Hallo,
ich bin neu hier auf dem Forum wirklich froh es gefunden zu haben. denn ich habe viele ungeklärte Fragen, auf die mir vielleicht jemand antworten kann.
zu mir:
bin deutsche und mit einem Nicaraguaner zusammen
er arbeitet gerade als Sprachassistent in Frankreich, wo ich eine Auslandsstudiensemester mache.
Wir wollten gerne Heiraten und dann in Deutschland leben, wenn er im April in Frankreich fertig ist.
Das müsste ja wohl dann noch passieren, solange er legal in der EU eine Aufentaltserlaubins hat, also bis mitte Mai. Hinzu kommt, dass ich ab dem 1. März bis mitte April mit der Uni auf einer Exkurisionsreise bin. Also ist die Zeit zum in D. heiraten wahrscheinlich zu knapp, zumal man von hier aus in Frankreich keine Informationen darüber bekommt, welche Unterlagen man zum Heiraten braucht für einen Nicarguaner. Die bekommt man nur wenn ich persönlich hingehe mit unseren beiden pässen! Es sei eine Rechtssichere Inforamtion. Deshalb haben wir überlegt in Dänemark zu heiraten, da das schneller geht und man weniger papiere braucht.
Nun meine Fragen:
1. Werden wir in D. Probleme mit der Anerkennung bekommen, seit den neuen Ausländergesetzen von August 2007?
2.Er kann NICHT genug deutsch, um einen
A1 kurs vom Götheinstitut nachzuweisen, fällt aber unter eine der Ausnahmen, die von der Pflicht zum Nachweisen des
A1 Kurses befreien, wie ich es in der Broschüre vom Ausländeramt gelesen habe: Er bistzt einen Hochschulabschluss.
Wird er trotzdem erst nach Nicaragua zurückgeschickt werden, um von dort das Visum für
FZF zu stellen, oder wird es möglich sein, das er gleich eine Aufentaltserlaubnis erhält?
3. Werden wir
LU nachweisen müssen?
Ich weis es sind viele Fragen, aber ich hoffe jemand kann mir helfen und bin für jeden komentar dankbar.