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Staatsangehörigkeit der Kinder aus gemischter Ehe (Gelesen: 901 mal)
Elti
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Bei GOTT ist kein Ding
unmöglich!


Beiträge: 67

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Staatsangehörigkeit der Kinder aus gemischter Ehe
27.01.2008 um 14:31:10
 
Hallo, ich bin lange nicht in diesem Forum gewesen, da alle Fragen geklärt waren-
oft Dank eurer Hilfe!
Ich war mit einem Nigerianer in Holland verheiratet, habe 2 Kinder die dort geboren sind. Bin seit über 10 Jahren geschieden und lebe seitdem wieder in Deutschland mit den kids.
Nun ist meine Tochter 18 geworden. Welche Staatsangehörigkeit hat sie, bzw. hat sie die Möglichkeit oder Pflicht  sich für eine zu entscheiden??  Entweder D oder NL oder Nig.?
Gruß Elti
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schweitzer
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Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

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Mecklenburg-Vorpommern
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Staatsangehörigkeit der Kinder aus gemischter Ehe
Antwort #1 - 28.01.2008 um 09:00:07
 
Hallo elti,

nach deutschem Recht dürfte Deine Tochter lediglich die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, da § 4 (1) StAG einschlägig ist (Geburt durch Abstammung). -

§ 4 (4) StAG und § 5 StAG treffen hingegen auf Deinen Fall nicht zu - damit ist auch keine Option (Entscheidung für eine Staatsangehörigkeit) möglich.

Lies dazu mal die genannten Vorschriften nach.

Ob die niederländische Staatsangehörigkeit erworben wurde, vermag ich nicht zu beurteilen - das betrifft niederländisches Recht.

=schweitzer=
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