trixie schrieb am 23.01.2008 um 19:26:11:Ein Deutscher bzw. ein in Deutschland lebender EU-Bürger möchte seine Verlobte, die einem Drittstaat angehört, im EU-Ausland heiraten und dann einen Daueraufenthalt in Deutschland begründen. Welches Visum wird dann dazu benötigt?
Schengen Visum scheidet aus, da es nicht für einen Daueraufenthalt geeignet ist. Ein nationales Visum scheidet auch aus, weil die Eheschließung nicht in Deutschland stattfindet.
Das Problem stellt sich nun schon bei der Visumsbeantragung.
Was passiert, wenn die Tatsachen bei der Visumbeantragung offen gelegt
worden wäre ? ... klare Ablehnung ...
Das gleiche wird wohl passieren, wenn bei der Vertretung des EU-Landes ein C- oder D- Visum mit wahrheitsgemäßen Angaben beantragt wird...
Letztlich bleibt m.E. nur der Weg in D zu heiraten, mit einem entsprechenden D- Visum Deutschlands. Das bedeutet aber in Konsequenz, dass man diesem Personenkreis die Heirat im EU- Ausland "verbieten" würde und immer in D geheiratet werden müsste...
Das ist u.U. ein unbefriedigender Umstand, nur wenn die Gesetzeslage so ist, wie sie gerade ist, dann gäbe keine andere Möglichkeit... aber vielleicht weiß einer der AA- oder ABH- Experten noch eine andere Möglichkeit...
trixie
Wiederhole mich ich weiß.
D+C
Deutschland plus Schengen wäre das Richtige,
nach Heirat will man Dauerhaft in Deutschland leben, also braucht man nat. visa der Kat. D
(nur dies bekommt man bei angestrebten Daueraufenthalt),
da Heirat nicht in Deutschland vorgesehen ist sondern im Schengenland braucht man um heiraten zu können oder besser zum Heiratsort reisen zu können ein Schengen Visa Kat. C.
Sollte so begründet beantragt werden.
Probieren, sollte mit guter Begründung klappen, ansonsten nach Erteilung des D-Visas durch Deutschland ein Schengen Visa für das Heiratsland beantragen.
Evtl. mal beim Bürgerservice des AA eine Auskunft oder Beratung einholen.
Bleibt eine Frage, ob man am Heiratsort mit diesem Visa heiraten kann.