Hallo,
bin neu hier und hab bisher viele hilfreiche Tipps gefunden. Eine Frage ist dennoch für mich offen geblieben.
Der gesicherte Lebensunterhalt bei Beantragung einer NE- wie hoch ist der denn?
Wir haben dieser Tage bei der zuständigen AHB die
NE beantragt.
Wir erfüllen alle Voraussetzungen bis auf die Sache mit dem Arbeitsvertrag-
Problem an der Sache ist, dass mein Mann nur einen befristeten Arbeitsvertrag bis einen Monat vor Ende der bisher gültigen Aufenthaltsgenehmigung nach §28 Abs.1 hat. Die Mitarbeiterin der AHB war wirklich nett und hat uns erklärt, dass alles kein Problem wäre, wir sollen die unbefristete Vertragsverlängerung einfach nachreichen.
Wir haben nochmals dargelegt, dass der Vertrag befristet ausgestellt wurde eben wegen der befristeten Aufenthaltsgenehmigung ( so wurde dies damals vom Arbeitgeben begründet). Der Arbeitgeber möchte (wir haben heute nochmal nachgefragt) die unbefristete
NE haben bevor er den Vertrag als unbefristet verlängert.Sie meinte dann, dies könnte u.U. schwierig werden. Irgendwie drehen wir uns jetzt im Kreis.
Die Frage ist nun, ob man den Lebensunterhalt auch auf mich allein abstellen kann? ( Verdienst etwas über 1400 Euro netto)
Die Zukunftsprognose, über die ich hier schon öfters gelesen habe wäre meiner Meinung nach auch nicht schlecht, da es sich bei dem Arbeitgeber um einen Konzern handelt, der sich gerade hier niederlässt und ca. 3000 neue Arbeitsplätze schafft.
Wie seht ihr das? Würd mich über Antworten sehr freuen.