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Wohnraumnachweis auch bei Schengen-Visa? (Gelesen: 7.340 mal)
trixie
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Antwort #15 - 11.02.2008 um 14:52:23
 
kreien schrieb am 11.02.2008 um 14:45:51:
Ich hoffe, das ist später bei der deutschen Botschaft kein Problem, wenn meine Frau für mich unterschrieben hat, da ja nun Unterzeichnender und Verpflichtungsgeber verschiedene Personen sind.  

Das habe ich öfters schon erlebt, dass die Ehefrau die VE unterschrieben hat, aber mit den Einkommensunterlagen des Ehemannes (dieser war auch als VE Geber angegeben) und es bei der Botschaft keine Schwierigkeiten gab. Die Botschaft muß ja schließlich darauf vertrauen, das die VE unter "richtigen Bedingungen" abgegeben wurde.

trixie
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Mikael321
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Antwort #16 - 11.02.2008 um 15:07:47
 
kreien schrieb am 11.02.2008 um 13:26:43:
Ich kann übrigens sodann meinen Vermieter wieder um eine Wohnaumbescheinigung bitten, da der Aufenthaltstitel meiner Frau verlängert werden muss und genau dieses Dokument von der ABH Offenbach (am Main) gefordert wird, zusammen mit Einkommensnachweisen und Arbeitsvertrag von mir (deutscher Ehemann). Auch wieder alles Dinge die m. E. in Frankfurt (am Main) für eine simple Verlängerung nicht nötig sind und dort im Bürgeramt erledigt werden können. Hätte ich das vorher gewusst, ich wäre nicht nach Offenbach gezogen.
Auch in Offenbach wäre das nicht nötig. Wenn du es machst, um Ärger aus dem Weg zu gehen ok. Wenn du die Unterlagen nicht bringen würdest, müsste die AE trotzdem erteilt werden. (Antrag abgeben, und auf Entscheidung bestehen). Denn die einzigen Bedingungen die das Gesetz für AE mit D. verheiratet, vorsieht sind : wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat und die Ehe weiter besteht.


Michael


PS. Bei NE , sieht das anders aus.
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Ulf
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Antwort #17 - 11.02.2008 um 15:12:53
 
kreien schrieb am 11.02.2008 um 14:45:51:
Aber nochmal zurück zum Ursprungsthema: Jetzt hat meine Frau für mich die VE gerade abgeholt. Das hätte ich wohl besser selbst gemacht, denn sie musste das Dokument dort vor Ort im Feld "Der/die Verpflichtungserklärende" selbst für folgendes unterschreiben: "Ich versichere, die vorstehenden Angaben nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig gemacht zu haben und gehe eine entsprechende Verpflichtung ein." Ich hoffe, das ist später bei der deutschen Botschaft kein Problem, wenn meine Frau für mich unterschrieben hat, da ja nun Unterzeichnender und Verpflichtungsgeber verschiedene Personen sind.


Hmmm, das kann gutgehen, muß aber nicht. Ich würde zusehen, daß ich als Erklärender da meine Unterschrift auch noch draufbekomme und sie mir bestätigen lasse.

Gruß, ULF
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trixie
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Antwort #18 - 11.02.2008 um 15:22:40
 
ulf schrieb am 11.02.2008 um 15:12:53:
Ich würde zusehen, daß ich als Erklärender da meine Unterschrift auch noch draufbekomme und sie mir bestätigen lasse.  


Wenn die Ehefrau z.B. nicht mit "Beate" Kreien unterschrieben hat, sondern nur mit Kreien, dürfte dies sicherlich nicht zu einer Verwirrung bei der Botschaft führen; wie auch? Es sind weder der Unterzeichner noch der VE Geber persönlich bei der Botschaft zur Unterschriftsprobe anwesend.

trixie
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