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Nachzug zum deutschen Kind (Gelesen: 848 mal)
stefo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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23.01.2008 um 20:22:35
 
Frage nur interessehalber, bei uns gibt's noch keine Kinder und ein Nachzug ist zumindest in der nächsten Zeit nicht geplant.

Wenn ich das richtig verstehe, braucht man für die Familienzusammenführung zum deutschen Kind keine A1 - Kenntnisse, für den Nachzug zum deutschen Eehegatten jedoch schon. Nun meine Frage - überwiegt im Falle eines verheirateten Vaters ein Kriterium das andere? Mit anderen Worten - gibt es eine Ehegattendiskriminierung, oder könnte ein mit der Mutter verheirateter ausländischer Vater (eines deutschen Kindes) statt Ehegattennachzug auch Nachzug zum Kind beantragen und A1 umgehen?

Wie gesagt - rein hypothetisch.
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Mikael321
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Antwort #1 - 23.01.2008 um 21:09:41
 
stefo schrieb am 23.01.2008 um 20:22:35:
F oder könnte ein mit der Mutter verheirateter ausländischer Vater (eines deutschen Kindes) statt Ehegattennachzug auch Nachzug zum Kind beantragen und A1 umgehen?
So ist es.


Michael
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stefo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 23.01.2008 um 21:12:34
 
Danke für die Klarstellung. Also keine Ehegattendiskriminierung...
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