Hallo Michael -
das ist ein sehr komplexer Sachverhalt - ich versuche mal, mich einigen Fragen zu nähern:
simplymind schrieb am 29.01.2008 um 13:24:07:- Im Internet habe ich gelesen,daß die Möglichkeit für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, für ausländische Lebenspartner besteht.
Darauf ist Ulf schon eingegangen - es geht hier um eine eingetragene Lebenspartnerschaft zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern - sie steht einer Ehe ausländerrechtlich gleich. In Eurem Falle könnte eine
AE also nur durch Heirat erreicht werden - dürfte in dem noch zur Verfügung stehenden Zeitfenster aber unrealistisch sein, weil doch erhebliche urkundliche und bürokratische Voraussetzungten erfüllt sein müssten.
simplymind schrieb am 29.01.2008 um 13:24:07:Wenn es auf dem normalen Weg nicht geht sind wir auch bereit ein Asylantrag zu stellen,aufgrund
der schlechten Verhältnisse in Kenia ( Flüchtlingsstatus)
Dafür sehe ich keine allzu guten Chancen. Um erfolgreich ein Asylverfahren zu betreiben, müsste Deine Freundin eine individuell-konkrete politische (d.h. von der Staatsmacht bzw. ihrer Organe ausgehende) Verfolgung glaubhaft machen können - das ist eine hohe Hürde. (Allein, weil sie schon längere Zeit gar nicht selbst in Kenia aufhältig war, dürfte das scheitern!) - Bürgerkriegsähnliche Unruhen als solche gelten in Deutschland nicht als Asylgrund! - Eine andere Frage wäre die, ob die Beantragung der Feststellung eines Abschiebungshindernisses gemäß § 60 (2), (3), (5) oder (7)
AufenthG beim
BAMF für sie Erfolgsaussicht hätte. - Aber auch da hängen die Trauben höher als mancher glaubt. So heißt es im § 60 (7)
AufenthG:
Zitat:Gefahren nach Satz 1 oder Satz 2, denen die Bevölkerung oder die Bevölkerungsgruppe, der der Ausländer angehört, allgemein ausgesetzt ist, sind bei Anordnungen nach § 60a Abs. 1 Satz 1 zu berücksichtigen.
Und solche Anordnungen existieren für Kenia zumindest gegenwärtig nicht.
Es sieht also alles in allem nicht gut hinsichtlich kurzfristig zu erreichender Perspektiven in dem von Dir (verständlicherweise) geäußerten Sinne aus.
Ein Kontakt zu einer guten Migrationsberatungsstelle bei Euch in der Nähe könnte vielleicht etwas weiterhelfen - ggf. auch im Sinne eines "einzelfallbezogenen Dialogs" mit der
ABH - zumindest etwas Zeitgewinn könnte/sollte eventuell auf diesem Wege ggf. möglich sein - zumal ja offenbar der Lebensunterhalt gesichert werden könnte. (wäre zumindest einen Versuch wert - Erfolg ist allerdings nicht garantierbar, da alle einzelfallbezogenen Aspekte hier nicht bekannt sind und auch hier nicht bewertet werden können!)
Einen solchen Zeitgewinn könnte man dann, wenn wirklich beiderseitig entsprechendes Wollen da ist, vielleicht nutzen ...
=schweitzer=