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BITTE DRINGEND UM HILFE!!!!!!!!!!!!!!!!!! (Gelesen: 1.931 mal)
Sternschnuppehh
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Zeige den Link zu diesem Beitrag BITTE DRINGEND UM HILFE!!!!!!!!!!!!!!!!!!
22.01.2008 um 21:54:03
 
Hallo 
ich bin deutsche und noch mit einem Ägypter Verheiratet wir haben 2 Kinder zusammen sind auch Deutsche.
Am 10.03.2008 sind wir 2 jahre Standesamtlich Verheiratet seinen letzten Aufenthalt hat er aufgrund unserer Eheschließung bekommen ich musste auch was dafür Unterschreiben.
Ich glaube das er ein falsches Spiel spielt und werde morgen die Scheidung Einreichen daher möchte ich wissen bekommt er weiteren Aufenthalt wegen unserer Gemeinsamen Kinder ( er hat auch das Sorgerecht) ??????
Ich komme aus Hamburg wäre euch für schnelle Antworten echt Dankbar 
Liebe Grüße Sternschnuppe
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 22.01.2008 um 21:57:35
 
Bitte keine Crosspostings, du wirst schon gelesen. Und
wenn es nicht passt ggf ins richtige Themeforum ver-
schoben. Außerdem bitte Betreff aussagekräftiger wählen.

Ich brauche Hilfe sagt nicht besonders viel aus  Cool

Wie wäre es mit: Aufenthalt wegen Sorgerecht bei Scheidung
oder so?

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maki
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laie!


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Antwort #2 - 22.01.2008 um 21:58:27
 
Sternschnuppehh schrieb am 22.01.2008 um 21:54:03:
daher möchte ich wissen bekommt er weiteren Aufenthalt wegen unserer Gemeinsamen Kinder ( er hat auch das Sorgerecht) ?????? 

Ziemlich sicher ja.
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Sternschnuppehh
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Antwort #3 - 22.01.2008 um 22:05:34
 
Hallo Maki,
und kann man nichts dagegen machen ?er hat mir gestern durch die Blume mehrfach gedroht mir die Kidis wegzunehmen ( nach Ägypten)
oder er wird etwas machen was im Fernsehen zu sehen ist.
Ich habe wirklich nicht schnell Angst aber inzwischen ist mir garnicht mehr wohl ich traue diesem Mann leider zu auch über Leichen zu gehen:((
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 22.01.2008 um 22:14:52
 
Wenn du dich echt bedroht fühlst und dazu auch
konkrete Anhaltspunkte hast, würde ich den Weg
zur Polizei oder/und zu einem Anwalt nicht scheuen.
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Sternschnuppehh
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Antwort #5 - 22.01.2008 um 22:26:55
 
Ja das habe ich schonmal da hat ihn die Polizei mitgenommen ist kein unbeschriebenes Blatt nicht nur im Bezug auf mich.
Trotzdem hat er wohl ein WOhnrecht:_((


Änderung:
Ich füge hier dein Folgepost ein      Tippi


...

ich will morgen zur Ausländerbehörde wäre es sinnvoll seinen Pass da mit hinzunehmen ?????
oder is das egal ?


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« Zuletzt geändert: 23.01.2008 um 00:04:24 von Tippi »  
 
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Antwort #6 - 23.01.2008 um 13:22:41
 
Sternschnuppehh schrieb am 22.01.2008 um 21:54:03:
Am 10.03.2008 sind wir 2 jahre Standesamtlich Verheiratet seinen letzten Aufenthalt hat er aufgrund unserer Eheschließung bekommen ich musste auch was dafür Unterschreiben. 


Bedeutet das er hatte schon vor Eurer Heirat ein Aufenthaltsrecht in Deutschland?
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maki
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Antwort #7 - 23.01.2008 um 13:33:22
 
Sternschnuppehh schrieb am 22.01.2008 um 22:26:55:
ich will morgen zur Ausländerbehörde wäre es sinnvoll seinen Pass da mit hinzunehmen ?????
oder is das egal ? 

Das wäre nicht legal, "seinen" Pass darfst du nicht einfach mitnehmen.
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Zkai
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Antwort #8 - 23.01.2008 um 13:55:41
 
maki schrieb am 23.01.2008 um 13:33:22:

Das wäre nicht legal, "seinen" Pass darfst du nicht einfach mitnehmen.


Davon mal abgesehen... wozu auch? Er wird ja vermutlich sowieso hierbleiben dürfen und ansonsten stimme ich fons zu: Konkrete Bedrohung -> Polizei/Anwalt
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trixie
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Antwort #9 - 23.01.2008 um 14:05:02
 
Sternschnuppehh schrieb am 22.01.2008 um 21:54:03:
daher möchte ich wissen bekommt er weiteren Aufenthalt wegen unserer Gemeinsamen Kinder  


Wenn er die elterliche Personensorge ausübt "ja"; wenn er sie nicht ausübt "nein". Ein eigenständiges Aufenthaltsrecht dürfte er nach deinen Angaben nicht haben, da die Ehe noch keine zwei Jahre in Deutschland gelebt wurde.

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Ralf
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Antwort #10 - 23.01.2008 um 19:46:40
 
Sternschnuppehh schrieb am 22.01.2008 um 21:54:03:
ich bin deutsche und noch mit einem Ägypter Verheiratet wir haben 2 Kinder zusammen sind auch Deutsche.

Nur der Vollständigkeit halber: gehe davon aus,
dass die Kinder neben der deutschen auch die
ägyptische Staatsangehörigkeit besitzen. Es
dürfte für den Vater daher problemlos möglich
sein, für die Kids ägyptische Pässe zu besorgen.
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 24.01.2008 um 16:34:56
 
fons schrieb am 22.01.2008 um 22:14:52:
würde ich den Weg
zur Polizei oder/und zu einem Anwalt nicht scheuen.


Was unternimmt man gegen drohenden Kindesentzug? Können entsprechende - schengenweit zu beachtende - Sperrvermerke für die Ausreisekontrolle durch einen Elternteil initiiert werden (in Rußland gibt es so etwas)? Hat der besorgte Elternteil für die Einziehung oder amtliche Verwahrung der Kinderausweise/Kinderreisepässe zu sorgen, und wie macht er das am geschicktesten?


Ralf schrieb am 23.01.2008 um 19:46:40:
Es dürfte für den Vater daher problemlos möglich
sein, für die Kids ägyptische Pässe zu besorgen.


Die allein werden bei der Ausreisekontrolle nicht viel nutzen, da keinen Aufenthaltstitel enthaltend.

Gruß, ULF
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trixie
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Antwort #12 - 24.01.2008 um 16:39:14
 
Zitat:
Hat der besorgte Elternteil für die Einziehung oder amtliche Verwahrung der Kinderausweise/Kinderreisepässe zu sorgen, und wie macht er das am geschicktesten? 


Das kann nur durch eine einstweilige Anordnung beim zuständigen Familiengericht erreicht werden.

trixie
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