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Aufent.Genehmigung endet Ende Februar-Arbeitsstelle vorhanden (Gelesen: 2.902 mal)
simplymind
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufent.Genehmigung endet Ende Februar-Arbeitsstelle vorhanden
29.01.2008 um 13:24:07
 
Hallo zusammen.
Meine Lebenspartnerin aus Kenia ist seit fast 2,5 Jahren in Deutschland und seit dem 01.09.2006 als FSJ (DRK) tätig,bei den Kliniken Schmieder .
Die Tätigkeit endet am 28.02.2008, ihre Aufenthaltsgenehmigung ebenfalls.

- Sie bekam jetzt das Angebot ab März bis Dezember bei Schmieder zu arbeiten als Patientenhelferin.
Ihre Vorgesetzte ist bereit sich für sie einzusetzten.Das Ausländeramt in Konstanzist aber nicht sehr hilfsbereit und abweisend und teilten am Telefon mit,dass die Chancen schlecht sind für ein Arbeitsvisum.
Es gefällt ihr sehr in Deutschland und hat sich gut integriert,meine Familie und ich haben sie in unser Herz geschlossen.

- Aufgrund der Bürgerkriegähnlichen Zustände in Kenia, ist es momentan ausgeschlossen für sie in ihr Heimatland zurückzukehren.
Sie ist Kikuyu. Die Kikuyus werden derzeit stark verfolgt und ermordet in Kenia.
Ihre Mutter teilte ihr am Telefon mit,dass sie vor einigen Tagen Briefe vor den Haustüren fanden.
Die Kikuyus aus der Gegend wurden dazu aufgefordert die Häuser zu verlassen,desweiteren halten sie Busse an
und töten Menschen, welche der Volksgruppe der Kikuyus angehören.

- Im Internet habe ich gelesen,daß die Möglichkeit für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, für ausländische Lebenspartner besteht.
Wir sind jetzt  2 Jahre zusammen und wohnen seit August, 2006 zusammen.
Sie spricht schon gut Deutsch und hat viel Freude an ihrer Arbeit in den Kliniken Schmieder .

Meine Frage ist,welche dieser Art von Aufenthaltsstatus für sie in Frage kommt?
Wenn es auf dem normalen Weg nicht geht sind wir auch bereit ein Asylantrag zu stellen,aufgrund
der schlechten Verhältnisse in Kenia ( Flüchtlingsstatus).

Ablauf seit Einreise in Deutschland

- Eingereist am 01.09.2005 mit Au Pair Visum (1 Jahr).
Während dieser Zeit Deutschkurs (VHS) besucht mit Zertifikat
und davor Deutschkurs Goethe in Nairobi.
- Seit dem 31.08.2006 gemeinsame
Wohnung ( Mietvertrag ) mit Lebenspartner
- Ab 01.09.2006 Stelle als FSJ bei Kliniken Schmieder,
für 1 Jahr und wurde ab dem 01.09.2007 für 6 Monate verlängert.

Über Tips/Infos würden wir uns sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Perner & Esther Kanywira
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 29.01.2008 um 13:34:20
 
simplymind schrieb am 29.01.2008 um 13:24:07:
Im Internet habe ich gelesen,daß die Möglichkeit für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, für ausländische Lebenspartner besteht.


Gemeint ist damit wohl die offizielle Verpartnerung zweier gleichgeschlechtlicher Personen. Bei Euch käme stattdessen die Eheschließung in Betracht, falls Ihr binnen Monatsfrist die nötigen Papiere zusammenbekommen solltet oder aber nach Ablauf der AE eine Duldung wg. Unmöglich-/Unzumutbarkeit der Rückreise ausgestellt wird.

Gruß, ULF
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schweitzer
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Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


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Mecklenburg-Vorpommern
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #2 - 29.01.2008 um 15:14:00
 
Hallo Michael -

das ist ein sehr komplexer Sachverhalt - ich versuche mal, mich einigen Fragen zu nähern:

simplymind schrieb am 29.01.2008 um 13:24:07:
- Im Internet habe ich gelesen,daß die Möglichkeit für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, für ausländische Lebenspartner besteht.  


Darauf ist Ulf schon eingegangen -  es geht hier um eine eingetragene Lebenspartnerschaft zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern - sie steht einer Ehe ausländerrechtlich gleich. In Eurem Falle könnte eine AE also nur durch Heirat erreicht werden - dürfte in dem noch zur Verfügung stehenden Zeitfenster aber unrealistisch sein, weil doch erhebliche urkundliche und bürokratische Voraussetzungten erfüllt sein müssten.

simplymind schrieb am 29.01.2008 um 13:24:07:
Wenn es auf dem normalen Weg nicht geht sind wir auch bereit ein Asylantrag zu stellen,aufgrund
der schlechten Verhältnisse in Kenia ( Flüchtlingsstatus)


Dafür sehe ich keine allzu guten Chancen. Um erfolgreich ein Asylverfahren zu betreiben, müsste Deine Freundin eine individuell-konkrete politische (d.h. von der Staatsmacht bzw. ihrer Organe ausgehende) Verfolgung glaubhaft machen können - das ist eine hohe Hürde. (Allein, weil sie schon längere Zeit gar nicht selbst in Kenia aufhältig war, dürfte das scheitern!) - Bürgerkriegsähnliche Unruhen als solche gelten in Deutschland nicht als Asylgrund! - Eine andere Frage wäre die, ob die Beantragung der Feststellung eines Abschiebungshindernisses gemäß § 60 (2), (3), (5) oder (7) AufenthG beim BAMF für sie Erfolgsaussicht hätte. - Aber auch da hängen die Trauben höher als mancher glaubt. So heißt es im § 60 (7) AufenthG:

Zitat:
Gefahren nach Satz 1 oder Satz 2, denen die Bevölkerung oder die Bevölkerungsgruppe, der der Ausländer angehört, allgemein ausgesetzt ist, sind bei Anordnungen nach § 60a Abs. 1 Satz 1 zu berücksichtigen.


Und solche Anordnungen existieren für Kenia zumindest gegenwärtig nicht.

Es sieht also alles in allem nicht gut hinsichtlich kurzfristig zu erreichender Perspektiven in dem von Dir (verständlicherweise) geäußerten Sinne aus.

Ein Kontakt zu einer guten Migrationsberatungsstelle bei Euch in der Nähe könnte vielleicht etwas weiterhelfen - ggf. auch im Sinne eines "einzelfallbezogenen Dialogs" mit der ABH - zumindest etwas Zeitgewinn könnte/sollte eventuell auf diesem Wege ggf. möglich sein - zumal ja offenbar der Lebensunterhalt gesichert werden könnte. (wäre zumindest einen Versuch wert - Erfolg ist allerdings nicht garantierbar, da alle einzelfallbezogenen Aspekte hier nicht bekannt sind und auch hier nicht bewertet werden können!)

Einen solchen Zeitgewinn könnte man dann, wenn wirklich beiderseitig entsprechendes Wollen da ist, vielleicht nutzen ...


=schweitzer=
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simplymind
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 29.01.2008 um 15:32:31
 
Hallo Ulf & Schweitzer,
ich bedanke mich für die ausführlichen und kompetenten Antworten.

Werde den Rat befolgen.
Habe bereits mit der zuständigen Migrationsstelle in Konstanz des Roten Kreuz
Kontakt aufgenommen.
Wenn nötig  werden wir noch einen Anwalt einschalten.

Liebe Grüße
Michael & Esther
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Eduard
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Laie, denkt manchmal etwas
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
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Antwort #4 - 29.01.2008 um 17:14:29
 
schweitzer schrieb am 29.01.2008 um 15:14:00:
In Eurem Falle könnte eine AE also nur durch Heirat erreicht werden - dürfte in dem noch zur Verfügung stehenden Zeitfenster aber unrealistisch sein, weil doch erhebliche urkundliche und bürokratische Voraussetzungten erfüllt sein müssten.


Nur der Vollständigkeit halber, eine Heirat in Dänemark wäre u. U. (falls Ihr beide ledig seid) noch zu schaffen und würde zu einer neuen AE führen. (Soweit ich weiss, seid Ihr von der kürzlich erfolgten Änderung von §39 AufenthaltsV nicht betroffen.) Allerdings vermute ich, es hat seinen Grund, dass Ihr seit 2006 zusammenlebt und bis heute keine Heirat geplant habt ...

Eduard
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