3 Monaten.

Da aber die Gründe für die Ablehnung offensichtlich sind (fehlende Rückkehrwilligkeit)
haben wir uns überlegt gleich einen neuen Antrag zu stellen und in diesem schriftlich zu Erläutern
was für eine Rückkehrwilligkeit spricht. (ähnlich wie ich es bei einer Remonstration auch schreiben würde)
Dauer der Bearbeitung ca 14 Tage.

Was ist Eure Meinung, oder hat jemand Erfahrung damit
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trixie
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Antwort #1 - 15.02.2008 um 20:27:00
 
Wenn du die kürzere Zeit als Entscheidungskriterium betrachtest, mag ein neuer Visumsantrag sicherlich besser sein. Siehst du die Kostenseite (evtl. neue VE + neue Visumsgebühren) bist du mit der Remonstration besser bedient.

trixie
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Antwort #2 - 15.02.2008 um 20:37:20
 
@ralph
wenn etwas , dann Remonstration,
da neuer Visaantrag, wenn sich in den Verhältnissen der Antragsstellerin nichts grundsätzliches geändert oder verbessert hat auch wieder abgelehnt wird.

Allgemein und ohne weitere Details zu kennen, ohne Job und Verwurzelung im Heimatland,
dürfte Zweifel an Rückkehrbereitschaft schwer ausräumen können,
wenig erfolgsaussichten für Visa oder Remonstration.

Was spricht für Rückkehrwilligkeit? Sehe hier wenig Positives....
Das man 2 jähriges Kind 8 Wochen alleine lassen kann/will, viele parken Ihr Kind dauerhaft bei Großeltern!
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Ernas
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Antwort #3 - 15.02.2008 um 20:38:25
 
wenn sich nichts grundsaetzliches in dem zweiten Antrag geandert hat, ist dieser reine Geldverschwendung, eher ein Nachweis dafuer, wie hartnaeckig die Ausreise durchgefuehrt werden soll.
Bei der Remo ist es so, dass ein Wiederspruch gegen die Entscheidung fuer ein Visum, auf das kein Rechtsanspruch besteht, ausgesprochen gut argumentiert werden muss. Der DBM ist eine fehlerhafte Ermessensausuebung nachzuweisen, was  bisher nur sehr sehr selten gelang.
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Ralph43
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Antwort #4 - 15.02.2008 um 21:07:11
 
erstmal danke für eure Antwort!

Sehe ich es richtig?
Egal wie sie ihre Rückkehrwilligkeit begründet, Sie hat trotzdem nie eine Change auf ein Besuchervisum??
Die deutsche Regierung vertreten durch die Botschaft kann doch nicht pauschal alle allein erziehende Mütter aus Drittstaaten unterstellen das Sie Ihre Kinder zurücklassen würden.
In diesem Fall hat ist es so das Sie sich fast ausschließlich allein um Ihr Kind kümmert und eine sehr starke Bindung zu ihrem Kind hat lediglich Finanziell unterstützt durch ihre Familie.
Sie wollte ursprünglich ein Besuchervisum für sich und das Kind stellen, was ich Ihr abgeraten hatte da ich davon ausgegangen bin, das wenn Sie Ihr Kind zurücklässt sie ihre Rückkehrwilligkeit beweisen kann.
Lag ich da falsch??

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Antwort #5 - 15.02.2008 um 21:26:11
 
Ralph43 schrieb am 15.02.2008 um 21:07:11:
erstmal danke für eure Antwort!

Sehe ich es richtig?
Egal wie sie ihre Rückkehrwilligkeit begründet, Sie hat trotzdem nie eine Change auf ein Besuchervisum??

Aber wie begruendet sie denn ihre Rueckkehrwilligkeit, nur mit dem Kind? Wenn da nicht mehr ist, ist das schon eher mau.

Zitat:
Die deutsche Regierung vertreten durch die Botschaft kann doch nicht pauschal alle allein erziehende Mütter aus Drittstaaten unterstellen das Sie Ihre Kinder zurücklassen würden.

Das unterstellt die Regierung ja auch nicht, denn dann wuerden ja alle Antraege dieses Personenkreises abgelehnt, und das werden sie definitiv nicht.
Zitat:
In diesem Fall hat ist es so das Sie sich fast ausschließlich allein um Ihr Kind kümmert und eine sehr starke Bindung zu ihrem Kind hat lediglich Finanziell unterstützt durch ihre Familie.

Die Verwurzelung in den Philippinen ist also wirklich nur auf das Kind begruendet? Und das in einem Land, wo die Eltern ihre Kinder oft jahrelang bei der Familie zurueck lassen um im Ausland als OFW zu arbeiten, leben und heiraten?
Zitat:
Sie wollte ursprünglich ein Besuchervisum für sich und das Kind stellen, was ich Ihr abgeraten hatte da ich davon ausgegangen bin, das wenn Sie Ihr Kind zurücklässt sie ihre Rückkehrwilligkeit beweisen kann.
Lag ich da falsch??


ich denke nicht, dass du da falsch gelegen hast. Ihre Chancen waren dadurch bestimmt besser, aber nicht gut genug.
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Ralph43
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Antwort #6 - 15.02.2008 um 21:37:05
 
Danke für deine schnelle und ausführliche Rückantwort

Zitat:
Aber wie begruendet sie denn ihre Rueckkehrwilligkeit, nur mit dem Kind? Wenn da nicht mehr ist, ist das schon eher mau.

Zitat:
Das unterstellt die Regierung ja auch nicht, denn dann wuerden ja alle Antraege dieses Personenkreises abgelehnt, und das werden sie definitiv nicht.


Du schreibst das nicht alle Anträge aus diesem Personenkreis abgelehnt werden. Was habe die für weitere Gründe?

Arbeit? als alleinerziehende Mutter mit HighSchool abschluss bei der hohen Arbeitslosigkeit auf den Philippinen
Vermögen als 25 jährige?

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Antwort #7 - 15.02.2008 um 21:46:19
 
Ralph43 schrieb am 15.02.2008 um 21:37:05:
Danke für deine schnelle und ausführliche Rückantwort



Du schreibst das nicht alle Anträge aus diesem Personenkreis abgelehnt werden. Was habe die für weitere Gründe?

Arbeit? als alleinerziehende Mutter mit HighSchool abschluss bei der hohen Arbeitslosigkeit auf den Philippinen
Vermögen als 25 jährige?


es gibt auf den Philippinen durchaus alleinerziehende Muetter mit guten Jobs, die auch reisen koennen, wobei der gute Job natuerlich zu definieren waere. Man kann, denke ich, davon ausgehen, dass die Verkaeuferin bei SM, die Marktfrau, die Maid und andere geringverdienende Muetter nicht dazugehoeren. Es kommt aber auch bei diesen Personengruppen auf den Einzelfall an.
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Ralph43
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Antwort #8 - 15.02.2008 um 21:53:22
 
Du machst einem nicht viel Hoffnung!
Trotzdem Danke!

Es sieht also wirklich so aus das wenn man an einer Beziehung zu einer Filipina festhalten möchte, nur die Möglichkeit hat, zu heiraten und eine Frau in ein Land zu holen das Sie nie vorher besuchen konnte?


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Antwort #9 - 15.02.2008 um 21:57:37
 
Ralph43 schrieb am 15.02.2008 um 21:53:22:
Du machst einem nicht viel Hoffnung!
Trotzdem Danke!

Es sieht also wirklich so aus das wenn man an einer Beziehung zu einer Filipina festhalten möchte, nur die Möglichkeit hat, zu heiraten und eine Frau in ein Land zu holen das Sie nie vorher besuchen konnte?




sorry, ich stelle nur meine Erfahrungen da, und die zeigen auf, dass es fuer Pinays leichter, wenn auch aufwendiger, ist, ein FZV zu bekommen, als ein Schengenvisum.
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Antwort #10 - 15.02.2008 um 22:37:04
 
Ralph43 schrieb am 15.02.2008 um 21:07:11:
Egal wie sie ihre Rückkehrwilligkeit begründet, Sie hat trotzdem nie eine Change auf ein Besuchervisum??  

Ein Kriterium,  das hier immer wieder angesprochen wird, ist die beabsichtigte Visumsdauer. Es mag schwer nachvollziehbar sein, dass man drei Monate Urlaub im kalten und verregneten Deutschland Urlaub machen möchte, um die Alpen, den Kölner Dom sehen und Rhein- und  Moselfahrten durchführen möchte, da nicht einmal der Gastgeber die Zeit hat, sich dem Gast entsprechend zu widmen. Bei einer Verkürzung der geplanten Visumsdauer, dürften die Aussichten sicherlich besser sein, würde auch für eine stärkere Verwurzelung zur Heimat sprechen, zumal man das Kind nicht so lange von sich getrennt haben möchte.

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Antwort #11 - 15.02.2008 um 23:04:57
 
trixie schrieb am 15.02.2008 um 22:37:04:

Ein Kriterium,  das hier immer wieder angesprochen wird, ist die beabsichtigte Visumsdauer. Es mag schwer nachvollziehbar sein, dass man drei Monate Urlaub im kalten und verregneten Deutschland Urlaub machen möchte, um die Alpen, den Kölner Dom sehen und Rhein- und  Moselfahrten durchführen möchte, da nicht einmal der Gastgeber die Zeit hat, sich dem Gast entsprechend zu widmen. Bei einer Verkürzung der geplanten Visumsdauer, dürften die Aussichten sicherlich besser sein, würde auch für eine stärkere Verwurzelung zur Heimat sprechen, zumal man das Kind nicht so lange von sich getrennt haben möchte.

trixie



Hallo Trixie
mal ehrlich, Was ist sinn und zweck eines längern aufenhaltes in Deutschland
wenn ein Mann eine Frau oder umgekehrt einlädt? Urlaub?
Hier geht es darum einem vielleicht zukünftigen Lebendsgefährten Familie, Kultur und Lebensweise seiner heimat näher zubringen.
Sie hat dies auch ehrlicherweise beim Visa-Antrag gesagt das sie nicht den Kölner Dom sondern meine Familie, mein Heimatland und Mich besser kennenlernen möchte.

Und auch immer die Verwurzelung zur Heimat. Beim Schengenvisum geht es doch nur darum das der Eingeladene nach Ablauf des Visum in die Heimat zurückkehrt.
Danach kann er/sie ein Finance- oder Fz- visum beantragen das laut ERNAS aus Erfahrung leichter zu bekommen ist. Kostet nur mehr und dauert länger.

...und die Trennung vom Kind ist zwangsweise, da sie mit Kind bestimmt kein Besuchervisum bekommen kann.
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Antwort #12 - 15.02.2008 um 23:41:33
 
@ Ralph 43

Deine zitierten Gründe sind menschlich sicherlich nachvollziehbar, keine Frage.

Du hast aber danach gefragt, was eher für eine Rückkehrbereitschaft spricht. Und ein kürzeres Visum - selbst von den Experten hier oftmals empfohlen - spricht mehr für eine Rückkehrbereitschaft, als ein 3-Monatsvisum.

Ralph43 schrieb am 15.02.2008 um 23:04:57:
Danach kann er/sie ein Finance- oder Fz- visum beantragen das laut ERNAS aus Erfahrung leichter zu bekommen ist. Kostet nur mehr und dauert länger.  

Hat aber nicht den gleichen Sinn eines Schengen Visums und ist auch nicht als Kennenlernvisum gedacht.  Zwinkernd

Ralph43 schrieb am 15.02.2008 um 23:04:57:
...und die Trennung vom Kind ist zwangsweise,

... und eine kürzere Trennung läßt eine stärkere Verwurzelung zum Kind erkennen, als wenn man drei Monate sein Kind nicht sieht.

trixie
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Antwort #13 - 16.02.2008 um 11:04:24
 
trixie schrieb am 15.02.2008 um 23:41:33:
Und ein kürzeres Visum - selbst von den Experten hier oftmals empfohlen - spricht mehr für eine Rückkehrbereitschaft, als ein 3-Monatsvisum.

Wie wird das mit der Dauer der Visumgültigkeit geregelt - wenn z. B. ein Schengen-Besuchs-Visum für 4 Wochen beantragt wird, der Antragsteller während des Interviews nach einer Urlaubsbescheinigung gefragt wird und der Antragsteller in einem zweiten Interviewtermin diese Bescheinigung, ausgestellt für nur eine Woche, nachreicht? Wird dann (angenommen alle anderen Voraussetzungen für die Erteilung des Visums sind gegeben) das Visum für eine Woche ausgestellt (also kürzer als beantragt), oder wird es dann abgelehnt (weil nicht wie beantragt möglich)?
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Antwort #14 - 16.02.2008 um 11:15:12
 
Zitat:
Wie wird das mit der Dauer der Visumgültigkeit geregelt - wenn z. B. ein Schengen-Besuchs-Visum für 4 Wochen beantragt wird, der Antragsteller während des Interviews nach einer Urlaubsbescheinigung gefragt wird und der Antragsteller in einem zweiten Interviewtermin diese Bescheinigung, ausgestellt für nur eine Woche, nachreicht? Wird dann (angenommen alle anderen Voraussetzungen für die Erteilung des Visums sind gegeben) das Visum für eine Woche ausgestellt (also kürzer als beantragt), oder wird es dann abgelehnt (weil nicht wie beantragt möglich)?

da muss sich der Antragsteller schon die Frage gefallen lassen, warum der genehmigte Urlaub nur eine Woche betraegt, aber 4 Wochen beantragt wurden. Hier befinden wir uns schon sehr nahe an 55 Abs.2 AufenthG
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