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Sprachtest auch bei fzf zum leiblichen Kind? (Gelesen: 991 mal)
Gerechtigkeit
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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25.01.2008 um 13:18:13
 
Wir er auch dann verlangt?

lg Gerechtigkeit
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Mikael321
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Antwort #1 - 25.01.2008 um 13:19:20
 
Gerechtigkeit schrieb am 25.01.2008 um 13:18:13:
Wird der auch dann verlangt?
Nein


Michael
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Gerechtigkeit
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Antwort #2 - 25.01.2008 um 13:25:31
 
Danke Michael Smiley
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trixie
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Antwort #3 - 25.01.2008 um 13:54:28
 
Mikael321 schrieb am 25.01.2008 um 13:19:20:
Wird der auch dann verlangt? Nein
 


Nur die Tatsache, dass es ein leibliches Kind gibt, befreit sicherlich nicht vom Sprachtest, wenn keine rechtsgültige Vaterschaftsanerkennung vorzuweisen ist. Diese entfällt, sofern das Kind ehelich geboren wurde  Zwinkernd

trixie
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Gerechtigkeit
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Antwort #4 - 25.01.2008 um 13:59:27
 
Man heiratet heutzutage doch nicht mehr wegen einem Kind. Einfach eine Vaterschaftsanerkennung unterschreiben bei den zuständigen Behörden geben und gut is.

Also war mir das Nein schon sehr hilfreich!!!

Danke nochmal Michael Smiley
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