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Bosnische + serbisch-mont. Staatsangehörigkeit? (Gelesen: 10.185 mal)
Silvija
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Antwort #15 - 13.02.2008 um 20:56:16
 
Auf www.botschaftbh.de bin ich auf folgendes gestoßen:

18. Verzicht auf bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit, Erklärung                    461,00€

19. Beschluss über die Entlassung aus der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit  870,00€

20. Beglaubigung der Unterschrift auf dem Antrag auf Entlasung aus der Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina 307,00€


Jetzt meine Frage: Sind das alles Kosten, die auch noch auf mich zukommen? Wenn ja, wären Punkt 18 und 19 ja schon unzumutbar.
Mein Bruttomonatseinkommen übersteigt die 1279€ um etwa 300€. Heißt das, dass ich auf keinen Fall "unzumutbare Kosten" habe?


Ich habe vor ein paar Wochen 250,00€ im Konsulat in Bonn entrichtet für die Verzichtserklärung (so meinte ich eigentlich) und in einem großen Dicken Buch unterschrieben. Da bringen die 461,00€ mich jetzt doch ein wenig durcheinander... Schockiert/Erstaunt Schockiert/Erstaunt Schockiert/Erstaunt
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Silvija  
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wolbe
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Antwort #16 - 13.02.2008 um 21:07:56
 
Eine Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit ist unter anderem Möglich, wenn die Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit von unzumutbaren Bedingungen abhängig gemacht werden. Unzumutbare Bedingungen können auch hohe Entlassungsgebühren sein.

Die VAH sagen dazu

Zitat:
12.1.2.3.2.1 Eine unzumutbare Bedingung im Sinne des Satzes 2 Nr. 3, 2. Fallgruppe liegt
insbesondere vor, wenn die bei der Entlassung zu entrichtenden Gebühren (einschließlich
Nebenkosten wie zum Beispiel Beglaubigungskosten) ein durchschnittliches
Bruttomonatseinkommen des Einbürgerungsbewerbers übersteigen und mindestens 1 278,23
Euro (umgerechnet von 2 500 DM) betragen.


Silvija schrieb am 13.02.2008 um 20:56:16:
Mein Bruttomonatseinkommen übersteigt die 1279€ um etwa 300€. Heißt das, dass ich auf keinen Fall "unzumutbare Kosten" habe

Nein, die Grenze ist entweder der Betrag von 1278,23 oder dein durchschnittliches Bruttomonatseinkommen. Der höhere Betrag ist die maßgebliche Grenze. Da du ca. 1600 Bruttoeinkommen hast, also heist das, dass bei die die Gebühren diesen Betrag übersteigen müssen.

Die von dir angegebenen Gebühren für die Entlassung liegen demnach an der Grenze. Du müsstest dies mal von der EBH durchrechnen lassen.

Gruß Wolfgang
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Silvija
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Antwort #17 - 13.02.2008 um 21:22:43
 
...mindestens 1 278,23€...



bitte vielmals um Entschuldigung, habe nicht vernünftig gelesen Traurig

Also, wenn ich so alles zusammenrechne was ich mir so zusammengesucht habe (vorausgesetzt es stimmt alles...) komme ich auf ca. 2130,00€. Und DIESE Summe kann ich mir nun bei Weitem nicht vorstellen (auch wenn ich mittlerweile vieles gewillt bin zu glauben und zu denken unentschlossen)!!

Vielen Dank für Deine Hilfe!!
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Aletheia
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Antwort #18 - 13.02.2008 um 22:06:52
 
Grüß’ Dich, Wolfgang.
wolbe schrieb am 13.02.2008 um 21:07:56:
Grenze ist entweder der Betrag von 1278,23
oder
dein durchschnittliches Bruttomonatseinkommen.
Der höhere Betrag ist die maßgebliche Grenze.

Bedeutet es dass ich die VAH falsch lese wenn ich meine, dass beides
1)      1280€
und

2)      durchnittliches Einkommen überschritten werden muß? unentschlossen

Steht so wörtlich in der VAH. hä? Wäre aber schöner wenn Du im Recht wärest.


Hallo, Silvija.
Bezüglich der Beglaubigung der Unterschrift sind die Aussagen wahrlich wiedersprüchlich. Hoffe morgen aber erneut nachfragen zu können.
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wolbe
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Antwort #19 - 14.02.2008 um 08:41:30
 
Aletheia schrieb am 13.02.2008 um 22:06:52:
Bedeutet es dass ich die VAH falsch lese wenn ich meine, dass beides
1)      1280€
und
2)      durchnittliches Einkommen überschritten werden muß?  
 


Wenn du damit meinst, dass dein durchschnittliches monatliches Bruttoeinkommen und 1.280,-- € addiert werden, dann ist das nicht richtig. Als Grenze für die Hinnahme von Mehrstaatigkeit gilt der höhere der beiden Alternativen. Wenn du also weniger als 1280,-- € brutto/Monat verdienst ist 1280,-- die Grenze. Verdienst du mehr, ist dein Einkommen die Grenze.

Da du geschrieben hast, dass du etwa 300,-- mehr als 1280,-- vedienst. Die Grenze wäre daher bei dir 1280,-- + 300,-- = 1580,-- €.

Beachte bei deiner Berechnung aber auch, dass das durchschnittliche monatliche Brutto verlangt wird. Das heist, es wird voraussichtlich 1/12 deines Jahresbruttoeinkommen genommen. Also auch Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld usw.

Gruß Wolfgang


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Antwort #20 - 14.02.2008 um 09:56:52
 
wolbe schrieb am 14.02.2008 um 08:41:30:
Beachte bei deiner Berechnung aber auch, dass das durchschnittliche monatliche Brutto verlangt wird.
Ich meine mich dunkel daran erinnern zu können, das dieser Freibetrag nur auf 1 Staatsbürgerschaft anzurechnen ist. Und nicht die kosten von 2 oder 3 Ausbürgerungen addiert werden können. Wie gesagt, ist nur eine dunkele Erinnerung. Du bist der Fachmann.


Michael
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Aletheia
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Antwort #21 - 14.02.2008 um 18:18:29
 
Ah, Wolbe, ich hatte einen ganz anderen Denkfehler,
den Du aber nun behoben hast. Er gehörte mir, nicht Silvija. Danke.
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