Jabo schrieb am 30.01.2008 um 15:33:27:Nun wie werden die Kosten berechnet?
Abschiebekosten sind alle Kosten die in Zusammenhang mit deiner Abschiebung entstanden sind. Als insbesondere Kosten für den Flug von dir, die Fahrt zum Flughafen (inkl. der Personalkosten der Beamten, die dich an den Flughafen gefahren haben), aber auch die Kosten für die Polizeibeamten, die dich im Flugzeug begleitet haben (Personalkosten, sowie deren Flugkosten). Beachte hier bitte, dass die Flugkosten für die Belgeitung für Hin- und Rückflug zu zahlen sind. Nicht zu vergessen sind auch die Kosten, die vielleicht vorher zur Passbeschaffung oder so ähnlich entstanden sind.
Jabo schrieb am 30.01.2008 um 15:33:27:Gibt es da insgesamt Betrag und anteilige Kosten?
Oder muss der Abgeschobene alle die enstandenen Kosten selber begutmachen?
Nein, der Abgeschobene muss alle Kosten alleine Zahlen. Ausnahme wäre hier nur, wenn z.B. die Fahrt von der JVA zum Flughafen noch weitere Ausländer mitgenommen worden sind, dann werden diese Kosten jeweils aufgeteilt
Jabo schrieb am 30.01.2008 um 15:33:27:Sie haben mir mitgeteilt dass die durch Abschiebung entstandene Kosten 3.367,69
euro sind
Jabo schrieb am 30.01.2008 um 15:33:27:Das war alles kann das so viel tragen?
Durchaus kann das dieser Betrag sein. Wenn Flüge für eine Abschiebung gebucht werden, ist dies der Fluggesellschaft so mitzuteilen. Dann gelten aber wieder andere Tarife, als wenn man z.B. in die Türkei in Urlaub fliegt. Eine Abschiebung in die Türkei kann schon mal 600,-- € - 800,-- € kosten. Rechnet man dann die zwei Begleitpersonen jeweils Hin- und Rückflug dazu, sind wir schon bei ca. 3.500,-- €. Dann wurden aber noch nicht die anderen Kosten berücksichtigt.
Wenn du eine genaue Aufstellung der Abschiebekosten wünscht, würde ich die Ausländerbehörde um eine detailierte Kostenaufstellung bitten. Du kannst ja als Begründung hierfür vortragen, dass du die Befristung der Abschiebung beantragen möchtest und dafür die Abschiebekosten ja bezahlt sein müssen.
Jabo schrieb am 30.01.2008 um 15:33:27:Und kann ich die Kosten in Raten bezahlen und wie laeuft es?
Das ist eine Entscheidung der zuständigen Verwaltung. Einen Rechtsanspruch auf die Ratenzahlung gibt es jedenfalls nicht. Wende dich auch da an deine Ausländerbehörde.
Gruß Wolfgang