Erst mal Glückwunsch zum Nachwuchs!
:allesgute
Saxonicus schrieb am 23.01.2008 um 22:49:21:Wenn Du zum Zeitpunkt der Geburt Deines Kindes noch TR-Staatsbürger warst, dann ist es Dein Kind natürlich auch.
Unabhängig davon: Es ist ja auch offenbar die Mutter
Türkin. Also auch das Kind. Da es nicht in D geboren ist,
kommt auch § 4 (3) nicht in Betracht. Es ist also nur
türkisch.
Auch wird es derzeit nicht miteingebürgert werden können,
da es sich im Ausland aufhält. Irgendwann mal zusammen
mit der Mutter wird dann wohl möglich sein.
Manni78 schrieb am 23.01.2008 um 21:35:11:Was ist,wenn ich Deutscher werde, welche Status wird mein Kind haben, da esin der Tuerkei geboren ist?
Siehe oben, es ändert sich nichts. Wenn es demnächst
mit der Mutter einreist, wird auch das Kind eine
AEerhalten. Wenn die Mutter ihr Einreisevisum beantragt,
nicht das Kind vergessen!
Manni78 schrieb am 23.01.2008 um 21:35:11:Welche Auswirkungen kann dies auf mein Einbuergerungszusicherung haben?
Eigentlich keine, außer du wärest plötzlich auf öffentliche
Mittel angewiesen. Da sich die Familie im Ausland aufhält,
wird das ja eher nicht der Fall sein.
Auf jeden Fall sollte der Familienzuwachs aber der Ein-
bürgerungsbehörde angezeigt werden.