ivan23 schrieb am 16.01.2008 um 20:04:39:Kann es sein, dass die nun nochmal alles neu prüfen müssen, weil die Ausbürgerung 9 Monate dauerte?
Alles sicher nicht. Auf jedenfall muss es sicher-
gestellt sein, dass zum Zeitpunkt der Einbürgerung
sämtliche Voraussetzungen dafür weiterhin erfüllt
sind. Daher muss jeder Punkt, bei dem eine Ver-
änderung zuungunsten des Einbürgerungsbewerbers
möglich ist (also z.B. nicht die Deutschkenntnisse),
neu überprüft werden.
In der Regel ist folgendes erforderlich:
- aktuelle Verdienstbescheinigung,
- neue Anfragen beim Bundeszentralregister und
bei der zuständigen Behörde für Verfassungsschutz.
- außerdem bei der Polizei und ggf. Staatsanwaltschaft.
- bei Fällen nach § 9 wird außerdem noch geprüft, ob
die eheliche Lebensgemeinschaft weiterhin besteht.
Je nach Lage des Einzelfalls können weitere Prüfungen
erforderlich sein. Die Einbürgerung findet dann statt,
wenn alle Ergebnisse vorliegen und die Gebühr bezahlt
ist.