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Schengenvisum... zum Heiraten... Verlängerung möglich... Auskunft richtig? (Gelesen: 5.018 mal)
AnneHH70
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Schengenvisum... zum Heiraten... Verlängerung möglich... Auskunft richtig?
08.01.2008 um 21:16:21
 
Hallo ihr, auch ich boxe mich weiter durch die Behörden und den Papierkram. Und heute habe ich eine überraschende Antwort bekommen, die sich zum größten Teil nicht mit dem deckt, was ich bisher gesehen und gelesen habe. Und nun wollte ich mal fragen, ob das jemand bestätigen kann etc ...

Ich will meinen indischen Verlobten in Deutschland heiraten... das eine ist die Anmeldeprozedur, das andere das Visum dafür.

Auf der deutschen Botschaft in Bombay haben sie ihm gesagt, dass er mit einem normalen Schengenvisum (Tourist/Business) nach Deutschland zum Heiraten fahren kann.

Ein Anruf bei der Ausländerbehörde hat dies bestätigt ... durch die Änderung der Gesetze sei einiges eben auch ein bisschen einfacher geworden etc.

Und dort wurde mir auch gesagt, kein Problem, er kann mit dem Schengenvisum einreisen (und dass auch schon bevor wir ein okay vom Oberlandesgericht / Hochzeitstermin haben ... sicher sinnvoll wäre abzuwarten bis die Legalisierung der Papiere durch die Botschaft durch ist - zumal das dann auch nicht doppelt gemacht werden wird/muss ...).
Der Grund Hochzeit sollte schon angegeben sein und demnach müsste auch ein One-Way-Flugticket reichen...
Und sollten wir in den 3 Monaten noch kein okay / Termin zur Hochzeit bekommen, wird dieses Schengenvisum auch nochmal verlängert.
Und nach der Hochzeit könne auch ohne nochmalige Ausreise oder ähnliches die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis beantragt werden.

Ich würde da gern sicher gehen und böse Überraschungen im Nachhinein vermeiden.

PS: Er war auch schon mal hier mit Tourist/Business-Visum ... von der Seite dürfte es dann nicht so die Probleme geben.

Danke schon mal für die Rückmeldung.
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Mick
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Antwort #1 - 08.01.2008 um 21:29:07
 
Hi,
ehrlich gesagt, kann ich nicht glauben, dass das
so gesagt wurde. Eher wurde es so - nämlich
völlig verkehrt- verstanden. Ein wenig im Board
stöbern und es wird helle.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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AnneHH70
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Antwort #2 - 08.01.2008 um 21:35:30
 
Mick schrieb am 08.01.2008 um 21:29:07:
Hi,
ehrlich gesagt, kann ich nicht glauben, dass das
so gesagt wurde. Eher wurde es so - nämlich
völlig verkehrt- verstanden. Ein wenig im Board
stöbern und es wird helle.


Mick, hatte ich ja geschrieben, dass ich auch etwas überrascht war und mehrfach gefragt habe, weil ich es nicht glauben konnte (denn ich hatte auch anderes gelesen und gehört) und explizit auch gefragt, ob nicht nationales Visum oder wieder ausreisen muss etc....  und auch auf der deutschen Botschaft in Indien haben sie ihm gesagt, dass er das mit dem Tourist/Business-Visum kann...
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janetm
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Antwort #3 - 08.01.2008 um 21:57:37
 
Naja zumindest auf der Website für das FZF-visum steht es anders:

http://www.mumbai.diplo.de/Vertretung/mumbai/en/01/Visabestimmungen/Seite_20Fami...

"Important:
Short term visas for tourist or visiting purposes cannot be converted into residence permits after arrival in Germany."

Und hier der link von der deutschen Botschaft in Indien bzgl. des Visas zur geplanten eheschliesung in Deutschland:

http://www.new-delhi.diplo.de/Vertretung/newdelhi/en/01/Visa__Requirements/DD__I...

Aloha
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AnneHH70
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Antwort #4 - 08.01.2008 um 22:00:32
 
Ja, ich weiß, deswegen bin ich ja so verwirrt, dass sowohl die deutsche Botschaft in Mumbai als auch die ABH in Hamburg mir die Auskunft gegeben haben, dass es ist nicht (mehr) so ist ... und das auch mit einem Schengenvisum geht ... weil ich eben auch das und mehr gefunden und gelesen hatte... mmhhh sehr merkwürdig. Deswegen ist ja auch die Frage, ob es evtl. ein neueres Prozedere gibt... und wieso sollten mir beide so eine falsche Auskunft geben, wenn explizit danach gefragt wird?
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Antwort #5 - 08.01.2008 um 22:09:56
 
Ich habe auch so meine Zweifel, ob da nicht was in den falschen Hals geraten sein könnte Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #6 - 08.01.2008 um 22:11:37
 
Hi ...

Warum wer welche Auskünfte gibt, kann hier mit Sicherheit nicht geklärt werden ...

Fakt ist (nur mal aus der Sicht eines Grenzers) ... dein Verlobter kommt an die Grenze und hält ein Visum Typ C (für kurzfristige Aufenthalte bis zu 90 Tagen pro Hj.) in Händen und bei der Einreisebefragung kommt raus, dass er doch auf immer hier bleiben will, dann ist die Zurückweisung "programmiert", da der eigentlich angegeben Zweck (kurzfristiger Aufenthalt) und der tatsächliche Zweck (Aufenthalt eben auf Dauer) nicht übereinstimmen ...

Wie mick schon sagte ... ist kaum vorstellbar, dass derartige Aussagen getroffen werden (ohne dir was unterstellen zu wollen)... wozu sollte man sonst Visa des Typ D ausstellen, wenn "alles" mit dem Typ C ginge?!?

DAddy
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Antwort #7 - 08.01.2008 um 22:18:05
 
Diese Aussage höre ich in dieser Form erstmalig:


Beachte bitte bei angestrebten Daueraufenthalt ist die Erteilung eines Schengen-Visa nicht vorgesehen,
beabsichtigter Daueraufenthalt muss bei Visaantragstellung gesagt werden, und dann wäre automatisch ein
nationales Visa zu beantragen und zu erteilen.

Bzw. um Missverständnis zu vermeiden, wurde klar zum Ausdruck gebracht, das er nach Heirat in D bleiben will
oder konnte man davon ausgehen das er weiter hin und her pendelt/reist?

Hat Dein Zukünftiger evtl. langfristiges mehrjähriges Schengenvisa (C1 bis C5= ein bis fünfjähriges Schengenvisa)

Grundlage dürfte die Aussage wohl im hier rotmarkierten Text finden.
Hier der Text:

§ 39 Verlängerung eines Aufenthalts im Bundesgebiet für längerfristige Zwecke

Über die im Aufenthaltsgesetz geregelten Fälle hinaus kann ein Ausländer einen Aufenthaltstitel im Bundesgebiet einholen oder verlängern lassen, wenn

1. er ein nationales Visum (§ 6 Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes) oder eine Aufenthaltserlaubnis besitzt,

2. er vom Erfordernis des Aufenthaltstitels befreit ist und die Befreiung nicht auf einen Teil des Bundesgebiets oder auf einen Aufenthalt bis zu längstens sechs Monaten beschränkt ist,

3. er Staatsangehöriger eines in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 aufgeführten Staates ist und sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhält oder
ein gültiges Schengen-Visum für kurzfristige Aufenthalte (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 des Aufenthaltsgesetzes) besitzt,
sofern die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels nach der Einreise entstanden sind,

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AnneHH70
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Antwort #8 - 08.01.2008 um 22:49:43
 
Vielen Dank für eure schnellen und vielen Antworten, die allerdings meine Zweifel leider eher bestätigen.

Nein, er hat kein mehrjähriges Schengenvisum

Und ja, ich habe deutlich zum Ausdruck gebracht, dass er nach der Heirat hierbleiben will (habe die Situation geschildert und auch gleich gefragt, wie dass dann mit der Beantragung für Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis ist).

Und er hat das bei der Botschaft ja auch angegeben ... und wäre auch logisch, dass wir dementsprechend den Grund auch so im Visum angeben.

Und habe ja auch explizit nach der Verlängerung gefragt.

Ist schon sehr verwirrend, dass an zwei Stellen trotz klare Darstellung der Sachlage diese Auskunft erteilt wird. (Schließlich erkundigen wir uns ja, weil wir nix falsch machen oder gegen etwas verstoßen wollen und eben rechtzeitig entsprechende Schritte einleiten oder Unterlagen besorgen wollen.)

Hier dann vielleicht noch eine kleine Zusatzfrage (die wir eigentlich auch mal ursprünglich geklärt haben wollten, weil wir von einem nationalen Visum ausgingen).

Ab welchem Zeitpunkt kann das nationale Visum beantragt werden (denn das dauert ja wohl dann auch ca. nochmal 2 Monate nach meiner bisherigen Info), wenn alle Unterlagen beim Standesamt eingereicht sind, wenn die Papiere (legalisiert) aus Indien zurück sind oder erst, wenn es das okay vom Oberlandesgericht vorliegt?
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Einbeck
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Antwort #9 - 08.01.2008 um 23:37:29
 
AnneHH70 schrieb am 08.01.2008 um 22:49:43:
Ab welchem Zeitpunkt kann das nationale Visum beantragt werden (denn das dauert ja wohl dann auch ca. nochmal 2 Monate nach meiner bisherigen Info), wenn alle Unterlagen beim Standesamt eingereicht sind, wenn die Papiere (legalisiert) aus Indien zurück sind oder erst, wenn es das okay vom Oberlandesgericht vorliegt? 


Das Visum kann beantragt werden, wenn man alle notwendigen Unterlagen hat.
Schaue mal auf die Webseite unzu den Visainfos der Botschaft/Konsulat.

Das Visum soll erst erteilt werden, wenn alles soweit okay ist und der Heirat nichts mehr im Wege steht, was im allgemeinen bedeutet das OlG muss sein okay gegeben haben.

Ist die ABH eine kleinere oder größere?
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AnneHH70
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Antwort #10 - 08.01.2008 um 23:48:29
 
Einbeck schrieb am 08.01.2008 um 23:37:29:


1. Das Visum kann beantragt werden, wenn man alle notwendigen Unterlagen hat.
Schaue mal auf die Webseite unzu den Visainfos der Botschaft/Konsulat.

2. Das Visum soll erst erteilt werden, wenn alles soweit okay ist und der Heirat nichts mehr im Wege steht, was im allgemeinen bedeutet das OlG muss sein okay gegeben haben.

3. Ist die ABH eine kleinere oder größere?


1. Diese Formulierung notwendigen Unterlagen (Unterlagen!) ist eben durchaus ne Frage der Interpretation...

2. Was durchaus Sinn macht, aber andererseits eben wieder nicht, weil die Erteilung eines nationalen Visums dann auch nochmal mind. 2-3 Monate dauern kann.

3. ne ziemlich große
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Antwort #11 - 08.01.2008 um 23:52:54
 
AnneHH70 schrieb am 08.01.2008 um 23:48:29:
Diese Formulierung notwendigen Unterlagen (Unterlagen!) ist eben durchaus ne Frage der Interpretation... 


Genau, jede Visastelle handhabt das ein wenig anders, daher auch der Verweis auf die Webseiten oder Merkblätter.
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AnneHH70
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Antwort #12 - 08.01.2008 um 23:55:43
 
Einbeck schrieb am 08.01.2008 um 23:52:54:
Genau, jede Visastelle handhabt das ein wenig anders, daher auch der Verweis auf die Webseiten oder Merkblätter.


Jo schon klar, nur hier beißt sich gerade die Katze in den Schwanz ... weil wir die Auskunft bekommen haben, er braucht gar kein nationales Visum, sondern kann mit einem Tourist/Businessvisum einreisen ... auch zum Zweck der Heirat. Und die Botschaft in Mumbai hat speziell dazu dann eben nix auf der Webseite oder Merkblatt ... das von der Botschaft in Delhi hatten wir ja gefunden... etc
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