Diese Aussage höre ich in dieser Form erstmalig:
Beachte bitte bei angestrebten Daueraufenthalt ist die Erteilung eines Schengen-Visa nicht vorgesehen,
beabsichtigter Daueraufenthalt muss bei Visaantragstellung gesagt werden, und dann wäre automatisch ein
nationales Visa zu beantragen und zu erteilen.
Bzw. um Missverständnis zu vermeiden, wurde klar zum Ausdruck gebracht, das er nach Heirat in D bleiben will
oder konnte man davon ausgehen das er weiter hin und her pendelt/reist?
Hat Dein Zukünftiger evtl. langfristiges mehrjähriges Schengenvisa (C1 bis C5= ein bis fünfjähriges Schengenvisa)
Grundlage dürfte die Aussage wohl im hier rotmarkierten Text finden.
Hier der Text:
§ 39 Verlängerung eines Aufenthalts im Bundesgebiet für längerfristige Zwecke
Über die im Aufenthaltsgesetz geregelten Fälle hinaus kann ein Ausländer einen Aufenthaltstitel im Bundesgebiet einholen oder verlängern lassen, wenn
1. er ein nationales Visum (§ 6 Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes) oder eine Aufenthaltserlaubnis besitzt,
2. er vom Erfordernis des Aufenthaltstitels befreit ist und die Befreiung nicht auf einen Teil des Bundesgebiets oder auf einen Aufenthalt bis zu längstens sechs Monaten beschränkt ist,
3. er Staatsangehöriger eines in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 aufgeführten Staates ist und sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhält oder
ein gültiges Schengen-Visum für kurzfristige Aufenthalte (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 des Aufenthaltsgesetzes) besitzt,
sofern die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels nach der Einreise entstanden sind,