bratwurst71 schrieb am 07.02.2008 um 11:59:12:1600 Euro netto ... Ist das wirklich zu wenig?
Das kommt darauf an, ob du sonstige Unterhaltsverpflichtungen hast und gegenüber wievielen weiteren Personen.
Die
ABH richtet sich nach folgenden Anweisung
Zitat:Eine Sicherung des Lebensunterhalts ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel ist gegeben, wenn der Lebensunterhalt entweder aus eigenen Mitteln des Ausländers oder aus Mitteln Dritter, die keine öffentlichen Mittel sind, bestritten wird. Eine Sicherungsmöglichkeit besteht auch im Rahmen einer Verpflichtungserklärung nach § 68. Bei der Prüfung der Leistungsfähigkeit des Erklärenden sind insbesondere die Pfändungsfreigrenzen nach der Zivilprozessordnung zu berücksichtigen, weil auf Einkommen unterhalb dieser Freigrenzen bei der Vollstreckung von Verpflichtungen nach § 68 regelmäßig nicht zugegriffen werden kann.
Und hier findest du die
Pfändungsfreigrenzen(
anklicken). Also - bei einem Gehalt von ca. 1600 € Netto und ohne weiteren Unterhaltsverpflichtungen, errechnet sich ein pfändbarer Betrag von ca. 430 € / Monat. Eigentlich ausreichend - vor allem, wenn sie bei dir wohnen kann. Ich meine, dass diese Anweisung
Zitat:Berücksichtigungsfähig sind Geldleistungen und geldwerte Leistungen, die entweder zu einer Erhöhung des ... zur Verfügung stehenden Einkommens führen (etwa Geldüberweisungen) oder zu einer Verringerung der Ausgabenhöhe führen (etwa kostenloses oder deutlich vergünstigtes Wohnen).
auch in dem Fall berücksichtigt werden kann.
Möglicherweise richtet sich aber deine
ABH in der Berechnung des Bedarfs deiner Freundin nach den Vorgaben für Studierenden
Zitat:Ausreichende Mittel stehen dann zur Verfügung, wenn sie dem BAföGFörderungshöchstsatz (§§ 13 und 13a BAföG) entsprechen. Der Betrag setzt sich zusammen aus:
- dem Grundbetrag von 333 €,
- dem Zuschlag für Wohnbedarf von 133 €,
- dem Zuschlag, wenn die Miet- und Nebenkosten über 133 € liegen in der Höhe von 64 €
- dem Betrag von 47 € für die Krankenversicherung und
- weiteren 8 € für die Pflegeversicherung.
Daraus ergibt es sich ein monatlicher Förderungshöchstsatz von 585 €. Bei Nachweis einer Unterkunft, deren Miet- und Nebenkosten den Betrag von 133 € unterschreiten, vermindert sich der geforderte Betrag um 64 €.
Wonach sie sich tatsächlich richten und warum dein Gehalt nicht ausreichend sein sollte, das kann dir deine
ABH erläutern.
bratwurst71 schrieb am 07.02.2008 um 11:59:12:Was ist mit gespartem/fest angelegtem Geld?
Das ist m.E. gut - es erhöht auf alle Fälle das, was bei dir gepfändet werden kann. Frag noch mal nach.