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welches Visum für einen Tunesier (Gelesen: 1.339 mal)
Pietra
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16.01.2008 um 21:45:40
 
Hallo ihr alle!
Ich war bis vor ein paar Monaten völlig naiv, was Reisen von "Ausländern" nach Deutschland angeht. Ich ahnte nicht, wie reglementiert das alles ist. Ihr habt sicher schon mehr Erfahrung und könnt mir vielleicht Tipps geben.
Also, ich bin seit ein paar Monaten mit einem Tunesier befreundet. Wir können leider nur in Französisch kommunizieren, was ich in der Schule nur kurze Zeit hatte. Zunächst dachte ich, ich besuche ihn öfter mal und er ist manchmal zum besseren Kennenlernen ein paar Monate bei mir zu Gast. Okay, mittlerweile weiß ich, dass es Verpflichtungserklärungen gibt und ich damit ein hohes Risiko eingehe (für meine Kinder und mich). Mittlerweile weiß ich auch, dass ein Visumsantrag von ihm vor ein paar Jahren schon mal abgelehnt wurde, weil er zwar schon seit Jahren auf einem Reithof arbeitet, aber ohne jede Absicherung oder Festanstellung. "Je travail libre.", nennt er das. Er kann nur sehr wenige Brocken Deutsch.
Kann das sein, dass diese Art der Arbeit ein Hinderungsgrund für ein Touristenvisum nach Deutschland ist?
Und wenn wir es nochmal probieren wollen: wie geht man dann ganz praktisch vor? Ich muss diese Verpflichtungserklärung ausfüllen, in der , glaube ich, schon nach den genauen Reisedaten gefragt wird. Dann muss ich ihm die Verpflichtungserklärung schicken?Und dann warten wir aufs Visum. Und wann buchen wir den Flug? Eigentlich legt doch der Flug die genauen Reisedaten fest, die aber ganz am Beginn des Prozesses abgefragt werden....
Und wo kann ich die günstigsten Flüge buchen?
Und wenn das alles misslingt: welche Arten von Visa (außer einem Heiratsvisum) gibt es noch? Ich las hier irgendwo auf der Seite was von einem Sprachkursvisum  (Intensivsprachkurs über ein Jahr mit mind. 18 Wochenstunden, wenn ich das vor einiger Zeit Gelesene noch richtig im Kopf habe.) Kann jeder dieses Sprachkursvisum beantragen? Ich vermute, dass ich wiederum die Verpflichtungserklärung machen muss und er ein Sprachkursvisum beantragt, oder?
Und wo gibt es diese Intensivsprachkurse? Sind die vielleicht nur für "Ausländer" mit Hochschulreife?
Entschudligt die vielen Fragen. Ich bin dankbar für jede weiterführende Antwort.
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Sondra
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Antwort #1 - 17.01.2008 um 12:59:42
 
Schlechte Karten. Auf Visaerteilung (egal ob Tourist-/Besuch oder Sprachkurs) besteht kein Rechtsanpruch. Es ist immer eine Ermessensentscheidung der Deutschen Auslandsvertretung.

Bei Tourist- / Besuch muss du die Verpflichtungserklärung abgeben, beim Sprachvisum auch - somit bist du so oder so belastet.

Pietra schrieb am 16.01.2008 um 21:45:40:
Ich vermute, dass ich wiederum die Verpflichtungserklärung machen muss und er ein Sprachkursvisum beantragt, oder?

Genau. Außer er kann den Nachweis erbringen, dass er sich selbst finanzieren kann.

Das Problem beim Sprachkurs ist die Antwort auf der Frage WOZU. Wozu braucht ein unqualifizierter Tunesier ohne festen Arbeitsplatz Deutsch? Eine mögliche Antwort wäre - weil das seine Chancen, Arbeit in der Tourismusbranche zu finden, verbessert. Ob das "zieht"? Die Hochschulreife ist dafür meines Wissens nicht notwendig - alphabetisiert sollte der Mensch schon sein. Vielerorts bieten auch die Volkshochschulen Intensivkurse. Andererseits wird es teuerer. Suchen kannst du z.B. hier oder hier: http://deutsche-kultur-international.de/dir/index.html?dir_id=71&lang=de.

Pietra schrieb am 16.01.2008 um 21:45:40:
Kann das sein, dass diese Art der Arbeit ein Hinderungsgrund für ein Touristenvisum nach Deutschland ist?

Das auch. Junger Mann, ohne Vermögen, ohne feste "Wurzeln" im Heimatland, ohne alles - fällt ohne wenn und aber durch die Prüfung der so genannten Rückkehrbereitschaft. Weitere Informationen findest du bei der Deutschen Botschaft.
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roudrunner
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Antwort #2 - 17.01.2008 um 14:13:43
 
Hallo Pietra
die Verpflichtungserklärung musst nicht du sondern die für deinen Wohnsitz zuständige Ausländerbehörde ausfüllen. Diese kann für dich ein Risiko darstellen, sollte der Eingeladene sich nicht an die Regeln welche für das Visum gelten halten. Dazu ist die Passkopie von dem Eingeladenen vorzulegen, eine für den Zeitraum des geplanten Aufenthalts in Deutschland gültige Krankenversicherung ( Incomingversicherung ,musst du machen ) sowie dein Einkommensnachweis . Ausserdem ist von dir ein Wohnungsnachweis nötig. Ich denke mit Sprachkurs wird schwierig werden. Ausserdem braucht dein Freund einiges an Papieren welche er der Botschaft vorlegen kann. Was die genau wollen steht auf der Internettseite der Deutschen Botschaft des jeweiligen Landes. Es ist sehr anzuraten diese Dokumente genauso wie beschreiben vorzulegen. Es ist sehr wichtig alles vorzulegen was die Rückkehrbereitschaft des Eingeladenen nachweist. Wenn bei der Botschaft nur geringe Zweifel fehlender Rückkehrbereitschaft vorliegen gibt es kein Visum. Es ist auch sinnvoll das Visum nur für einen kurzen Zeitraum etwa 2-3 Wochen zu beantragen.
Den Flug würde ich erst nach Erhalt des Visums buchen. Es gibt im Internett viele Anbieter für günstige Flüge, einfach in die Suchmaschine eingeben, dann wirst du einiges finden. Ich denke ein Heiratsvisum ist nur sinnvoll wenn ihr wirklich heiraten wollt, es ist mit viel Aufwand und Dokumenten und Urkunden verbunden. Hoffe dir damit ein wenig helfen zu können.
Gruss Roudrunner
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Pietra
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Antwort #3 - 17.01.2008 um 20:42:30
 
Ich kenne mich mit boards nicht aus. Jedenfalls bin ich begeistert und dankbar, heute schon zwei so detaillierte Antworten bekommen zu haben - auch wenn sie ausgesprochen frustrierend sind. Merci.
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