Hi ...
Es gibt 2 Lesarten deines Posts ... wenn er direkt von Argentinien nach Deutschland gereist ist (also vorher aus Spanien ausgereist), sollte es keine Probleme geben ... einfach die Tickets der Anreise aufbewahren ...
Anders sieht es aus (und so scheint es auch zu sein), wenn er von Spanien aus der Illegalität nach Deutschland eingereist ist ... für diesen Fall gilt das nachfolgend Beschriebene...
Naya28 schrieb am 29.01.2008 um 15:32:20:Bei seiner Einreise am Flughafen ist sein Pass ganz normal kontrolliert worden und es gab auch keinerlei Probleme.
Das wage ich bei einer Einreise aus Spanien nach Deutschland zu bezweifeln, da es im Schengen- Binnenverkehr keine Grenzkontrollen mehr gibt.
Naya28 schrieb am 29.01.2008 um 15:32:20:Da es mir wichtig ist, sich komplett im legalen Bereich zu bewegen, wird er innerhalb der drei Monate nach Argentinien fliegen und von dort aus alles für unsere Hochzeit vorbereiten, ...
Dafür dürfte es bereits zu spät sein ... argentinische Staatsangehörige dürfen sich 3 Monate pro Halbjahr visumsfrei im
gesamten Schengenraum aufhalten ... Aufenthalte in verschiedenen Schengenstaaten werden addiert ... Sofern, wie von die beschrieben, bereits der Aufenthalt in einem anderen Schengenstaat illegal war, dann ist sowohl die Einreise als auch der Aufenthalt in Deutschland illegal ...
Wird dieser illegale Aufenthalt bei der Ausreise festgestellt, kommt es aller Wahrscheinlichkeit zur Strafanzeige ... alles weitere ergibt sich daraus. Evtl. erfolgt auch eine Information der spanischen Behörden, sofern der illegale Aufenthalt in Spanien in Erfahrung gebracht wird ...
Gruß
Daddy