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Bosnische + serbisch-mont. Staatsangehörigkeit? (Gelesen: 10.184 mal)
Silvija
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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07.02.2008 um 22:48:52
 
Hallo stengelchen59 und hallo an alle anderen!!!

Ich heiße Silvija, bin 24 Jahre alt, wohne in Mülheim an der Ruhr und bin auch hier geboren; damit verbunden habe ich natürlich hier in Deutschland sowohl meine schulische als auch meine berufliche Ausbildung abgeschlossen.
Über das Thema Einbürgerung, Ausbürgerung und, und, und,.... könnte ich eigentlich einen Roman verfassen, was ich hier natürlich nicht vorhabe, aber bei Gelegenheit nochmals ernsthaft überdenken werde (wird bestimmt ein Bestseller  unentschlossen)

Ich weiß nicht wie die Rechte 1983 waren und meine Eltern (beide keine deutschen Staatsbürger bis heute) mich direkt nach Geburt (?) "als Deutsche hätten anmelden können"?

Ich bin jetzt seit 2005 dabei mich Aus- und Einbürgern zu lassen. Dies hat mich bis heute einen sehr großen Teil meiner Nerven aber noch viel mehr meines Geldes gekostet. Ich weiß nicht, welche Seite mehr dazu beigetragen hat - die deutsche oder die bosnische - egal.
Ende letzten Jahres dachte ich eigentlich, ich wäre der Einbürgerung jetzt ganz nahe gekommen, musste mich aber leider eines Besseren belehren lassen. Ich habe im August 2007 geheiratet (einen Deutschen Durchgedreht) und den Namen meines Mannes angenommen. Im November bin ich u.a. mit einer Meldebescheinigung zum bosnischen Konsulat nach Bonn gefahren um die Entlassung aus der bosnischen Staatsangehörigkeit endgültig hinter mich zu bringen, habe alles Nötige ausgefüllt, unterschrieben, abgegeben und VOR ALLEM BEZAHLT. Nach einigen Wochen kam ein Brief aus Sarajevo, in dem sinngemäß stand(da muss ich auf die Fachkenntnisse meines Vaters vertrauen, da ich der bosnischen "Ämtersprache" überhaupt nicht mächtig bin weinend), dass die Meldebescheinigung auf meinen alten Namen laufen muss?????
Weiterhin habe ich das Problem, dass ich hier bei den deutschen Behörden mit sage und schreibe ZWEI Staatsangehörigkeiten registriert bin, von denen ich eine noch NIE IM LEBEN besessen habe! Einmal die bosnisch-herzegowinische (welche ich besitze) und desweiteren die serbisch-montenegrinische (welche weder ich noch meine Eltern je besessen haben).

Wie kann das sein?!?!?

Nun, mir erklärte man, dass das mit der Teilung Ex-Jugoslawiens zusammenhängt. Hier ein (vielleicht kläglicher) Versuch das zu erklären:
Vor der Teilung hatte Jugoslawien sagen wir mal die Kennziffer 20. Nach der Teilung bekam Jugoslawien die Kennziffer 50 und Serbien-Montenegro hatte nun die 20.
Zack!!! hatte ich zwei Staatsbürgerschaften.
Die Ausländerbehörde in Mülheim verlangt(e) von mir eine "Negativbescheinigung" über den Besitz der serbisch-montenegrinischen Staatsangehörigkeit. Als ich jedoch nach Düsseldorf ins serbische Konsulat kam und mich danach erkundigte, gab man mir die Auskunft, dass man mir nichts ausstellen könne, da ich ja keine Staatsbürgerin sei  Augenrollen Augenrollen Augenrollen Augenrollen
Also, zurück nach Mülheim, wo man mir dann sagte, dass das eigentlich sehr unüblich sei und ich vielleicht nochmals versuchen sollte diese Negativbescheinigung zu erhalten. Nach einigem Hin und Her konnten der "nette" Mitarbeiter des Ausländeramtes und ich uns jedoch darauf einigen, dass wir eine Aussage von mir aufnehmen und es dabei belassen, bzw. die sich darum kümmern.

Als ich eben las, dass noch mehr Kosten auf mich zukommen -

8) Verwaltungsgebühr bei Abholung des Beschlusses 409€
9) Beglaubigung der Unterschrift auf dem Antrag --> 150 € (entfällt vielleicht, da Aussagen wiedersprüchlich)

bin ich glatt von meinem Schreibtischstuhl gefallen. Ich weiß nicht mehr, wo ich das ganze Geld noch hernehmen soll?!?!?!?!

Naja, würde mich sehr freuen, wenn sich jemand die Mühe machen würde mir seine Erfahrungen zu diesem Thema zu schreiben?

Vielen Dank an alle diejenigen, die sich alles durchgelesen haben (puuuuh)  Smiley

Gut's nächtle und ganz liebe Grüße aus den wunderschönen Mülheim an der Ruhr!!!!!
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Silvija  
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Antwort #1 - 08.02.2008 um 00:03:03
 
Silvija schrieb am 07.02.2008 um 22:48:52:
Behörden mit sage und schreibe ZWEI Staatsangehörigkeiten registriert bin, von denen ich eine noch NIE IM LEBEN besessen habe! Einmal die bosnisch-herzegowinische (welche ich besitze) und desweiteren die serbisch-montenegrinische (welche weder ich noch meine Eltern je besessen haben).

Wie kann das sein?!?!?


Hi,wo sind deine Eltern geboren,beide in Bosnien?
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Antwort #2 - 08.02.2008 um 09:03:20
 
Silvija schrieb am 07.02.2008 um 22:48:52:
Hallo
Wie kann das sein?!?!?

Bosnier die in Deutschland als Yugoslawen geboren wurden, wurden so im Melderegister verzeichnet. Nach der Unabhängigkeit Bosniens wurde dann die BiH-Staatsbürgerschaft eingetragen, ohne "rückwirkend" in bosnisch geändert zu werden. So dass irgendwann die Geburtsstaatsbürgerschaft von Yu in serbisch-montenegrinisch umgedeutet wurde.
Was heute im schlimmsten Fall als zwei- neben der bosnischen- Staatsbürgerschaften interpretiert werden könnte; serbisch und montenegrinisch.

Ich kenne das so, dass die Mitarbeiter des Zentralen Melderegisters von dem Gewusel wissen und bei Lieferung weiterer Anhaltspunkte für die alleinig bosnische Staatsbürgerschaft, die archivierten Daten (Geburtsstaatsbürgerschaft) in yugoslawisch zurückändern.

Auf der Meldebescheinigung steht auch der Mädchenname- genügt das Sarajevo nicht?

Um die 409€ kommst Du nicht herum, nach Aussage der Botschaft. Aber bezüglich der 150€ bleibt es wiedersprüchlich:
Die Botschaft schreibt davon, sagt aber sie nicht zu verlangen.

Oh je, hoffentlich heißt's nicht eines Tages: "Sie haben bosnisch, serbisch, montisch und negrinisch." hä?
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Antwort #3 - 08.02.2008 um 12:15:02
 
Silvija schrieb am 07.02.2008 um 22:48:52:
Ich weiß nicht wie die Rechte 1983 waren und meine Eltern (beide keine deutschen Staatsbürger bis heute) mich direkt nach Geburt (?) "als Deutsche hätten anmelden können"? 

Da gab es keine Möglichkeit. 1983 konnte das eheliche Kind durch nur dann die Deutsche StA erwerben, wenn mindestens ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt Deutsch war.

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Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und sollen zur allgemeinen Erheiterung beitragen.
 
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Antwort #4 - 08.02.2008 um 15:23:23
 
lilly.light schrieb am 08.02.2008 um 00:03:03:
Hi,wo sind deine Eltern geboren,beide in Bosnien?



Ja, meine Eltern sind beide im Bosnien geboren.

Änderung:
Ich füge dein erstes Folgepost hier ein      Tippi


Aletheia schrieb am 08.02.2008 um 09:03:20:
Ich kenne das so, dass die Mitarbeiter des Zentralen Melderegisters von dem Gewusel wissen und bei Lieferung weiterer Anhaltspunkte für die alleinig bosnische Staatsbürgerschaft, die archivierten Daten (Geburtsstaatsbürgerschaft) in yugoslawisch zurückändern.

Wenn dem so ist, dann hat sich mein Sachbearbeiter nicht weiter damit beschäftigt Ärgerlich  Er hat meine Aussage aufgenommen, dass ich im serbischen Konsulat  war und diese Negativberscheinigung einholen wollte aber nicht bekommen habe und hat es dann (bis jetzt zumindest) dabei belassen...


Aletheia schrieb am 08.02.2008 um 09:03:20:
Auf der Meldebescheinigung steht auch der Mädchenname- genügt das Sarajevo nicht?  


Nein, leider nicht. Ich komme grade aus Bonn und habe wieder viele Nerven gelassen. Das Problem besteht darin, dass die Einbürgerungszusicherung, die mir im August 2006 ausgestellt wurde auf meinen damaligen Namen lief und in der Meldebescheinigung nun der Name Braun auftaucht (incl. wie Du erwähntest dem Mädchennamen).
Der Beamte in Bonn erklärte mir, dass es eine einfache Lösung des Problems gäbe und eine komplizierte. Die erste wäre, dass mir das Bürgeramt die Meldebescheinigung ausstellt und NUR meinen Mädchennamen erwähnt.
Die zweite Möglichkeit wäre, die natürlich wieder mit erheblichen Kosten verbunden ist, dass ich nach Gradiska fahre, die Ehe dort anmelde, einen neuen bosnischen Pass bekomme und den ganzen Ein- und Ausbürgerungskram wieder von Neuem starte.

Ich weiß langsam nicht mehr weiter Griesgrämig

Änderung:
Ich füge dein zweites  Folgepost hier ein      Tippi

...

Vielen Dank für die schnellen Antworten. Es ist schön zu wissen, dass ich mich mit Fragen hier an das Board wenden kann.  Smiley Smiley

Ganz lieben Gruß an alle!!!
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« Zuletzt geändert: 08.02.2008 um 16:24:39 von Tippi »  
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Antwort #5 - 08.02.2008 um 17:06:49
 
Silvija schrieb am 08.02.2008 um 15:23:23:
Der Beamte in Bonn erklärte mir, dass es eine einfache Lösung des Problems gäbe und eine komplizierte. Die erste wäre, dass mir das Bürgeramt die Meldebescheinigung ausstellt und NUR meinen Mädchennamen erwähnt.
Die zweite Möglichkeit wäre, die natürlich wieder mit erheblichen Kosten verbunden ist, dass ich nach Gradiska fahre, die Ehe dort anmelde, einen neuen bosnischen Pass bekomme und den ganzen Ein- und Ausbürgerungskram wieder von Neuem starte.

Ich weiß langsam nicht mehr weiter Griesgrämig




ich hatte auch probleme wegen meinem Nachnamen,aber kroatische Behörde war nicht soooo pingelig  Augenrollen

ich wollte auch die Meldebescheinigung  auf den alten Namen.Es war NICHT möglich...es wurde mir gesagt,sie heissen jetzt so und so und basta.

wieso musst du nach Bosanska Gradiska fahren um die Ehe anzumelden? du kannst es auch bei dem Konsulat machen,gleichzeitig kannst du neuen Pass und Perso beantragen,dann gehst du zur Einbürgerungsbehörde und fragst nach der Einbürgerungszusicherung( auf "Braun").....du kriegst die innerhalb einer Woche.


das gibst du alles bei dem Konsulat ab,und die leiten das weiter.

du bekommst nie die bosnische Entlassung ohne neuen Pass mit dem neuen Namen.


das ist der einfachste und billigste Weg.


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Antwort #6 - 08.02.2008 um 18:11:43
 
lilly.light schrieb am 08.02.2008 um 17:06:49:
du kannst es auch bei dem Konsulat machen,gleichzeitig kannst du neuen Pass und Perso beantragen,dann gehst du zur Einbürgerungsbehörde und fragst nach der Einbürgerungszusicherung( auf "Braun").....du kriegst die innerhalb einer Woche.


Und die ganzen anderen Dokumente müssen nicht nochmal neu beantragt werden? Wäre natürlich dann auch nicht so schwierig, obwohl mir der Beamte im Konsulat in Bonn sagte, dass ich nach Gradiska fahren müsste, hmmm hä?
Ich werde wahnsinnig. Für mich ist das alles einfach nur Korinthenk....... hoch 10!!! Und zwar von beiden Seiten aus.
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Antwort #7 - 08.02.2008 um 18:21:39
 
Silvija schrieb am 08.02.2008 um 18:11:43:


Und die ganzen anderen Dokumente müssen nicht nochmal neu beantragt werden? Wäre natürlich dann auch nicht so schwierig, obwohl mir der Beamte im Konsulat in Bonn sagte, dass ich nach Gradiska fahren müsste, hmmm hä?
Ich werde wahnsinnig. Für mich ist das alles einfach nur Korinthenk....... hoch 10!!! Und zwar von beiden Seiten aus.


komisch auf der intenetseite von der botschaft von bosnien steht dass man die ehe auch über konsulat anmelden kann,da stehen sogar formulare zum downloaden bereit.

http://www.botschaftbh.de/bih/index.htm

welche andere dokumente?
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Antwort #8 - 08.02.2008 um 18:31:34
 
lilly.light schrieb am 08.02.2008 um 18:21:39:
welche andere dokumente?




Einbürgerungszusicherung, Bescheinigung über den Besitz bzw. Nichtbesitz eines gültigen Personalausweises, Meldebescheinigung (ich hoffe, das war jetzt alles richtig). Ich meine halt den ganzen Kram, den ich habe übersetzen lassen.
Vielen Dank für den Link, da schau ich direkt rein!!! Durchgedreht Durchgedreht Durchgedreht
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Antwort #9 - 08.02.2008 um 19:05:19
 
Mit der Anmeldung der Ehe sind wahrscheinlich nur in der Botschaft geschlossene Ehen gemeint,
und ganz sicher kann man die Ehe nicht in Bosnien über das Konsulat in Deutschland anmelden.

Ob es Unterschiede gibt, weil Du mit einem Deutschen verheiratet bist ist mir nicht bekannt, aber bei bosnischen Staatsbürgern müssen beide Eheleute in das Standesamt des Ehemannes (!) mit Personalausweisen und der übersetzten deutschen Heiratsurkunde auftreten.
Ob der Pass, sofern noch auf dem Mädchennamen ausgestellt dafür genüge, weiß ich nicht. Im schlimmsten Fall müsstest Du Dir erst eine Licna Karta auf den Mädchennamen ausstellen lassen (und das geht wiederum nur im Standesamt Deiner Anmeldung).

Ich  befürchte nun, dass Du um die Anmeldung der Ehe in Bosnien nicht herum kommen wirst, denn für die Entlassung brauchst Du die in Bosnien ausgestellte Heiratsurkunde (alternativ ginge noch ein Zusatz auf der bosnischen Geburtsurkunde, von dem ich aber auchannehme, dass ihn Standesämter nur unter Vorlage des bosnischen Dokumentes darauf schreiben).

Jedoch kannst Du einen Pass mit Deinem neuen Namen schon davor bekommen, dafür genügt(e zumindest früher) die deutsche Heiratsurkunde.

Bei allen Unterlagen akzeptiert BiH das Höchstalter von 6 Monaten und verlangt den Eintrag der Matrikelnummer darin (wird von manchen Standesbeamten vergessen!).

Ich hoffe sehr, dass sich ein Weg findet der Deine Zeit und das Potremonai nicht über alle Maße strapaziert.

Dabei eröffnen sich mir zwei
Fragen an unsere Experten
:
1) wäre die Hinnahme der Mehrstaatigkeit denkbar,
wenn Silvias Kosten nun 1300€ überstiegen?
2) Darf man in der Kostenaufzählung auch die Reisekosten
(Eheanmeldung vor Ort, unter Anwesenheit beider Eheleute),
Ausstellung des bosnischen Personalausweises der sonst nicht von Nöten wäre u.Ä. aufführen?
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Antwort #10 - 10.02.2008 um 04:35:07
 
Meine Zeit und mein Portmonee sind schon längst überstrapaziert. Das Alles zehrt so an meinen Nerven, dass ich es nur meinem Mann verdanken kann, dass ich nicht schon längst aufgegeben habe  weinend
Da ich ja auch meinem Beruf nachgehen musste und nicht immer die Zeit hatte, die ich eigentlich benötigte, dauerte es mit einigen Unterlagen zwischendurch mal ein paar Wochen; v.a. da ich nicht persönlich nach Bosnien reisen konnte/kann (aus oben erwähnten Gründen) und dementsprechende Unterlagen von meinem Onkel (der jedesmal insgesamt 400 km nach Sarajevo fahren musste) besorgt werden mussten.
Über die Mehrstaatigkeit habe ich schon nachgedacht und werde mich nächste Woche (sofern das arbeitstechnisch klappt) mit dem Leiter unserer Ausländerbehörde in Verbindung setzen. Obwohl ich nicht glaube, dass es "mildernde Umstände" gäbe, "nur" weil das mein Budget sprengen würde Traurig; habe darüber auch nirgends in den Paragraphen etwas gefunden.

Eigentlich wäre mir das Thema Einbürgerung ziemlich schnuppe wenn es nicht ständig Probleme gäbe mit meiner Staatsangehörigkeit; egal welche Dokumente ich benötige, ob ich mal in den Urlaub fahren will oder auch nur einen popeligen Büchereiausweis beantragen will - ewig muss ich extra Bescheinigungen oder dergleichen vorlegen. Nichts geht einfach mal so. Da wird ein Diskobesuch schon mal zum Desaster, weil ich die Kopie meines Passes vergessen habe oder diese einfach nicht akzeptiert wird (da ich nicht einsehe meinen original Pass mit mir herumzutragen wenn es nicht vonnöten ist).

Ach, ich könnte noch so viel hier herummeckern aber das würde hier den Rahmen sprengen und dafür müssten dann eigene Threads eröffnet werden.


Es läuft einfach einiges Schief hier in diesem Land - mehr kann ich dazu nicht sagen.     Traurig Traurig Traurig Traurig Traurig
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Antwort #11 - 10.02.2008 um 10:34:22
 
Silvija schrieb am 10.02.2008 um 04:35:07:
Obwohl ich nicht glaube, dass es "mildernde Umstände" gäbe, "nur" weil das mein Budget sprengen würde Traurig; habe darüber auch nirgends in den Paragraphen etwas gefunden.

Das steht im § 12:

"(1) Von der Voraussetzung des § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 wird abgesehen, wenn der Ausländer seine bisherige Staatsangehörigkeit nicht oder nur unter besonders schwierigen Bedingungen aufgeben kann. Das ist anzunehmen, wenn
[...]
3. der ausländische Staat die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit[...]von unzumutbaren Bedingungen abhängig macht "

und in der Verwaltungsvorschrift
Zitat:
87.1.2.3.2 Zweite Fallgruppe (unzumutbare Entlassungsbedingungen)


87.1.2.3.2.1 Eine unzumutbare Bedingung im Sinne des Satzes 2 Nr. 3, 2.
Fallgruppe liegt insbesondere vor, wenn die bei der Entlassung zu entrichtenden
            Gebühren (einschließlich Nebenkosten wie zum Beispiel Beglaubigungs-
            kosten) ein durchschnittliches Bruttomonatseinkommen des Einbürge-
            rungsbewerbers übersteigen und mindestens 2 500 Deutsche Mark betra-
            gen.


Jedoch weiß ich nicht welche Kosten dabei berücksichtigt werden können. Deswegen hätte ich gerne gewusst ob man
Zitat:
2) in der Kostenaufzählung auch die Reisekosten 
(Eheanmeldung vor Ort, unter Anwesenheit beider Eheleute)

Kosten der Ausstellung des bosnischen Personalausweises der sonst nicht von Nöten wäre
(weil der Pass genügte, wenn nicht diese Ausbürgerung wäre)
u.Ä. aufführen darf?

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Antwort #12 - 13.02.2008 um 12:02:06
 
Es gab wohl noch mehr Schicksalsgenossen die ihren Weg in dieses Forum fanden
und bezüglich der anrechenbaren Nebenkosten diskutierten.
Dabei entstand hier  die Antwort von Mick, welche besagt:
Zitat:
Nach einem Dienstbesprechungsprotokoll des IM NRW mit den Bezirksregierungen, welches ausdrücklich Erlass-Charakter hat, ist der Begriff "Nebenkosten" eng auszulegen. Die in dem Protokoll erwähnten Regelungen basieren auf einer Erörterung der Staatsangehörigkeitsreferenten des Bundes und der Länder am 02./03. Juni 2003. Es steht dort u.a.: 

Dagegen können die im Rahmen des Entlassungsverfahrens anfallenden allgemeinen Auslagen, wie z.B. Reise- und Portokosten nicht in Ansatz gebracht werden.


Allerdings hat der Themenstarter es dennoch geschafft die deutsche Einbügerungsurkunde
ohne bosnischer Entlassung zu erlangen
-->durch Auflistung der Entlassungskosten welche 1280€ übersteigen würden.

Es kann sich auch etwas geändert haben seit 2003 bzw. 2004.

Viel Glück, Silvija, und halte uns auf dem Laufenden.
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Antwort #13 - 13.02.2008 um 13:32:57
 
Vielen Dank!

Also, mein Sachbearbeiter hier in Mülheim sagte, so ein Fall wäre ihm noch nie untergekommen (wie auch anders... unentschlossen). Als ich ihm erklärte, dass ich persönlich nach Bosnien muss, um die Ehe anzumelden usw. (so, wie es mir im Konsulat in Bonn ausdrücklich mitgeteilt wurde) sagte er, dass ich nicht drum herum komme dies zu tun aber es seiner Meinung nach fast unzumutbar wäre persönlich dorthin zu müssen; da mein Onkel ja auch meine Entlassungspapiere beantragen konnte, würde er nicht verstehen warum das mit der Anmeldung der Ehe nicht auch funktionieren würde, da eine Ehe anzumelden (seiner Meinung nach) nicht so schwer wiegend wäre.
Außerdem wurde mir freundlich mitgeteilt, dass der deutsche Staat die Mehrstaatigkeit fürchten würde wie der Teufel das Wasser (sofern es sich nicht um Mitglieder der EU handle) und es möglichst vermieden wird, diese auszuhändigen. Als ich sagte, dass ich das alles nicht mehr bezahlen könne, sagte er, dass es wohl nicht anders ginge, wenn ich die deutsche Staatsbürgerschaft erlangen wolle.
Wenn ich mit einem Ranghöheren sprechen möchte, werde ich dauernd auf meinen Sachbearbeiter hingewiesen, der ja "Fachmann im Gebiet Einbürgerung" etc. sei.
Ich weiß langsam echt nicht mehr weiter. Traurig Traurig Traurig Traurig
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Antwort #14 - 13.02.2008 um 15:29:03
 
Hast Du auch hingewiesen auf
Zitat:
87.1.2.3.2.1 Eine unzumutbare Bedingung [...]wenn die bei der Entlassung zu entrichtenden Gebühren
(einschließlich Nebenkosten wie zum Beispiel Beglaubigungskosten)
[...]2 500 Deutsche Mark betragen.
?

Falls bisher nicht geschehen,
würde ich die Gesamtkosten (incl. der Gebühren die Du für die Entlassung schon entrichtet hast) auflisten,
und,
sofern sie die 1280€ (sogar paar € weniger) übersteigen,
fragen ob das nicht als unzumutbare Bedingung zu gelten hat.

Sicherlich ist Mehrst. zu vermeiden, aber es gibt auch Fälle der Hinnahme, aus genau diesen Gründen.
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