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Aufenthalt beantragen während Besuchervisum (Gelesen: 3.694 mal)
ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #15 - 16.01.2008 um 12:58:31
 
Mikael321 schrieb am 16.01.2008 um 12:14:01:
Ersatzweise die Geburt in der Deutschen Botschaft, oder auf einem Deutschen Schiff  


weder noch, weil beides kein Gebiet der BRD Zwinkernd

Der § 4 Abs. 3 StAG sagt dazu eindeutig:


Zitat:
(3)
Durch die Geburt im Inland
erwirbt ein Kind ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil

1. seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und

2. ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder als Staatsangehöriger der Schweiz oder dessen Familienangehöriger eine Aufenthaltserlaubnis auf Grund des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedsstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit (BGBl. 2001 II S. 810) besitzt.

Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit wird in dem Geburtenregister, in dem die Geburt des Kindes beurkundet ist, eingetragen. Das Bundesministerium des Innern wird ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung Vorschriften über das Verfahren zur Eintragung des Erwerbs der Staatsangehörigkeit nach Satz 1 zu erlassen.


und es gehört zu den vielen juristischen Ammenmärchen, dass der Boden einer deutschen Auslandsvertretung zum Inland gehört Zwinkernd
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #16 - 16.01.2008 um 13:00:08
 
Mikael321 schrieb am 16.01.2008 um 12:39:35:
Da schon verheiratet ist, und er versicherungspflichtig beschäftigt ist, kann er seine Frau bei der Meldestelle anmelden


Wenn sie nur ein Besuchsvisum im Pass hat???

Mikael321 schrieb am 16.01.2008 um 12:39:35:
Eine AE wird ja von der Versicherung nicht geprüft.


Meine KV wollte die AE meiner Frau sehen!!!

erdal25 schrieb am 16.01.2008 um 12:49:20:
Wir könnten ja auch diesmal verschweigen das Sie schwanger ist,


Abgesehen, dass ich davon gar nichts halte - möglicherweise lässt sich das Ganze demnächst nicht mehr verschweigen, weil es einfach optisch wahrnehmbar ist ...

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Antwort #17 - 16.01.2008 um 13:05:55
 
schweitzer schrieb am 16.01.2008 um 13:00:08:




Abgesehen, dass ich davon gar nichts halte - möglicherweise lässt sich das Ganze demnächst nicht mehr verschweigen, weil es einfach optisch wahrnehmbar ist ...

=schweitzer=


ja das werd ich nicht machen wie gesagt ich denke der normale weg wird der beste sein um anderen Problemen aus dem Weg zu gehen...

danke schweitzer
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