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Ausbürgerung BIH (Gelesen: 2.360 mal)
Flighhigh
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Beiträge: 2
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ausbürgerung BIH
14.02.2008 um 14:00:11
 
Hallo miteinander,

Ich bin deutscher und mit einer Bosnierin seit 2 Jahren verheiratet, wir haben zwei gemeinsame Kinder und ein Kind hat meine Frau mitgebracht.

Nun steht die einbürgerung nach Deutschland an und wir haben ein paar Hürden schon genommen, nämlich der Einbürgerung steht aus deutscher Sicht nichts mehr entgegen.
Meine Frau muß noch die Namensänderung und Hochzeit an Bosnien melden und wir wissen nicht ob es uber das Konsulat oder direkt in Bosnien über eine Verwandte, meiner Frau Besser ist, dann geht es darum welche Papiere wir benötigen und welche Kosten auf uns zukommen.

Kann uns jemand weiterhelfen

Wir sind fast verzweifelt, weil das Bosnische Konsulat in Stuttgart was anderes sagt wie die Ämter in Bosnien.
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Aletheia
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hoch lebe i4a!


Beiträge: 252
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausbürgerung BIH
Antwort #1 - 14.02.2008 um 18:14:31
 
Hallo, Flighhigh.

Leider kann auch ich nicht
aus erster Hand sprechen
und die Botschaft wehrt sich darüber Auskünfte zu erteilen.

Sie verweist auf die bosnischen Standesämter,
weshalb ich euch raten würde das
Standesamt Deiner Frau
(sofern Du nicht auch neben der dt. die bosnische Staatsbürgerschaft hast!--> dann wäre Dein Standesamt zuständig)
zu kontaktieren.

Nach Angaben der Botschaft, muß man in Bosnien persönlich vorsprechen um eine Ehe anzumelden.


Wenn beide bosnische Staatsbürger sind, könnte es kompliziert werden.

Bis dahin gilt die Faustregel:
Geburtsurkunden von beiden Eheleuten (ggf. übersetzt+beglaubigt- bitte nachfragen),
Heiratsurkunde  und
Ausweis
. Ob mehr von Nöten ist, müsstet ihr nachfragen in BiH.

Beim Ausweis ist es unklar, ob der Pass genügt,
oder die neue bosnische Licna Karta verlangt wird.
Wofür dann "Bescheinigung über die Bewegung" (potvrda o kretanju), Geburtsurkunde etc. gebraucht würden um die LK auf den alten Namen auszustellen, damit der neue angemeldet werden kann. Ich weiß schon wie man daran verzweifeln kann.

Wenn ihr, Flighhigh, mehr in Erfahrung gebracht habt,
was ich euch schnell und schmerzlos wünsche,
wäre es sehr erfreulich, wenn Du uns an den Infos teilhaben ließest.
Viel Glück, auf dass es fix über die Bühne geht!
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Ubi pater sum, ibi patria.&&...
 
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