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Prüfung der Staatsangehörigkeit (Gelesen: 5.236 mal)
trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #15 - 24.01.2008 um 16:30:13
 
3Fragezeichen schrieb am 24.01.2008 um 16:26:47:
) Was kann ich jetzt machen?
2) Wird die ABH das mit der Doppelstaalterschaft rausbekommen?


Entsprechende Antworten hast du doch in Antwort # 9 erhalten. Ob der für dich zuständige SB der ABH genauso helle ist, wie ronny, kann dir hier sicherlich keiner beantworten.

Da müßtest du den SB der ABH schon selber fragen.  Zwinkernd

Zitat:
wenn alle anderen Voraussetzungen zur FZF zum deutschen Ehegatten vorliegen
und NUR der LU nicht gesichert ist, wird das Visum wohl kaum abgelehnt werden
denn das reicht alleine nicht für eine Ablehnung


Aber genau hier wird die ABH erst einmal ansetzen und prüfen, ob die Eheführung auch im Heimatland des Ausländers möglich ist.

trixie
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ChicaLoca
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Antwort #16 - 24.01.2008 um 16:43:18
 
trixie schrieb am 24.01.2008 um 16:30:13:
Aber genau hier wird die ABH erst einmal ansetzen und prüfen, ob die Eheführung auch im Heimatland des Ausländers möglich ist.

mag sein, dass einige ABH's diese Überlegungen anstrengen
ich bezweifel jedoch ganz stark, dass das rechtlich durchzusetzen wäre

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PN's an mich zwecklos - hab die funktion abgestellt &&&&wer einen rechtschreib-,grammatik- oder tippfehler findet, kann ihn behalten
 
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Antwort #17 - 24.01.2008 um 16:45:04
 
ChicaLoca schrieb am 24.01.2008 um 16:29:53:
wenn alle anderen Voraussetzungen zur FZF zum deutschen Ehegatten vorliegen
und NUR der LU nicht gesichert ist, wird das Visum wohl kaum abgelehnt werden
denn das reicht alleine nicht für eine Ablehnung



das ist mir neu...aber gut zu wissen. Was sind denn andere Voraussetzungen?

1) Mein Schatz hat die Sprachprüfung gemacht
2) Unterlagen bei der Botschaft sind auch komplettt. (Bis auf LU -danach haben sie nicht gefragt, da der Antrag auf FZF zu Deutschen gestellt wurde)
3) Gemeldet bin ich auch in DE

Gibt es noch andere Voraussetzungen?
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lifeart
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Antwort #18 - 24.01.2008 um 17:45:44
 
@ChicaLoca: das kapiere ich nicht, nach dem neuen Gesetz scheint es doch so zu sein, dass bei einer Fzf zu einem Deutschen, der entweder noch eine andere StA hat oder eine lange Zeit in dem Land des ausl. Ehegatten gelebt hat und die dortige Sprache spricht, es sein kann, dass die ABH bei nicht gesichertem LU sagen kann, das die Ehe auch im Herkunftsland des zuziehenden Ehegatten gelebt werden könnte, und das aus diesem Grund eine Fzf verweigert werden kann
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lifeart
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trixie
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Antwort #19 - 24.01.2008 um 18:07:57
 
ChicaLoca schrieb am 24.01.2008 um 16:43:18:
ich bezweifel jedoch ganz stark, dass das rechtlich durchzusetzen wäre  

Aber das ist doch genau der Sinn der Gesetzesänderung.

Wann könnte dann deiner Meinung nach der Zuzug zum deutschen Ehepartner versagt werden?

trixie
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Mikael321
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Antwort #20 - 24.01.2008 um 18:18:51
 
trixie schrieb am 24.01.2008 um 18:07:57:
Wann könnte dann deiner Meinung nach der Zuzug zum deutschen Ehepartner versagt werden?
Nie  !

1) Weil es damit sozusagen 3 Arten von Deutschen gibt, was nicht sein darf.  (Gebürtige Deutsche mit 1 Nationalität, Eingebürgerte Deutsche mit 2 Nationalitäten mit wenig Einkommen und welche mit genügend Einkommen)  2) Weil mir das Leben in Deutschland, als Deutsche, mit meinem Ausländischen Ehepartner nicht verwehrt werden darf. Auch nicht wegen k.k. (Keine Knatter)


Micha

PS: Ist halt wie bei der Pendelrpauschale.
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Antwort #21 - 24.01.2008 um 18:58:00
 
3Fragezeichen schrieb am 24.01.2008 um 16:45:04:
das ist mir neu...aber gut zu wissen. Was sind denn andere Voraussetzungen?

1) Mein Schatz hat die Sprachprüfung gemacht
2) Unterlagen bei der Botschaft sind auch komplettt. (Bis auf LU -danach haben sie nicht gefragt, da der Antrag auf FZF zu Deutschen gestellt wurde)
3) Gemeldet bin ich auch in DE

Gibt es noch andere Voraussetzungen?



@chicaloca .....und alle anderen ABH 'ler und Kundigen,
gibt es noch andere Voraussetzungen?
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trixie
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Antwort #22 - 24.01.2008 um 19:26:57
 
3Fragezeichen schrieb am 24.01.2008 um 18:58:00:
gibt es noch andere Voraussetzungen? 


Es sollte kein Scheinehenverdacht vorhanden sein.

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Antwort #23 - 24.01.2008 um 20:23:56
 
Ist eine Ablehnung des Visums jetzt bei mir sicher -weil Dopelstaatler und nicht gesichertem LU- oder nicht?
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trixie
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Antwort #24 - 24.01.2008 um 20:35:19
 
3Fragezeichen schrieb am 24.01.2008 um 20:23:56:
Ist eine Ablehnung des Visums jetzt bei mir sicher -weil Dopelstaatler und nicht gesichertem LU- oder nicht?

... bei dir wohl weniger; du brauchst ja kein Visum mehr.  Zwinkernd

Ob das Visum zur FZF abgelehnt wird oder nicht, wird dir hier keiner beantworten können, da wir nicht darüber zu entscheiden haben.

Versuche die Sache etwas gelassener zu sehen, nachdem nach deinem Einkommen nicht gefragt wurde. Etwas anderes kannst du im Moment ohnedies nicht machen.

trixie
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Antwort #25 - 24.01.2008 um 20:39:48
 
trixie schrieb am 24.01.2008 um 20:35:19:
... bei dir wohl weniger; du brauchst ja kein Visum mehr.  Zwinkernd

Ob das Visum zur FZF abgelehnt wird oder nicht, wird dir hier keiner beantworten können, da wir nicht darüber zu entscheiden haben.

Versuche die Sache etwas gelassener zu sehen, nachdem nach deinem Einkommen nicht gefragt wurde. Etwas anderes kannst du im Moment ohnedies nicht machen.

trixie


ich habe noch keinen kontakt mit abh gehabt. ich wollte nur gewappnet sein und gucken, ob es eine zentrale stelle gibt an die sich einer von der abh wenden kann, um zu erfahren, ob man deutscher ist oder doppelstaatler?
"gelassen sein" ist einfacher gesagt als getan...aber ich verstehe was du meinst.
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Antwort #26 - 26.01.2008 um 12:19:02
 
Hi,

hat eigentlisch schon einer von den ABH 'lern aus diesem Forum einen Antrag zur FZF mit dieser Konstellation bearbeiten müssen? Wäre doch mal gut zu wissen, wie Ihr da vorzugehen habt.

SigSag
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"Zur-Habe-Name" ist keine persönliche Aushändigung im Sinne dieses Eigentumsvorbehalts.
 
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