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Visum zur Heirat, wie viel Jahre Aufenthalt beantragen (Gelesen: 1.482 mal)
iltis
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Beiträge: 6
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Visum zur Heirat, wie viel Jahre Aufenthalt beantragen
09.01.2008 um 10:43:55
 
Hallo,
meine Verlobte in den Philippinen fragt was auf Seite 4,

          Punkt: Ich beantrage die Aufenthaltserlaubnis fuer ___ Jahre

eintragen soll.

http://www.manila.diplo.de/Vertretung/manila/en/01/Visabestimmungen/ddatei__appl...

Was ist dort einzutragen, sie will hierherkommen zur Heirat, dann hier leben.
Unbegrenzt?  Geht das? oder 3 Jahre?

Danke!
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ChicaLoca
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Beiträge: 734

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 09.01.2008 um 11:43:56
 
klar kann sie "unbegrenzt" schreiben
denn ich gehe mal davon aus, dass sie nach der Eheschließung mit dir auch weiterhin hier in D leben will, oder ????
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Saxonicus
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Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #2 - 09.01.2008 um 11:46:16
 
Wahrscheinlich bekommt sie bei der ersten Beantragungung ein Jahr oder maximal drei Jahre.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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ChicaLoca
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Beiträge: 734

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 09.01.2008 um 14:36:21
 
@Saxonicus
darum geht es ja nicht
sondern um die Eintragung im Visa-Antrag
und da ist es durchaus üblich, direkt "unbegrenzt" reinzuschreiben
denn der/die Antragsteller wollen ja auch für unbegrenzte Zeit nach D kommen,
das ist ja der Zweck eines Visums zur Eheschließung oder FZF

die Erteilung der AE folgt ja eh erst nach der tatsächlichen Eheschließung in Deutschland
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nixwissen
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Tiananmen - Am 4.6.1989
geschah hier nichts.


Beiträge: 1.253

Hamburg, Hamburg, Germany
Hamburg
Hamburg
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 10.01.2008 um 01:04:56
 
Hi,

warum reden hier immer alle um den heissen Brei herum?
Das Visum zur Heirat wird ohnehin nur für 3 Monate ausgestellt aber es ist ein unbegrenzter Aufenthalt in D geplant und nach der Heirat gibt es eine AE.
Diese Frage ist also komplett hinfällig, Mumpitz, Blödsinn.
Lass es frei, schreib 1000 Jahre hin, "auf ewig" oder was auch immer, es spielt keine Rolle.
Im Ernst: Freilassen oder "Dauerhaft".

Gruß,
Norbert
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Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
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