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freiwillige ausreise (Gelesen: 971 mal)
kut
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag freiwillige ausreise
15.01.2008 um 17:19:58
 
Hallo,

seit einem Jahr besitze ich keinen gültigen Aufenthaltstitel. davor war 6 jahre Student, hab Diplom gemacht. Nach nicht erfolgreichen Arbeitssuche und anderen paar Problemen hatte ich große Depressionsphase, las Folge habe ich das Visum nicht verlängert, war mir egal zu dem Zeitpunkt.

jetzt habe ich für nächste Woche einen Ticket gekauft. Und hier die Frage:
Kann ich einfach so mit dem Ticket im Flughafen erscheinen und problemlos abfliegen oder werde ich aufgehalten?
Und welche Konzequensen habeich aufgrund diese Tatsache zu erwarten?

Vielen Dank für Antworten

PS  bin Nicht EU-Bürger


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Daddy
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Beiträge: 1.960
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: freiwillige ausreise
Antwort #1 - 15.01.2008 um 17:53:15
 
Hi ...

aus bundespolizeilicher Sicht ... gänzlich ungeschoren kommst du nicht davon.

- Strafanzeige wegen illegalem Aufenthalt von 1 Jahr
- ggf. erkennungsdienstliche Behandlung
- ggf. Leistung einer Strafsicherheit (Tarife sind da verschieden)
- ggf. Ausschreibung im SIS zur Einreiseverweigerung

Zur Sachbearbeitung wirst du sicher erst mal aufgehalten, aber dass du in Haft gehst ist normalerweise unwahrscheinlich.
Wenn du allerdings sehr spät vor dem Abflug kommst kann es sein, dass du deinen geplanten Flug verpasst und umgebucht wird... also zeitig da sein.

Einfacher ist es, wenn du vorab zu deiner ABH gehst, dort reinen Tisch machst, deine Ausreisewilligkeit belegst (was du ja vorhast) und anschließend ausreist.
Vermutlich wird dir eine GÜB für die Ausreise ausgestellt.

Gruß
Daddy
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