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Duldung und Alg2,geht das ? (Gelesen: 1.000 mal)
kiwi
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Beiträge: 10

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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15.01.2008 um 11:50:33
 
Hallo zusammen,ich habe ja vor längerer Zeit hier mal gepostet wegen dem Aufenthalt meines Mannes,er war straffällig geworden,man wollte Ihn ausweisen,nach einer Gerichtsentscheidung ist es nun so,das er erstmal hierbleiben darf.Er hat in seinem Pass ein Stempel bekommen:Duldung(Abschiebung ist ausgesetzt),mit dem Vermerk,das er arbeiten bzw.sich selbständig machen darf.Wir wollten Alg2 beantragen,dort sagte man uns,das wir das nicht tun sollten,da dies dann ein Grund sei,um Ihn abzuschieben,ist diese Aussage so richtig?Falls Ja,welche Möglichkeiten haben wir denn dann,weil mein Lohn reicht einfach nicht aus,um den Gesamtunterlalt für mich,mein Mann und den Kindern sicherzustellen.Wäre euch sehr dankbar für eure Antworten,gruss Kiwi
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Zkai
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #1 - 15.01.2008 um 12:14:46
 
Da wäre eine andere Stelle für zuständig und zwar die Stelle die Leistungen nach dem AsylbLG gewährt.

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Muleta
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Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #2 - 15.01.2008 um 12:23:20
 
kiwi schrieb am 15.01.2008 um 11:50:33:
Wir wollten Alg2 beantragen,dort sagte man uns,das wir das nicht tun sollten,da dies dann ein Grund sei,um Ihn abzuschieben,ist diese Aussage so richtig?


nein, die Aussage ist so nicht richtig.

ob ALG 2 (genauer gesagt: Sozialgeld) in Frage kommt ist nicht umstritten. Leistungen nach dem AsylbLG vom Sozialamt sollten aber schon drin sein.

Muleta
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