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vorstrafe Familienzusammenführung (Gelesen: 2.721 mal)
mughita2
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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24.01.2008 um 19:05:53
 
Mein Mann  hat eine Vorstrafe ( !Jahr Gefängnis das war vor 4 Jahren) gibt er dies beim Visum zur Familienzusammenführung an, was hat das für Konequenzen? Kann dadurch die Aufenthaltsgenehmigung abgelehnt werden? Wie wahrscheinlich ist das?


Änderung:
Ich füge dein Folgepost hier ein         Tippi


...

sollte heißen 1 Jahr Gefängnis
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« Zuletzt geändert: 24.01.2008 um 19:28:29 von Tippi »  
 
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schweitzer
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Antwort #1 - 25.01.2008 um 08:49:12
 
Hallo mughita,

um Dir hilfreich antworten zu können, braucht es einiger Informationen mehr.

Wo ist er bestraft worden und hat die Strafe verbüßt (Deutschland oder Herkunftsland)?

Wenn er in Deutschland bestraft wurde: Hat er die gesamte Strafe abgesessen? Ist er ausgewiesen und/oder abgeschoben worden? Wie war seine sonstige "Vorgeschichte" in Deutschland?

Interessant wäre ferner: Wann und wo habt Ihr geheiratet? Gibt es gemeinsame Kinder?

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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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mughita2
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 25.01.2008 um 11:32:46
 
die Strafe hat er im Herkunftsland bekommen und abgesessen. er war noch nie in Deutschland. Heirat war vor einem Jahr, wir haben keine Kinder, aber ich bin schwanger
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schweitzer
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Antwort #3 - 25.01.2008 um 11:41:50
 
Wenn es sich so verhält, wie Du schreibst, dann kann man diese Frage

mughita2 schrieb am 24.01.2008 um 19:05:53:
Kann dadurch die Aufenthaltsgenehmigung abgelehnt werden? Wie wahrscheinlich ist das?  


mit: "Ziemlich unwahrscheinlich", beantworten.

Wenn Dein Mann ansonsten alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt und er bei der Beantragung des Visums alle Angaben wahrheitsgemäß macht (auch die zu Vorstrafen), sehe ich grundsätzlich keine größeren Probleme, zumal die Straftat ja auch schon einige Zeit zurückliegt.

Geht es an - ich wünsche Euch alles Gute - bei Komplikationen, weißt Du ja, wo Du nachfragen kannst  Zwinkernd


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Antwort #4 - 25.01.2008 um 12:42:15
 
Es kann sein, dass ein Führungszeugnis aus dem Heimatland deines Mannes angefordert wird.
Um Zeit zu sparen macht es Sinn, das bereits im Vorfeld zu beschaffen.

proll
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 25.01.2008 um 14:48:08
 
schweitzer schrieb am 25.01.2008 um 11:41:50:
Wenn Dein Mann ansonsten alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt und er bei der Beantragung des Visums alle Angaben wahrheitsgemäß macht (auch die zu Vorstrafen), sehe ich grundsätzlich keine größeren Probleme, zumal die Straftat ja auch schon einige Zeit zurückliegt.


Schwieriger würde es bei Btm-Delikt.

Gruß, ULF
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