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Einbuergerungszusicherung, Vater geworden und Frau noch in der Tuerkei (Gelesen: 1.589 mal)
Manni78
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbuergerungszusicherung, Vater geworden und Frau noch in der Tuerkei
23.01.2008 um 21:35:11
 
Hallo Liebe Leute,

Gott sei Dank, dass ich euch gefunden habe. Ihr macht wirklich eine Tollen Job. E

Meine Lage:
Bin Verheiratet, bin vor 2 Wochen Vater geworden.
Meine Frau ist leider noch in der Tuerkei. (Keine A1 Vorhanden)
ich Besitze im Moment nach $ 18, AE
Lebe seit 8,5  Jahren in DE habe einen Antrag auf EB gestellt und  habe vor 4 Wochen Einbuergerungszusicherung erhalten.

Fragen:
Was ist,  wenn ich Deutscher werde, welche Status wird mein Kind haben, da es  in der Tuerkei geboren ist?
Welche Auswirkungen kann dies auf mein Einbuergerungszusicherung haben? (Es ist ja meine Private Lage veraendert worden)

ich bedanke mich bei euch im Voraus!

Viele Gruesse
Manni


Änderung:
Ich habe deinem Wunsch entsprochen und den Betreff geändert.

Dein Untertitel ist ok - warum hast  du diesen Betreff gewählt???
Moderator Bitte entsprechend Betreff nennen

Gruß    Tippi
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« Zuletzt geändert: 23.01.2008 um 22:52:53 von Tippi »  
 
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #1 - 23.01.2008 um 22:49:21
 
Wenn Du zum Zeitpunkt der Geburt Deines Kindes noch TR-Staatsbürger warst, dann ist es Dein Kind natürlich auch.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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Ralf
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Moin Moin ;)


Beiträge: 8.045

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
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Antwort #2 - 23.01.2008 um 23:21:17
 
Erst mal Glückwunsch zum Nachwuchs! Zwinkernd    blumenstrauss   :allesgute

Saxonicus schrieb am 23.01.2008 um 22:49:21:
Wenn Du zum Zeitpunkt der Geburt Deines Kindes noch TR-Staatsbürger warst, dann ist es Dein Kind natürlich auch.

Unabhängig davon: Es ist ja auch offenbar die Mutter
Türkin. Also auch das Kind. Da es nicht in D geboren ist,
kommt auch § 4 (3) nicht in Betracht. Es ist also nur
türkisch.

Auch wird es derzeit nicht miteingebürgert werden können,
da es sich im Ausland aufhält. Irgendwann mal zusammen
mit der Mutter wird dann wohl möglich sein.

Manni78 schrieb am 23.01.2008 um 21:35:11:
Was ist,wenn ich Deutscher werde, welche Status wird mein Kind haben, da esin der Tuerkei geboren ist? 

Siehe oben, es ändert sich nichts. Wenn es demnächst
mit der Mutter einreist, wird auch das Kind eine AE
erhalten. Wenn die Mutter ihr Einreisevisum beantragt,
nicht das Kind vergessen! Zwinkernd

Manni78 schrieb am 23.01.2008 um 21:35:11:
Welche Auswirkungen kann dies auf mein Einbuergerungszusicherung haben? 

Eigentlich keine, außer du wärest plötzlich auf öffentliche
Mittel angewiesen. Da sich die Familie im Ausland aufhält,
wird das ja eher nicht der Fall sein.

Auf jeden Fall sollte der Familienzuwachs aber der Ein-
bürgerungsbehörde angezeigt werden.
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Manni78
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 26.01.2008 um 22:52:44
 
@ Ralf  Vielen Dank fuer die Beratung. Nein das Kind werde ich nicht vergessen aber erst mal meine Frau muss Deutsch lernen und dies alles kann schon einige Monate dauern.

Gruss und schoenes Wochenende!

Manni
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 28.01.2008 um 18:54:04
 
Ralf schrieb am 23.01.2008 um 23:21:17:
Auf jeden Fall sollte der Familienzuwachs aber der Ein-
bürgerungsbehörde angezeigt werden.


Kleine Kinder Deutscher können ggf. schon nach recht kurzem Aufenthalt eingebürgert werden. Um die Entlasung aus der türkischen Staatsangehörigkeit kämt ihr aber kaum herum.

Gruß, ULF
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