Hallo zusammen!
Ich bin Deutscher, meine Frau Polin. Wir sind seit der 2. Hälfte 2005 verheiratet und seit dieser Zeit wohnt sie auch mit mir hier in Deutschland.
Sie ist im Besitz einer auf ihren polnischen Personalausweis ausgestellten Freizügigkeitsbescheinigung-EU, in der allerdings steht, dass sie für eine unselbstständige arbeitsgenehmigungspflichtige Erwerbstätigkeit eine Arbeitserlaubnis oder Arbeitsberechtigung-EU benötigt.
Dies steht zwar im Widerspruch mit der Bestimmung, dass Ehegatten von Deutschen, egal aus welchem Land, von amtswegen arbeitsberechtigt sind (§ 28 Abs. 5
AufenthG oder so ähnlich), aber das stört uns derzeit noch nicht, da meine Frau sich zunächst im Mutterschutz befand, und jetzt im Erziehungsurlaub.
Wenn unser Kind in den Kindergarten geht - das wird ca. die 1. Hälfte 2009 sein - würde meine Frau gerne arbeiten gehen.
Die Frage wäre nun, ob sie - obwohl wir verheiratet sind - überhaupt eine Arbeitserlaubnis braucht, und wenn ja, ob der Erhalt derselben - da wir eben verheiratet sind - ohne weitere Probleme verlaufen wird.
Falls Deutschland ab 2009 den Arbeitsmarkt für Neu-EU'ler öffnet, dann ist das alles natürlich sowieso Wurscht.
Über objektive Meinungen würde ich mich sehr freuen.
(An Saxonicus: bitte keine destruktiven Beiträge, konstruktive sind herzlich willkommen.)
Viele Grüße
Shrek