Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Prüfung der Staatsangehörigkeit (Gelesen: 5.227 mal)
3Fragezeichen
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 29
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Prüfung der Staatsangehörigkeit
24.01.2008 um 08:30:20
 
Hallo,

kann mir jemand sagen, wie die ABH prüft, ob man neben der deutschen noch eine weitere Staatsangehörigkeit besitzt, wenn in der Meldebescheinigung bzw. dem Auszug aus dem Melderegister nur "deutsch" angegeben ist?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Prüfung der Staatsangehörigkeit
Antwort #1 - 24.01.2008 um 08:46:35
 
3Fragezeichen schrieb am 24.01.2008 um 08:30:20:
kann mir jemand sagen, wie die ABH prüft, ob man neben der deutschen noch eine weitere Staatsangehörigkeit besitzt, wenn in der Meldebescheinigung bzw. dem Auszug aus dem Melderegister nur "deutsch" angegeben ist?


Hallo,

verstehe zwar den Zusammenhang ned ganz, aber es kann ja durchaus Fälle geben, in denen der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit zwar im Melderegister vermerkt wurde, mangels Kenntnis / Nachweis/ Nachfrage etc. aber ein gesetzlicher Erwerbstatbestand aus einem ausl. Srtaatsangehörigkeitsrecht nicht berücksichtigt wurde.

Bspw.:

Kind eines Türken und einer Deutschen nach dem 01.01.1975 geboren hat mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die deutsche und die türkische Staatsangehörigkeit erworben.

Hat bislang keinen interessiert, da deutsche Staatsangehörigkeit vorrangig und deswegen eine ausländerrechtliche Erfassung hinfällig.

Jetzt könnte die TR-Staatsangehörigkeit plötzlich "interessant" werden...mom

...hab mir gerade die Eingangsfrage selbst beantwortet Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
3Fragezeichen
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 29
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Prüfung der Staatsangehörigkeit
Antwort #2 - 24.01.2008 um 08:50:53
 
hi,

also geht um eine FZF. ich bin deutscher (eingebürgert als kind. meine eltern sind von der alten abgetreten, ich war nur in deren pass vermerkt, sodaß ich nicht selber abtreten konnte- weil minderjährig).....und deine Antwort habe ich nicht wirklich verstanden @ronny. angefangen mit: was ist ein "Erwerbstatbestand"?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Prüfung der Staatsangehörigkeit
Antwort #3 - 24.01.2008 um 09:14:32
 
Hallo,

3Fragezeichen schrieb am 24.01.2008 um 08:50:53:
Erwerbstatbestand"?


Beispiel:

Geburt als Kind eines ausl. Elternteiles  = Erwerbstatbestand

Weiterer Erwerbstatbestand (=Erwerbsgrund) wäre die Einbürgerung

In meinem Beispiel oben:

Ein Erwerbstatbestand (=Geburt) für zwei Staatsangehörigkeiten (= deutsch und türkisch).

3Fragezeichen schrieb am 24.01.2008 um 08:50:53:
eingebürgert als kind. meine eltern sind von der alten abgetreten, ich war nur in deren pass vermerkt, sodaß ich nicht selber abtreten konnte- weil minderjährig


Falls keine Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit erfolgte, dürfte sich die Entlassung Deiner Eltern auf Dich erstreckt haben. Ist in den meisten Ländern so Zwinkernd

Aus welchem Land stammst Du ursprünglich ?

Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
3Fragezeichen
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 29
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Prüfung der Staatsangehörigkeit
Antwort #4 - 24.01.2008 um 09:48:02
 
Aus Jordanien......in dem Schreiben bei der Austrittsbestätigung der jordanischen Botschaft steht drin "....wird bestätigt, dass xy ausgetreten sind...." und sie haben nichts dagegen, dass der minderjährige sohn die deutsche staatsangehörigkeit annimmt.

Hilft das weiter??
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Prüfung der Staatsangehörigkeit
Antwort #5 - 24.01.2008 um 09:58:58
 
3Fragezeichen schrieb am 24.01.2008 um 09:48:02:
in dem Schreiben bei der Austrittsbestätigung der jordanischen Botschaft steht drin "....wird bestätigt, dass xy ausgetreten sind...." und sie haben nichts dagegen, dass der minderjährige sohn die deutsche staatsangehörigkeit annimmt.
 


Hallo,

das hört sich für mich so an:

1. Deinen Eltern wird der Verzicht auf die jordanische Staatsangehörikeit genehmigt.

2. Jordanien hat nichts dagegen, dass Du auch Deutscher wirst.

Nach meinen Unterlagen kann ein Jordanier nur als Volljähriger auf seine jordanische Staatsangehörigkeit verzichten, der Verzicht muß vom Ministterrat genehmigt werden.

Einen automatischen Verlust kennt das jordanische Recht nicht, auch keinen Verlust durch Erstreckung.

Das würde bedeuten:

Du bist deutsch-jordanischer Doppelstaater Zwinkernd

Kannst aber gegenüber den jordanischen Behörden den Verzicht erklären.

Grüße
Ronny Zwinkernd

Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
ChicaLoca
Expertin
****
Offline




Beiträge: 734

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Prüfung der Staatsangehörigkeit
Antwort #6 - 24.01.2008 um 10:17:29
 
sollte dieser Thread nicht besser nach "Staatsangehörigkeitsrecht" verschoben werden  Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

PN's an mich zwecklos - hab die funktion abgestellt &&&&wer einen rechtschreib-,grammatik- oder tippfehler findet, kann ihn behalten
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Prüfung der Staatsangehörigkeit
Antwort #7 - 24.01.2008 um 10:19:55
 
ChicaLoca schrieb am 24.01.2008 um 10:17:29:
ollte dieser Thread nicht besser nach "Staatsangehörigkeitsrecht" verschoben werden   


Hallo,

dachte ich auch schon drüber nach , aber:

3Fragezeichen schrieb am 24.01.2008 um 08:50:53:
also geht um eine FZF.


und ich vermute mal die Zukünftige kommt aus Jordanien ? Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
3Fragezeichen
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 29
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Prüfung der Staatsangehörigkeit
Antwort #8 - 24.01.2008 um 11:55:38
 
und wie schnell geht das mit der verzichtserklärung -mach ich das bei der botschaft?
Bekommt die ABH das denn mit.....wie überprüft sie denn ob man doppelstaater ist oder nicht?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Prüfung der Staatsangehörigkeit
Antwort #9 - 24.01.2008 um 12:01:38
 
3Fragezeichen schrieb am 24.01.2008 um 11:55:38:
wie überprüft sie denn ob man doppelstaater ist oder nicht? 


Falls sie auf die Idee käme , dass die doppelte Staatsangehörigkeit in Deinem Fall relevant wäre, würde ausreichen wenn sie die gleichen Materialien befragt, die ich befragt habe:

Bergmann/ Ferid, Int. Ehe - und Kindschaftsrecht

Brandhuber/ Zeyringer, Standesamt und Ausländer .

3Fragezeichen schrieb am 24.01.2008 um 11:55:38:
und wie schnell geht das mit der verzichtserklärung -mach ich das bei der botschaft? 


Denke mal schon, nimm die Einbürgerungsurkunde und die Entlassungsbescheinigung der Ellis. und dann mal hin zur Botschaft.

3Fragezeichen schrieb am 24.01.2008 um 11:55:38:
Bekommt die ABH das denn mit.....
 

Ist es denn bei Dir relevant ob Du die jordanische Staatsangehörigkeit hast ?  Will sagen:

Wie kommst Du gerade da drauf nachzufragen ?

Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
3Fragezeichen
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 29
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Prüfung der Staatsangehörigkeit
Antwort #10 - 24.01.2008 um 12:21:58
 
Ich dachte nicht, dass ich als doppelstaatler gelte. mir ist die jordanische wurscht.
ich will nicht, dass die abh jetzt darauf kommt das ich als doppelstaatler gelte und dann die FZF erschweren.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ChicaLoca
Expertin
****
Offline




Beiträge: 734

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Prüfung der Staatsangehörigkeit
Antwort #11 - 24.01.2008 um 13:16:30
 
3Fragezeichen schrieb am 24.01.2008 um 12:21:58:
ich will nicht, dass die abh jetzt darauf kommt das ich als doppelstaatler gelte und dann die FZF erschweren.

wieso sollte deine evtl. Doppelstaatigkeit die FZF erschweren ??
sehe ich nicht
Zum Seitenanfang
  

PN's an mich zwecklos - hab die funktion abgestellt &&&&wer einen rechtschreib-,grammatik- oder tippfehler findet, kann ihn behalten
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Prüfung der Staatsangehörigkeit
Antwort #12 - 24.01.2008 um 14:15:07
 
ChicaLoca schrieb am 24.01.2008 um 13:16:30:
wieso sollte deine evtl. Doppelstaatigkeit die FZF erschweren ??  


Wenn z. B. der LU nicht gesichert und ein Regelausnahmegrund vorliegt.  Zwinkernd

trixie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
3Fragezeichen
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 29
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Prüfung der Staatsangehörigkeit
Antwort #13 - 24.01.2008 um 16:26:47
 
trixie schrieb am 24.01.2008 um 14:15:07:


Wenn z. B. der LU nicht gesichert und ein Regelausnahmegrund vorliegt.  Zwinkernd

trixie



genau. bis heute wusste ich nichtmal, dass ich noch Jordanier bin. Bin erst darauf gekommen als ich die Austrittserklärung meiner Eltern gelesen habe.

1) Was kann ich jetzt machen?
2) Wird die ABH das mit der Doppelstaalterschaft rausbekommen?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ChicaLoca
Expertin
****
Offline




Beiträge: 734

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Prüfung der Staatsangehörigkeit
Antwort #14 - 24.01.2008 um 16:29:53
 
wenn alle anderen Voraussetzungen zur FZF zum deutschen Ehegatten vorliegen
und NUR der LU nicht gesichert ist, wird das Visum wohl kaum abgelehnt werden
denn das reicht alleine nicht für eine Ablehnung

Zum Seitenanfang
  

PN's an mich zwecklos - hab die funktion abgestellt &&&&wer einen rechtschreib-,grammatik- oder tippfehler findet, kann ihn behalten
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema