tapir schrieb am 22.04.2008 um 20:33:04:Wirklich? Ich glaube nicht, dass Du einen moldawischen Beamten von Deiner Rückkehrbereitschaft nach Deutschland überzeugen werden musst Zwinkernd
In Moldawien wird ein Ehefähigkeitszeugnis von mir benötigt. Um diesen bei uns zu bekommen muss ich die die gleichen Unterlagen der Verlobten beschaffen, welche für die Eheschließung in DE nötig sind. Ich muss ihre Unterlagen für die Benutzung in DE legalisieren und meine für die Verwendung in MD ebenso :wand
tapir schrieb am 22.04.2008 um 20:33:04:Vielleicht ließen sich ja diese Zweifel auf deutscher Seite ein Stück weit ausräumen, wenn sie eine Bescheinigung eines Professor hätte, dass sie fleißig usw. ist und das Studium auf jeden Fall beenden will.
Ein Sch-Visumsgesuch ist bereits abgelehnt worden. Da hat sie ein Papier vom Rektor der Uni vorgelegt
(
tapir schrieb am 22.04.2008 um 20:33:04:Schon mal darüber nachgedacht, gleich ein FZF-Visum zu beantragen und eine
AE für Deutschland? Zeitweilige Abwesenheit schadet ja nicht...
Nun, womit ich gerade beschäftigt bin ist ein Visum zur Eheschließung bzw.
FZF, da wird IMO nicht unterschieden. Als sich während des Schriftverkehrs mit der Botschaft rausgestellt hat, dass nur die Eheschließung erfolgen soll und die Frau danach ausreist, hat die Botschaft "empfohlen" nur ein Sch-Visum zu beantragen. Mit dem Hinweis auf die Rückkehrbereitschaft
Die am besten mit einem in Moldawien gelassen Ehemann+Kinder+Firma+Vermögen+Grundstücke+Eherenämter begründet werden soll.
Kann ich jetzt schon eine
AE beantragen? Ich habe ja noch gar keine Papiere (Heiratsurkunde etc.)?