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Wirre Geschichte (Gelesen: 9.721 mal)
Budweiser
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31.01.2008 um 03:13:56
 
Ich bin dt. Staatsbürger und habe vor zehn Jahren auf der mold. Botschaft in Berlin eine Moldawierin geheiratet und habe dafür eine mld. Heiratsurkunde erhalten.
Die Ehe wurde auf dem Zentralstandesamt in Chisinau und natürlich auf der mold. Botschaft in D registriert.
Mit der übersetzten und beglaubigten Heiratsurkunde hat meine Frau dann auch zuerst eine 1jährige und danach eine längergültige AE erhalten.
Vor ca. fünf Jahren beantragte meine Frau in Berlin die Scheidung.
Bei der Scheidungsverhandlung kam heraus dass die Ehe nach dt. Recht nicht besteht da die mold. Botschaft uns nie hätte trauen dürfen und die Eheschliessung wurde aufgehoben und für ungültig erklärt, nach dt. Recht.
In all meinen Papieren steht bei Familienstand ledig, d.h. ich war nach dt. Recht nie verheiratet.
Nah mold. Recht bin/wäre ich immernoch verheiratet.
So weit so gut.
Jetzt habe ich in Transnistrien beim dortigen Standesamt (Zags) eine transnistrische Bürgerin geheiratet.
Dabei habe ich auch dt. Dokumente vorgelegt die bewiesen dass ich nicht verheiratet bin/war.
Ich habe von Zags Tiraspol eine Heiratsurkunde erhalten.
Dazu muss man wissen dass Transnistrien (Pridnestrovkaya Moldavskaya Respublika (PMR)) sich 1991 nach einem Krieg von Moldawien abgespaltet hat und sich für unabhängig erklärt haben - allerdings von niemanden in der Welt anerkannt ist.
Mit dieser Heiratsurkunde wollte ich dann ein Visum (FZF) und u.U. eine AE für meine Frau bei der dt. Botschaft in Kishinev beantragen.
Diese verlangt die Legalisierung der Dokumente und Apostille durch das mold. Standesamt/Regierung.
Dieses weigert sich jedoch mir diese Apostille auszustellen und die transnistrischen Dokumente zu legalisieren da ich in Moldawien schliesslich verheiratet sei.
Und ausserdem hassen sich die Regierungen von PMR und Moldawien und sind sehr unkooperativ (Amtshilfe?).
Meine ExFrau weigert sich nach Moldawien zu Reisen und sich hier scheiden zu lassen da Sie inzwischen in D erneut verheiratet ist und zeigt sich auch sonst sehr unkooperativ.
Die Moldawier drohen inzwischen mit dem Staatsanwalt wegen Bigamie.
Die dt. Botschaft erklärt ohne Legalisierung/Apostille nicht tätig zu werden.
Und mein ganzes Leben will ich auch nicht hier verbringen, ich will mit meiner Frau  auch mal z.B. meine Heimatstadt besuchen wo ich z.Z. bin.
Was tun um den Mühlsteinen der Bürokratie zu entkommen?
Ich werde langsam gaga!
Budweiser
P.S. Auf der Seite hier steht voreingestellt I love i4a.
Das stimmt nicht, ich liebe meine Frau und mich und sonst niemand!


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« Zuletzt geändert: 31.01.2008 um 03:29:09 von Budweiser »  

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Antwort #1 - 31.01.2008 um 03:53:35
 
Budweiser schrieb am 31.01.2008 um 03:13:56:
Meine ExFrau weigert sich nach Moldawien zu Reisen und sich hier scheiden zu lassen da Sie inzwischen in D erneut verheiratet ist und zeigt sich auch sonst sehr unkooperativ. 


Sollte sie aber, wenn Dir Bigamie von Moldawien vorgeworfen wird, Ihr könnte man diese dann
sicherlich auch vorwerfen, dort war die Ehe ja für Euch beide gültig und geschlossen. Immerhin hat Sie auch ein zweites Mal (wahrscheinlich in Deutschland ohne Wissen Moldawiens) geheiratet.
Sie ist Moldawierin, Du nicht, also gilt Ihre erste Ehe/eure Ehe in Moldawien sicherlich auch noch, es sei denn Sie hat bereits für sich selbst Dinge unternommen/die Sache geregelt .....


Bleibt eigentlich nur eines die Scheidung nach Moldawischen Recht durchziehen.

Besser anwaltschaftliche Beratung, evtl. über einen Vertrauensanwalt der Botschaft (Botschaft kann Dir eine Anwaltsliste geben) ob die Nichtigkeitserklärung/Aufhebung der Ehe nach deutschen Recht auch in Moldawien gilt oder wie das deutsche Gerichtsurteil in Moldawien umgesetzt werden kann.
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Antwort #2 - 31.01.2008 um 07:13:01
 
Einbeck schrieb am 31.01.2008 um 03:53:35:
Bleibt eigentlich nur eines die Scheidung nach Moldawischen Recht durchziehen. 


Oder mal nachprüfen lassen welche Rechtsfolgen das moldawische IPR für den Fall einer bigamischen Ehe vorsieht.

Richtig ist auf alle Fälle, dass die Aufhebung der ersten  Ehe zunächst nur für den deutschen Rechtsbereich Gültigkeit hat, sodass das Urteil vor einer erneuten Eheschließung in Moldawien hätte anerkannt werden müssen.

Budweiser schrieb am 31.01.2008 um 03:13:56:
Was tun um den Mühlsteinen der Bürokratie zu entkommen? 


In Zukunft in Deutschland und dann vor einem deutschen Standesamt heiraten ?
An den Mühlen der Bürokratie bist Du aus Bequemlichkeit zum Teil selbst schuld, welchen Grund gabs für die Eheschl. bei der mold. Botschaft ?

Grüße
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Antwort #3 - 31.01.2008 um 07:42:50
 
Budweiser schrieb am 31.01.2008 um 03:13:56:
P.S. Auf der Seite hier steht voreingestellt I love i4a.
Das stimmt nicht, ich liebe meine Frau und mich und sonst niemand! 


Hoi,

ändere es doch einfach in Deinem Profil...
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #4 - 31.01.2008 um 09:15:11
 
Mick schrieb am 31.01.2008 um 07:42:50:


Hoi,

ändere es doch einfach in Deinem Profil...


Danke, habs geändert.
Ein Problemchen weniger.
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Antwort #5 - 31.01.2008 um 14:03:35
 
Einbeck schrieb am 31.01.2008 um 03:53:35:
Bleibt eigentlich nur eines die Scheidung nach Moldawischen Recht durchziehen.

Besser anwaltschaftliche Beratung, evtl. über einen Vertrauensanwalt der Botschaft (Botschaft kann Dir eine Anwaltsliste geben) ob die Nichtigkeitserklärung/Aufhebung der Ehe nach deutschen Recht auch in Moldawien gilt oder wie das deutsche Gerichtsurteil in Moldawien umgesetzt werden kann.


Ich fürchte, es läuft wirklich auf Scheidung hinaus. Nach moldauischer Rechtsauffassung war die Heirat im Konsulat vermutlich in Ordnung.

Gruß, ULF
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Antwort #6 - 31.01.2008 um 15:32:55
 
ulf schrieb am 31.01.2008 um 14:03:35:
Ich fürchte, es läuft wirklich auf Scheidung hinaus. Nach moldauischer Rechtsauffassung war die Heirat im Konsulat vermutlich in Ordnung.

Gruß, ULF


Ulf und andere,

Danke für eure Sicht der Dinge!

Das ganze wird nach meiner jetzigen Einschätzung immer schwieriger da sich meine ExFrau bei einer Reise nach Moldawien natürlich auch dem Bigamieverdacht aussetzt.
Und wie alle Menschen hat Sie natürlich auch kein Interesse sich Schwierigkeiten einzuhandeln.

Dass das Ganze kein Zuckerschlecken wird war mir klar, aber diesen Rattenschwanz an Problemen habe ich nicht voraus gesehen.

Ich denke ich werde mich an einen Anwalt in Kishinev wenden und versuchen das dt. Gerichtsurteil zur Rechtskraft in Moldawien zu verhelfen oder mich scheiden zu lassen - im Gegensatz zu Deutschland hoffe ich das ich die allgegenwärtige Korruption in Moldawien diesmal zu meinen Gunsten nützen kann.
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Antwort #7 - 31.01.2008 um 15:35:53
 
Budweiser schrieb am 31.01.2008 um 15:32:55:
Ich denke ich werde mich an einen Anwalt in Kishinev wenden und versuchen das dt. Gerichtsurteil zur Rechtskraft in Moldawien zu verhelfen oder mich scheiden zu lassen - im Gegensatz zu Deutschland hoffe ich das ich die allgegenwärtige Korruption in Moldawien diesmal zu meinen Gunsten nützen kann. 


Hallo,

so wie es in DE die Möglichkeit gibt, eine ausl. Entscheidung in Ehesachen anzuerkennen, wird es die auch in Moldawien (sogar ohne Korruption) geben.

Grüße
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Antwort #8 - 01.02.2008 um 14:17:44
 
ronny schrieb am 31.01.2008 um 15:35:53:
so wie es in DE die Möglichkeit gibt, eine ausl. Entscheidung in Ehesachen anzuerkennen, wird es die auch in Moldawien (sogar ohne Korruption) geben.


Ob man in Moldau eine Eheaufhebung auf die Unzuständigkeit der moldauischen Botschaft zur Eheschließung stützen kann? Moldauische Familienjuristen mit Hang zu IPR sollten es wissen. Denkbar ist auch, daß einvernehmliche Scheidungen dort beim Standesamt beurkundet werden und ein Gerichtsverfahren somit entbehrlich werden könnte.

Gruß, ULF
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Antwort #9 - 20.02.2008 um 15:37:42
 
Zitat:
Ob man in Moldau eine Eheaufhebung auf die Unzuständigkeit der moldauischen Botschaft zur Eheschließung stützen kann?


Das halte ich auch für eher zweifelhaft.

Nicht nachvollziehbar ist für mich aus moldawischer Sicht der Bigamievorwurf. Denn aus moldawischer Sicht müsste ja für die in Transnistrien geschlossene Ehe dasselbe gelten, wie aus deutscher Sicht für die in der moldawischen Botschaft geschlossene Ehe: Im "Inland" (sieht Moldawien ja wohl so für Transnistrien, trotz de facto andersartiger Lage) schliesst eine hierzu nicht berufene Einrichtung eine Ehe --> Nicht-Ehe. Es ist zwar (jedenfalls in Deutschland) im IPR grundsätzlich so, dass die völkerrechtliche Anerkennung für die Beurteilung von IPR-Fragen bedeutungslos ist. So hat die Bundesrepublik auch DDR-Ehen anerkannt. Das hatte aber mit der besonderen Situation nach dem verlorenen Krieg zu tun. Grundsätzlich tendieren "gehörnte" Mutterstaaten dazu, die Akte der breakaway states nicht anzuerkennen. Siehe: Serbien/Kosovo, Zypern/Nordzypern, VR China/Taiwan. Usw. Das müsste jedenfalls auch mal durch einen moldawischen Juristen geklärt werden.

Ein anderer Gesichtspunkt scheint mir aber wichtig: Aus deutscher Sicht ist die in Transnistrien geschlossene Ehe grundsätzlich wirksam. Denn für das Verhältnis Deutschland/Transnistrien gilt, dass trotz fehlender völkerrechtlicher Anerkennung  die dort geschlossene Ehe anzuerkennen ist. M.E. darf die deutsche Auslandsvertretung hier keine Apostille/Legalisierung verlangen, weil es absehbar wird, dass Moldawien sie nicht erteilt. Die Authentizität der transnistrischen Urkunde unterliegt der freien Beweiswürdigung. Dabei kommt ggf. Nachprüfung durch Vertrauensanwalt der Botschaft in Betracht.

Aus deutscher Sicht besteht auch kein Bigamieproblem, weil die erste Ehe ja für Deutschland nie wirksam war.
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Antwort #10 - 25.02.2008 um 12:25:06
 
"gehörnte" Mutterstaaten, der Ausdruck ist schon klasse, werde ich mir merken!
Die dt. Behörden werfen mir keine Bigamie vor, für diese ist betr. meines früheren Familienstandes alles klar, es sind die Moldis die sich hier querstellen.
Und Du spricht die Grundsätzlichkeit der Rechtsgrundlage an, das mag schon sein bloss diese Zeit habe ich nicht, ich lebe heute und nicht wie Du erwähnt hast bis der z.B. der völkerrechtliche Status der ExDDR d.h.  hier die grundsätzliche Rechtsgültigkeit transnistrischer Dokumente in Moldawien geklärt ist.
Oder soll ich hier zur Klärung der Frage noch hilfsweise die Hallstein Doktrin bezgl. des Alleinvertretungsanspruchs Moldawiens und der Dokumente Transnistriens  heranziehen?
Ich habe inzwischen die Sache an Prof.Wiessner in Miami (St.Thomas University) weitergeleitet der als DER Experte für IPR gilt.
Den kenne ich noch aus meiner Studienzeit in Tübingen.
Vielleicht kann der wenigstens die dt.Botschft überzeugen auf Legalisierung/Apostille zu verzichten.

Ich will ganz einfach mit meiner Frau in die bunte Republik reisen.
Ich habe inzwischen einen Advokaten in Chisinau kontaktiert, der ist noch am überlegen wie er die Sache angehen will, ich werde Ihm Deine Überlegungen beim nächsten Treffen mitteilen.
Danke für deine Antwort.
Budweiser

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Antwort #11 - 25.02.2008 um 23:25:27
 
Hey Budweiser,

im Verkehr mit der deutschen Botschaft würde ich eher einen deutschen Anwalt empfehlen. Denn für die deutsche Botschaft ist deutsches IPR maßgeblich. Danach bestimmt sich die Wirksamkeit einer Ehe nach dem Ortsrecht, Art. 11 EGBGB. Dieses "Ortsrecht" ist das tatsächlich effektive Recht am Ort der Eheschließung unabhängig von dessen völkerrechtlicher Anerkennung, nicht ein ineffektives Recht eines von Deutschland völkerrechtlich anerkannten Staates, der Ansprüche auf das interessierende Gebiet ("Ort" iSd Art. 11 EGBGB) erhebt, die auch Deutschland unterstützt (allgemeine Auffassung, s. nur Gutachten zum internationalen und ausländischen Privatrecht 1965/66, Nr. 64 [Köln], S. 740; SONNENBERGER, in: MünchKomm.BGB, Einl. zum IPR, Rn. 140; KEGEL/SCHURIG, IPR, S. 21; V. BAR/MANKOWSKI, IPR, Bd. I, § 3 Rn. 34; KROPHOLLER, IPR, § 8 II 1; BUSSE, IPRAX 1998, S. 155-162; HOHLOCH, IPRAX 2000, S. 100; BUSSE, in: Shapira/Tabory, New Entities in Public and Private International Law, S. 120. Siehe auch BGHZ 25, 134; BGH WM 1966, 1143 [wonach auch das völkerrechtswidrig in okkupiertem Gebiet gesetzte Recht maßgeblich ist, bzw. die Frage der Völkerrechtswidrigkeit dahinstehen kann]; RGZ 104, 105, 110 [keine Anwendung „nur noch auf dem Papier stehender Vorschriften“ in aus deutscher Sicht völkerrechtswidrig besetzter Rheinprovinz]; RGZ 102, 254, 256).

Fremdes Recht ist so zu ermitteln (vgl. § 293 ZPO), „wie es in Rechtsprechung und Rechtslehre Ausdruck und in der Praxis Anwendung findet“ (BGH NJW-RR 2007, 574, 575; BGH NJW 2003, 2685, 2686; BGH NJW-RR 2002, 1359, 1360; BGH NJW 1991, 1418, 1419 – venezolanische Schiffspfandrechte – sowie die dort zitierte ältere Rspr.

Vgl. auch die Fälle der Bukowina-Ehen: Im Zweiten Weltkrieg war in der teils russisch, teils rumänisch besetzten Bukowina die Tätigkeit der zur Eheschließung nach sowohl russischem als auch rumänischem Recht einzig berufenen zivilen Behörden zum Erliegen gekommen, so dass vielfach nur kirchlich geheiratet wurde. Die Ehen wurden später für wirksam gehalten: OLG Stuttgart FamRZ 1963, 39; OLG München IPRSpr. 1968/69 Nr. 68.

Wenn nun transnistrisches Recht maßgeblich ist, kann die Botschaft nicht ernsthaft von dem Antragsteller verlangen, dass er von einer moldawischen Behörde eine Legalisation oder Apostille besorgt. Und zwar aus zwei Gründen: Einerseits ist aufgrund der der Botschaft bekannten Lage klar, dass Moldawien transnistrische Urkunden nicht legalisieren bzw. mit der Apostille versehen wird, und ein Unmögliches oder jedenfalls z. Zt. nicht Erreichbares kann vom Bürger nicht vernünftigerweise verlangt werden. Andererseits ist aus kollisionsrechtlicher SIcht für den deutschen Rechtsraum auch ohnehin unbeachtlich, wie Moldawien zu der Authentizität der Dokumente steht. Denn wenn für den Vorgang das Recht des von Moldawien verschiedenen de facto-Staates Transnistrien maßgeblich ist, ist eine moldawische Bestätigung der Authentizität so gut oder sie schlecht wie eine aus Kambodscha oder Liechtenstein. Daher unterliegt die Urkunde der freien Beweiswürdigung und die Botschaft muß ggf. einen Vertrauensanwalt einschalten.

Ich beschäftige mich seit längerem wissenschaftlich mit dem Thema, daher die ganzen Fundstellen. Hoffentlich hilft es Dir weiter.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #12 - 27.02.2008 um 18:31:21
 
Lieber Tapir,

ganz ganz herzlichen Dank für deine Antwort!
Hätte ich nicht schon eine Frau würde ich sagen ich liebe Dich Zwinkernd.

Jetzt denke ich einfach mal darüber nach wo ich mir noch einen Advokaten zulegen soll,
ob das in meiner Heimatstadt sinnvoll ist oder am Ort der evtl. Klageerhebung und das wäre ja wohl die Hauptstadt in Preussen.

Nochmals ein grosses: DANKE VIELMALS.

Budweiser


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Antwort #13 - 02.04.2008 um 12:32:38
 
Hallo Budweiser,

du schreibst ganz oben, dass du eine transnistrische Bürgerin in PMR geheiratet hast. Wie weit wird solche Eheschließung in DE anerkannt?
Scheitert(e) die Legalisation der Urkunde bei dir "nur" am Bigamie-Vorwurf?
Und wie weit bist du mittlerweile wenn ich fragen darf?

Danke im Voraus toko
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Antwort #14 - 18.04.2008 um 18:01:39
 
tapir schrieb am 25.02.2008 um 23:25:27:
Wenn nun transnistrisches Recht maßgeblich ist, kann die Botschaft nicht ernsthaft von dem Antragsteller verlangen, dass er von einer moldawischen Behörde eine Legalisation oder Apostille besorgt.
[...]
Denn wenn für den Vorgang das Recht des von Moldawien verschiedenen de facto-Staates Transnistrien maßgeblich ist, ist eine moldawische Bestätigung der Authentizität so gut oder sie schlecht wie eine aus Kambodscha oder Liechtenstein. Daher unterliegt die Urkunde der freien Beweiswürdigung und die Botschaft muß ggf. einen Vertrauensanwalt einschalten.


Apostilliert die transnistrische Verwaltung eigentlich? Wenn ja, dürften deutsche Behörden die transnistrische Apostille auch dann fordern, wenn Deutschland keine völkerrechtliche Anerkennung vornimmt?

Gruß, ULF
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