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Wirre Geschichte (Gelesen: 9.730 mal)
tapir
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Antwort #15 - 21.04.2008 um 14:54:59
 
Nein, Transnistrien apostilliert nicht, jedenfalls nicht auf Grundlage der Gegenseitigkeit nach dem Haager Übk., dessen Vertragspartei Transnistrien nicht ist. Eine Apostille "auf eigene Faust" (machen sich einfach selber ihren Stempel mit "Convention de La Haye", so nach Art der Euro-Einführung in Montenegro) müsste kein "regulärer" Apostille-Staat anerkennen.

Der Legalisation durch eine Auslandsvertretung steht übrigens m.E. nicht entgegen, dass der Ursprungsstaat der Urkunde völkerrechtlich nicht anerkannt ist. Jedenfalls gibt der Wortlaut von § 13 KonsularG dafür nichts her. Erforderlich ist nur, dass die Urkunde im Amtsbezirk der Vertretung ausgestellt wurde. Da Transnistrien wohl zum Amtsbezirk der Botschaft Chisinau gehört, sehe ich auch grdsl. kein Problem, warum nicht diese Botschaft auch transnistrische Urkunden soll legalisieren können. Es sei denn natürlich, Transnistrien wäre "Problemstaat". Wie ich bereits schrieb sollte dann eben ein Vertrauensanwalt eingeschaltet werden.
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In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
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Antwort #16 - 22.04.2008 um 19:32:42
 
Abend zusammen,

wenn ich gerade mal einen Auszug aus "Merkblatt zur LEGALISATION" der DE.Botschaft in Chisinau abliefern darf:

"...

1) Allgemeines Verfahren (gilt für alle Urkunden)
Bevor die Legalisation beantragt wird, bedarf jede Urkunde der Vorbeglaubigung durch die
Konsularabteilung des Außenministeriums der Republik Moldau, Str. Mateevici 80, in Chisinau.
Der Nachweis der Vorbeglaubigung erfolgt durch einen auf der Originalurkunde angebrachten Vermerk.

Alte sowjetische Urkunden sowie Urkunden aus dem abtrünnigen Landesteil Transnistrien können
ebenfalls nicht legalisiert werden (siehe dazu Ziffer 2 b).
...
2. b)
Alte sowjetische Personenstandsurkunden und Urkunden aus dem abtrünnigen Landesteil Transnistrien
müssen beim Justizministerium abgegeben und gegen eine von dieser Behörde neu auszustellende
Urkunde eingetauscht werden. Anschließend ist nach Ziffer 1 zu verfahren.
...
"

Ich beschäftige mich gerade mit dem Thema "Heirat mit einer PMR-Bürgerin"

MfG toko
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Antwort #17 - 22.04.2008 um 19:39:20
 
Die Nichtlegalisation transnistrischer Urkunden kann der Rücksichtnahme auf die politische Sicht des Empfangsstaates Moldawien auf die Abtrünnigkeit geschuldet sein. Hast Du denn Erfahrungen mit dem Verfahren nach Ziff. 2 b) gemacht? In dem hier von budweiser geschilderten Fall kommt es wohl nicht in Betracht, wenn ich ihn richtig verstehe, sind die moldawischen Behörden auf seinen Fall nicht gut zu sprechen... Es bleibt dann m.E. beim Grundsatz der freien Beweiswürdigung. Pauschale Verweigerungshaltung geht jedenfalls nicht.
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Antwort #18 - 22.04.2008 um 20:01:16
 
Nun meine Verlobte hat in Chisinau die Geburtsurkunde (sie hat noch die alte sowjetische) und die Ledigkeitbescheinigung beantragt. Und gesagt bekommen, dass diese nach ca. 14 Tagen abholen kann. Danach muss man diese vorbeglaubigen und anschließend bei der DE.Botschaft legalisieren.

Ich habe zur zeit ein anderes Problem und zwar möchte ich meine verlobte in DE heiraten. Sie wird danach wieder ausreisen um ihr Studium zu beenden. Nun "empfiehlt" mir die DE.Botschaft in Chisinau die Beantragung eines Schengenvisums. Und sagt natürlich gleichzeitig, bitte Gründe für die Rückkehrbereitschaft darlegen: Familiäre Verwurzelung etc. Von welcher Verwurzelung, außer der Eltern, kann hier die Rede sein, wenn ich diese Frau heiraten möchte? Kinder hat sie auch nicht.

Hat jemand Erfahrung mit solchen Sachen?
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Antwort #19 - 22.04.2008 um 20:08:57
 
toko, warum heiratet Ihr nicht in Moldawien?
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Antwort #20 - 22.04.2008 um 20:24:38
 
Das ist eine sehr gute Frage  Zwinkernd

Weil der Aufwand IMHO in etwa der gleiche ist. Lasse mich aber eines Besseren belehren.
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Antwort #21 - 22.04.2008 um 20:33:04
 
Wirklich? Ich glaube nicht, dass Du einen moldawischen Beamten von Deiner Rückkehrbereitschaft nach Deutschland überzeugen werden musst Zwinkernd
Vielleicht ließen sich ja diese Zweifel auf deutscher Seite ein Stück weit ausräumen, wenn sie eine Bescheinigung eines Professor hätte, dass sie fleißig usw. ist und das Studium auf jeden Fall beenden will.
Schon mal darüber nachgedacht, gleich ein FZF-Visum zu beantragen und eine AE für Deutschland? Zeitweilige Abwesenheit schadet ja nicht...
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Antwort #22 - 22.04.2008 um 21:25:01
 
tapir schrieb am 22.04.2008 um 20:33:04:
Wirklich? Ich glaube nicht, dass Du einen moldawischen Beamten von Deiner Rückkehrbereitschaft nach Deutschland überzeugen werden musst Zwinkernd


In Moldawien wird ein Ehefähigkeitszeugnis von mir benötigt. Um diesen bei uns zu bekommen muss ich die die gleichen Unterlagen der Verlobten beschaffen, welche für die Eheschließung in DE nötig sind. Ich muss ihre Unterlagen für die Benutzung in DE legalisieren und meine für die Verwendung in MD ebenso :wand

tapir schrieb am 22.04.2008 um 20:33:04:
Vielleicht ließen sich ja diese Zweifel auf deutscher Seite ein Stück weit ausräumen, wenn sie eine Bescheinigung eines Professor hätte, dass sie fleißig usw. ist und das Studium auf jeden Fall beenden will.


Ein Sch-Visumsgesuch ist bereits abgelehnt worden. Da hat sie ein Papier vom Rektor der Uni vorgelegt Griesgrämig

(tapir schrieb am 22.04.2008 um 20:33:04:
Schon mal darüber nachgedacht, gleich ein FZF-Visum zu beantragen und eine AE für Deutschland? Zeitweilige Abwesenheit schadet ja nicht...


Nun, womit ich gerade beschäftigt bin ist ein Visum zur Eheschließung bzw. FZF, da wird IMO nicht unterschieden. Als sich während des Schriftverkehrs mit der Botschaft rausgestellt hat, dass nur die Eheschließung erfolgen soll und die Frau danach ausreist, hat die Botschaft "empfohlen" nur ein Sch-Visum zu beantragen. Mit dem Hinweis auf die Rückkehrbereitschaft Zwinkernd
Die am besten mit einem in Moldawien gelassen Ehemann+Kinder+Firma+Vermögen+Grundstücke+Eherenämter begründet werden soll.

Kann ich jetzt schon eine AE beantragen? Ich habe ja noch gar keine Papiere (Heiratsurkunde etc.)?
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Antwort #23 - 22.04.2008 um 21:58:47
 
Eine AE kann grundsätzlich erst beantragt werden, wenn sie mit dem richtigen Visum eingereist ist und Deine Frau ist. Dass in Deutschland geheiratet werden soll, die Frau dann aber wieder ausreisen soll, ist etwas ungewöhnlich und nötigt die Visastelle ja geradezu dazu, die Rückkehrbereitschaft, die für den Fall einer sofortigen Wohnsitznahme in Deutschland irrelevant wäre, zum Thema zu machen. Was ich daher anregen würde ist: Wenn Ihr beide langfristig vorhabt, Euren gemeinsamen Aufenthalt in Deutschland zu nehmen, verstehe ich nicht ganz, warum nicht jetzt ein Eheschließungs/FZF-Visum beantragt wird und dann anschließend gleich ad hoc in Deutschland eine AE. Ihre Abwesenheiten aus Deutschland dürfen dann natürlich nur vorübergehender Natur sein, sonst erlischt die AE.

toko schrieb am 22.04.2008 um 21:25:01:
und meine für die Verwendung in MD ebenso 
Mir ist bekannt, dass Deutschland trotz des Beitritts Moldawiens zum Haager Übk. keine moldawischen Apostillen akzeptiert, aber akzeptiert nicht wenigstens umgekehrt Moldawien eine deutsche Apostille?
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Antwort #24 - 23.04.2008 um 19:53:42
 
Ich wollte bzw. will ein Eheschließungs/FZF-Visum beantragen. Nur hat die Botschaft, so hilfsbereit sie nun mal ist, uns empfohlen ein Sch-Visum zu beantragen. Da ich gesagt habe, dass die Frau nach der Heirat wieder ausreist um ihr Studium zu beenden und um sich auf den Sprachtest vorzubereiten. Ich habe halt nicht gewusst, dass für ein Eheschließungsvisum ebenfalls ein Sprachtest verlangt wird.

Dieser Test auch ein Kapitel für sich. In Moldawien gibt es kein GI. Es soll ein Gespräch in der Botschaft statt finden. Willkür par excellence.  Ärgerlich

Wie ist es übrigens, wenn ein FZF-Visum mal erteil worden ist, bekommt man dann ein Visum leichter? Wenn die Frau wie in unserem Falle wieder ausreisen muss? Oder gibt es wieder Stress mit dem Sprachtest?

MD akzeptiert die Apostille, nur muss diese naturgemäß von der MD-Botschaft in DE stammen.
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Antwort #25 - 23.04.2008 um 20:20:36
 
toko schrieb am 23.04.2008 um 19:53:42:
Wie ist es übrigens, wenn ein FZF-Visum mal erteil worden ist, bekommt man dann ein Visum leichter? Wenn die Frau wie in unserem Falle wieder ausreisen muss? 

Der Normalfall bei einem Eheschließungs- oder FZF-Visum ist doch, dass danach keine langfristige Ausreise mehr erfolgt. Ich hatte versucht klarzumachen, warum und unter welchen Bedingungen (grob) auch in der gegenwärtigen Situation ein Eheschließungsvisum sinnvoll sein kann, nämlich dann, wenn im Anschluss daran eine AE beantragt wird und die Besuche hier nicht ganz sporadisch ausfallen bzw. der Restaufenthalt in MD nur noch für einen Übergangszeitraum ist. Weitere Voraussetzung ist natürlich, dass sie so gut Deutsch spricht, dass sie jetzt den ad hoc-Test besteht. Willkür sehe ich darin nicht, da das Gesetz A1/GI nicht zwingend vorschreibt und ich es den Botschaftsmitarbeitern zutraue, dieses Niveau auch zu überprüfen. Bloßes Besuchsvisum für die Ehefrau -- da befürchtet die Botschaft natürlich immer fehlende Rückkehrbereitschaft. Wenn irgendwie der Weg über Eheschließungsvisum gleich machbar ist, würde ich den bevorzugen.

toko schrieb am 23.04.2008 um 19:53:42:
MD akzeptiert die Apostille, nur muss diese naturgemäß von der MD-Botschaft in DE stammen.

Das wäre dann eine Legalisation und keine Apostille. Apostillen werden immer von anderen Staaten ausgestellt, als denen, in denen sie zum "Einsatz" sollen. Den Zwischenschritt über die Botschaft des Ziellandes will das Haager Übk. "zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden vom Erfordernis der Legalisation" ja gerade überflüssig machen.
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Antwort #26 - 23.04.2008 um 21:26:56
 
Und noch ein Auszug Zwinkernd

Diesmal aus "Merkblatt über Eheschließungen" unter I. a) (Stand : Januar 2008):

"
...
In der Republik Moldau werden deutsche Urkunden auch nur in legalisierter Form anerkannt. Dies gilt auch für Ihr Ehefähigkeitszeugnis. Ihr Standesamt kann Ihnen Auskunft darüber geben, was bei einer Legalisation in Deutschland zu beachten ist.
...
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Antwort #27 - 24.04.2008 um 01:08:06
 
toko schrieb am 23.04.2008 um 21:26:56:
In der Republik Moldau werden deutsche Urkunden auch nur in legalisierter Form anerkannt. 

Also wird die Apostille nicht anerkannt.

toko schrieb am 23.04.2008 um 21:26:56:
Ihr Standesamt kann Ihnen Auskunft darüber geben, was bei einer Legalisation in Deutschland zu beachten ist. 

Gemeint ist ganz offensichtlich das moldawische Standesamt. Und, hast Du dort mal um Auskunft gebeten?
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Antwort #28 - 24.04.2008 um 10:07:46
 
toko schrieb am 23.04.2008 um 19:53:42:
Dieser Test auch ein Kapitel für sich. In Moldawien gibt es kein GI. Es soll ein Gespräch in der Botschaft statt finden. Willkür par excellence.


Nach dem Infoblatt der Botschaft in Chisinau kann ich noch keinen Hinweis für eine "Willkür par excellence" finden. Ganz im Gegenteil, die Botschaft bemüht sich, die gesetzlichen Bestimmungen zu den erforderlichen Sprachkenntnissen für Einreise eines ausländischen Ehegatten sachgerecht umzusetzen.

Willkür läge wohl vor, wenn trotz ausreichender Sprachkenntnisse kein Visum erteilt würde. Soweit sind Sie aber noch nicht, oder?

Vielleicht kann Ihnen diese Dame auch Hinweise zu Sprachkursen geben?

Viel Erfolg,

Blaise
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Aus "Loriots Kommentare":
Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
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Antwort #29 - 24.04.2008 um 18:58:58
 
Blaise schrieb am 24.04.2008 um 10:07:46:
Nach dem Infoblatt der Botschaft in Chisinau kann ich noch keinen Hinweis für eine "Willkür par excellence" finden. Ganz im Gegenteil, die Botschaft bemüht sich, die gesetzlichen Bestimmungen zu den erforderlichen Sprachkenntnissen für Einreise eines ausländischen Ehegatten sachgerecht umzusetzen.

Gehört hier vielleicht nicht rein, aber auf welcher Grundlage basiert die Ausnahme vom Nachweis der Sprachkenntnisse wenn:
"
...
· Ihr (zukünftiger) Ehegatte ist Staatsangehöriger von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea,
Neuseeland, den Vereinigten Staaten von Amerika, Andorra, Honduras, Monaco, san Marino
...
"
Ist dem oben genannten Infoblatt zu entnehmen.

Blaise schrieb am 24.04.2008 um 10:07:46:
Willkür läge wohl vor, wenn trotz ausreichender Sprachkenntnisse kein Visum erteilt würde. Soweit sind Sie aber noch nicht, oder? 

Nein, nur riecht eine mündliche Überprüfung ein wenig nach Subjektivität.

Hat jemand Erfahrung mit einer Eheschließung in Tiraspol bzw. PMR selbst?



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