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Trennungszeit? (Gelesen: 1.812 mal)
yolando
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Trennungszeit?
11.02.2008 um 20:49:09
 
Gruss an alle!

ich habe paar fragen und hoffe, dass ich die schnelle Antworten kriege.
mein Freund und ich möchten wir nach seiner Scheidung  heiraten, er will die scheidung einreischen ,obwohl er erst seit 6 Monaten  von seiner Frau getrennt lebt, siene Frau ist einversatnden, sie will auch die scheidung, da sie nach Ausland will.
die frage ist, geht die scheidung ohne diese ein Jahr trennungszeit? die beide wollen eingeben,dass sie bereit seit einem Jahr getrennt sind, wird diese kein problem wenn wir heireten möchten? wie lange sollen wir nach seiner scheidung warten bis wir heiraten( wir beide haben wir keine problem mit Aufenthalt).
danke
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #1 - 11.02.2008 um 21:14:53
 
yolando schrieb am 11.02.2008 um 20:49:09:
die frage ist, geht die scheidung ohne diese ein Jahr trennungszeit? 


Unter bestimmten Voraussetzungen schon - ist aber eine rein familienrechtliche von der Einzelfallsituation abhängige Frage - die an den Scheidungsanwalt zu richten wäre.

yolando schrieb am 11.02.2008 um 20:49:09:
wie lange sollen wir nach seiner scheidung warten bis wir heiraten


Wenn die Ehe rechtskräftig geschieden ist und eine entsprechende Urkunde, die das bestätigt, vorliegt, sind insoweit die Voraussetzungen für ein "Auf ein Neues" gegeben. Vorher wird es mit einer neuen Heirat allerdings nichts werden.

=schweitzer=
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 11.02.2008 um 23:31:42
 
yolando schrieb am 11.02.2008 um 20:49:09:
wie lange sollen wir nach seiner scheidung warten bis wir heiraten( wir beide haben wir keine problem mit Aufenthalt).  

Ihr könntet erst dann wieder heiraten, wenn die Scheidung rechtskräftig ist. Es besteht auch die Möglichkeit, am Tag der Scheidung den Rechtsmittelverzicht zu erklären, dann wäre die Scheidung sofort rechtskräftig. Auf dem Scheidungsurteil muß aber der Rechtskraftvermerk stehen. Du kannst mit dem Scheidungsurteil zu deiner Meldebehörde gehen und die Personenstandsänderung beantragen. Über dem Amtsweg würde das etwas länger dauern.

Inwieweit vom Trennungsjahr abgewichen werden kann, müßte der Anwalt mit der gegnerischen Partei klären. Bei Zustimmung der gegnerischen Partei könnte das Gericht die Scheidung durch den Verzicht von Frist- und Formvorschriften im "Schnellverfahren" durchführen.

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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 12.02.2008 um 22:33:32
 
trixie schrieb am 11.02.2008 um 23:31:42:
Inwieweit vom Trennungsjahr abgewichen werden kann, müßte der Anwalt mit der gegnerischen Partei klären. Bei Zustimmung der gegnerischen Partei könnte das Gericht die Scheidung durch den Verzicht von Frist- und Formvorschriften im "Schnellverfahren" durchführen.


den Richter möchte ich sehen, der sowas entgegen Frist und Form und(!) materieller Rechtslage (§ 1565 Abs. 2 BGB) tut. Dass Anwälte in (heimlicher) Absprache den Trennungszeitpunkt vorverlegen, ist dagegen schon geradezu der (erschreckende) Normalfall.

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trixie
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Antwort #4 - 13.02.2008 um 08:34:16
 
Muleta schrieb am 12.02.2008 um 22:33:32:
den Richter möchte ich sehen, der sowas entgegen Frist und Form und(!) materieller Rechtslage (§ 1565 Abs. 2 BGB) tut.

Den Richter könnte ich dir benennen, da sich in dem mir bekannten Fall beide Parteien einig waren und die Scheidung sehr schnell über die Bühne ging, ohne dass das Trennungsjahr vorverlegt wurde.

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Muleta
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Antwort #5 - 13.02.2008 um 09:18:19
 
trixie schrieb am 13.02.2008 um 08:34:16:
Den Richter könnte ich dir benennen, da sich in dem mir bekannten Fall beide Parteien einig waren und die Scheidung sehr schnell über die Bühne ging, ohne dass das Trennungsjahr vorverlegt wurde.


dann hat einer den Bösen gespielt und auf Härtefall gemacht (kann auch üble Konsequenzen haben). Oder der Richter spielt mit seinem Job.

Muleta
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