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unbedingt zur FZF ins Heimatland? (Gelesen: 2.463 mal)
PX2
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23.01.2008 um 13:36:24
 
Hallo,

ich bin neu hier auf dem Forum wirklich froh es gefunden zu haben. denn ich habe viele ungeklärte Fragen, auf die mir vielleicht jemand antworten kann.

zu mir:
bin deutsche und mit einem Nicaraguaner zusammen
er arbeitet gerade als Sprachassistent in Frankreich, wo ich eine Auslandsstudiensemester mache.
Wir wollten gerne Heiraten und dann in Deutschland leben, wenn er im April in Frankreich fertig ist.

Das müsste ja wohl dann noch passieren, solange er legal in der EU eine Aufentaltserlaubins hat, also bis mitte Mai. Hinzu kommt, dass ich ab dem 1. März bis mitte April mit der Uni auf einer Exkurisionsreise bin. Also ist die Zeit zum in D. heiraten wahrscheinlich zu knapp, zumal man von hier aus in Frankreich keine Informationen darüber bekommt, welche Unterlagen man zum Heiraten braucht für einen Nicarguaner. Die bekommt man nur wenn ich persönlich hingehe mit unseren beiden pässen! Es sei eine Rechtssichere Inforamtion. Deshalb haben wir überlegt in Dänemark zu heiraten, da das schneller geht und man weniger papiere braucht.
Nun meine Fragen:
1. Werden wir in D. Probleme mit der Anerkennung bekommen, seit den neuen Ausländergesetzen von August 2007?
2.Er kann NICHT genug deutsch, um einen A1 kurs vom Götheinstitut nachzuweisen, fällt aber unter eine der Ausnahmen, die von der Pflicht zum Nachweisen des A1 Kurses befreien, wie ich es in der Broschüre vom Ausländeramt gelesen habe: Er bistzt einen Hochschulabschluss.
Wird er trotzdem erst nach Nicaragua zurückgeschickt werden, um von dort das Visum für FZF zu stellen, oder wird es möglich sein, das er gleich eine Aufentaltserlaubnis erhält?
3. Werden wir LU nachweisen müssen?

Ich weis es sind viele Fragen, aber ich hoffe jemand kann mir helfen und bin für jeden komentar dankbar.

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Reni
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Antwort #1 - 23.01.2008 um 13:54:24
 
Ihr könntet ohne weiteres während der Gültigkeitsdauer seiner studentischen AE - ich gehe mal davon aus, dass die für Schengen gültig ist - in Dänemark heiraten. Anerkennung ist nicht das Problem, das neue Problem mit den Heiraten in Dänemark trifft nur die Leute, wo der ausländische Partner nicht schon eine AE hat. LU nachweisen - nein, sehe ich bei euch auch nicht.

Einreisevisum sollte er dann von Frankreich aus beantragen - warum er nach Nicaragua ausreisen sollte, wüsste ich nicht. Alternativ, solange ihr beide in Frankreich seid, dort als Ehegatte einer EU-Ausländerin die passende AE beantragen.
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ChicaLoca
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Antwort #2 - 23.01.2008 um 14:10:51
 
nein, er muss nicht nach Nicaragua, wenn ihr während seines gültigen Aufenthaltstitels für Frankreich heiratet
und er muss auch kein Einreisevisum in Frankreich beantragen
siehe hierzu § 39 Nr. 6 AufenthV
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Antwort #3 - 23.01.2008 um 17:58:45
 
danke für die schnellen Antworten,
die haben mich gleich ein wenig sicherer gemacht.

Also ist nach der Heirat in Dänemark der nächste Schritt direkt in D. eine AE für meinen Freund zu beantragen? Oder sollte man da warten, bis seine AE in Frankreich sich dem Ende neigt? übrigends eine AE mit Arbeitserlaubnis, keine Studente AE, mit der man aber in den Schengenländern reisen darf. Oder doch schon eine AE-Änderung in Frankreich beantragen als Ehemann einer EU-BÜrgerin, wobei ich mich frage ob sich das lohnt, denn obwohl er schon seit September hier ist, hat er immernoch nur den Wisch, der besagt, dass seine eigentliche AE eine plastinierte karte in Arbeit ist.

PX2
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ChicaLoca
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Antwort #4 - 24.01.2008 um 08:42:04
 
AE wird in Frankreich sicher nicht aufgrund der Eheschließung geändert, da du ja nicht in Frankreich wohnst und daher in Frankreich kein Anspruch auf einen anderen Aufenthaltstitel besteht

nach der Eheschließung in DK wird dein zukünftiger Ehemann sicher direkt zu dir nach D ziehen, so dass ihr die eheliche Lebensgemeinschaft überhaupt erst begründen könnt
dann sollte er direkt die AE hier für Deutschland beantragen

Zitat:
denn obwohl er schon seit September hier ist

Schockiert/Erstaunt
euch ist schon klar, dass er sich bereits länger als erlaubt hier aufhält ????
mit einem französischen Aufenthaltstitel darf sich ein Drittausländer max. 3 Monate zu Besuchszwecken in einem anderen Schengenland aufhalten
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ronny
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Antwort #5 - 24.01.2008 um 08:50:33
 
ChicaLoca schrieb am 24.01.2008 um 08:42:04:
euch ist schon klar, dass er sich bereits länger als erlaubt hier aufhält ????
mit einem französischen Aufenthaltstitel darf sich ein Drittausländer max. 3 Monate zu Besuchszwecken in einem anderen Schengenland aufhalten 


Könnte es sein, dass Du da was überlesen hast Zwinkernd


Zitat:
er arbeitet gerade als Sprachassistent in Frankreich, wo ich eine Auslandsstudiensemester mache.  Wir wollten gerne Heiraten und dann in Deutschland leben, wenn er im April in Frankreich fertig ist.


steht ganz am Anfang drin im Thread Zwinkernd

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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #6 - 24.01.2008 um 10:18:57
 
ay ay ay - das muss ich dann wohl  hä?
danke ronny


bitte gedanklich meine Einwände streichen, da ich mein Posting nicht mehr editieren kann
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Antwort #7 - 24.01.2008 um 10:40:36
 
Die Einwände sind ja jetzt geklärt. mein zukünftiger wird deshalb auch erst frühestens Ende April zu mir nach D. ziehe können, da er bis dahin in Frankreich einen Arbeitsvertrag hat. Im ügrigen haben wir auch bis Ende April hier in Frankreich eine gemeinsame Wohnung, da ich ja hier ein Auslandssemester gemacht habe. Nichtsdestotrotz habe ich meinen Hauptwohnsitz in D natürlich nicht aufgegeben.
Die heirat soll deshalb auch in seinem Urlaub Ende Februar stattfinden.
Deshalb meine Frage, ob es ratsam ist, gleich noch in seinem Resturlaub nach de Heirat in Dänemark meinen Zukünftigen in Deutschland zu melden und eine AE zu beantragen, oder zu warten,bis sich seine AE in Frankreich, also auch gleich sein Arbeitsverhältnis dem Ende zu neigt?
Wäre es rechtich überhaupt möglich ihn mit einer französischen AE in Deutschland zu melden? Theoretisch doch schon, wenn dies erst in den letzten drei Monaten seiner AE geschieht, oder?

Danke fürs mitdiskutieren!
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ChicaLoca
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Antwort #8 - 24.01.2008 um 13:19:08
 
also wenn dein Zukünftiger erst frühestens Ende April zu dir nach D zieht, dann sollte er auch dann erst nach erfolgtem Zuzug die AE hier beantragen, wenn er sich dann auch hier anmeldet
macht sonst keinen Sinn und vorher wird auch sicher gar nix gemacht, weil er ja auch noch einen Arbeitsvertrag bis dahin in F hat
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Antwort #9 - 24.01.2008 um 13:55:30
 
Wie lange dauert es denn, vom ersten Gang zur ABH bis man dann hoffentlich die AE in der Tasche hat? Nicht, dass wir dann Ende April dahin gehen um die AE zu beantragen und das dauert dann aber länger als bis Mitte Mai, wann seine AE für Frankreich ausläuft und er die EU verlassen müsste.
Wäre es denn ratsam nach der Heirat im Februar trotzdem schon mal in der ABH vorzusprechen?
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Antwort #10 - 24.01.2008 um 16:49:18
 
Erteilung einer AE i.d.R. ein paar Tage
kommt auf die Organisation der jeweiligen ABH an
sollte nicht sofort oder innerhalb von ein paar Tagen entschieden werden können,
bekommt er eine Fiktionsbescheinigung gem. § 81 Abs. 4 AufenthG

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Antwort #11 - 24.01.2008 um 17:54:30
 
Auch wenn es nur ein Randthema ist und allenfalls Reiserechte während der Fiktionszeit betrifft ...

ChicaLoca schrieb am 24.01.2008 um 16:49:18:
bekommt er eine Fiktionsbescheinigung gem. § 81 Abs. 4 AufenthG 

Sicher?

Ich tendiere eher zu einer 81.3- FB, da ein AT iSd Abs. 4 (systematisch in Bezug auf § 5) kaum vorliegen dürfte... spielt für den Aufenthalt in D selbst logischerweise keine Rolle...

Daddy
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