nieny schrieb am 23.01.2008 um 15:28:24:gibt es da nicht eine besondere klausel, wegen asyl, weil er sonst ins gefängnis muss?
Hallo,
ich bezweifele, dass die Nichtzahlung der mahr (=des Brautgeldes) einen asylrelevanten Grund darstellen könnte.
nieny schrieb am 23.01.2008 um 15:28:24:evtl bis dahin lernt er ja seine frau fürs leben kennen und kann sie heiraten...
Eine
AE zur Brautsuche sieht das deutsche Aufenthaltsrecht nicht vor.
nieny schrieb am 23.01.2008 um 15:28:24:sein rechtsanwalt hat ihm geraten, dass er seinen wohnsitz wechseln soll um zeit zu bekommen....
Dafür sollte man dem "Organ der Rechtspflege " kräftig ins Gesäß treten, der ist noch nicht mal evtl.
PKH wert, geschweige denn 500 € pro Termin .
nieny schrieb am 23.01.2008 um 15:28:24:weil ich finde solche menschen sollen nicht einfach abgeschoben werden....
Vor einer zwangsweisen Abschiebung wird hinreichend Gelegenheit zur freiwilligen Ausreise gegeben.
Ein genereller Rat:
Nicht alles glauben was einem aufgetischt wird, das erspart auch Enttäuschungen
Benötigst Du eine gebrauchte "Shift"-Taste ?
Grüße
Ronny