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Gesicherter Lebensunterhalt (Gelesen: 2.589 mal)
hispaniola
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Beiträge: 2
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Gesicherter Lebensunterhalt
22.01.2008 um 21:42:53
 
Hallo,

bin neu hier und hab bisher viele hilfreiche Tipps gefunden. Eine Frage ist dennoch für mich offen geblieben.

Der gesicherte Lebensunterhalt bei Beantragung einer NE- wie hoch ist der denn?
Wir haben dieser Tage bei der zuständigen AHB die NE beantragt.
Wir erfüllen alle Voraussetzungen bis auf die Sache mit dem Arbeitsvertrag-
Problem an der Sache ist, dass mein Mann nur einen befristeten Arbeitsvertrag bis einen Monat vor Ende der bisher gültigen Aufenthaltsgenehmigung nach §28 Abs.1 hat. Die Mitarbeiterin der AHB war wirklich nett und hat uns erklärt, dass alles kein Problem wäre, wir sollen die unbefristete Vertragsverlängerung einfach nachreichen.
Wir haben nochmals dargelegt, dass der Vertrag befristet ausgestellt wurde eben wegen der befristeten Aufenthaltsgenehmigung ( so wurde dies damals vom Arbeitgeben begründet). Der Arbeitgeber möchte (wir haben heute nochmal nachgefragt) die unbefristete NE haben bevor er den Vertrag als unbefristet verlängert.Sie meinte dann, dies könnte u.U. schwierig werden. Irgendwie drehen wir uns jetzt im Kreis. Traurig
Die Frage ist nun, ob man den Lebensunterhalt auch auf mich allein abstellen kann? ( Verdienst etwas über 1400 Euro netto)
Die Zukunftsprognose, über die ich hier schon öfters gelesen habe wäre meiner Meinung nach auch nicht schlecht, da es sich bei dem Arbeitgeber um einen Konzern handelt, der sich gerade hier niederlässt und ca. 3000 neue Arbeitsplätze schafft.
Wie seht ihr das? Würd mich über Antworten sehr freuen.
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 22.01.2008 um 22:18:00
 
Mal rein zur Definition. Siehe mal ...
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Muleta
i4a-Ehrenmitglied
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Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #2 - 22.01.2008 um 22:18:42
 
hispaniola schrieb am 22.01.2008 um 21:42:53:
Der gesicherte Lebensunterhalt bei Beantragung einer NE- wie hoch ist der denn?


der Bedarf nach SGB II, ggf. plus x EUR. Also für 2 Erwachsene ca. 311 EUR plus Miete plus Nebenkosten + 100 und bist einigermaßen auf der sicheren Seite. Bei hohen Werbungskosten (lange Fahrtwege zur Arbeit) oder anderen Unterhaltspflichten sieht es natürlich etwas komplizierter aus.

Zitat:
Der Arbeitgeber möchte (wir haben heute nochmal nachgefragt) die unbefristete NE haben bevor er den Vertrag als unbefristet verlängert.Sie meinte dann, dies könnte u.U. schwierig werden. Irgendwie drehen wir uns jetzt im Kreis. Traurig


dann soll der Arbeitgeber das schriftlich bestätigen. Die Bestätigung legst Du dann der ABH auf den Tisch.

Zitat:
Die Frage ist nun, ob man den Lebensunterhalt auch auf mich allein abstellen kann? ( Verdienst etwas über 1400 Euro netto)


ja

Muleta
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